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RUBENS 112

4. Januar 2007

Editorial

Auf zu neuen Ufern

Schon jetzt ist klar: Das soeben begonnene Jahr 2007 wird ein Jahr des Übergangs sein. Wenn diese RUBENS in neuem Gewand erscheint, ist auch das neue NRW-Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) in Kraft. Dann sind wir „frei“ – doch frei wozu? Und wie frei?
Zunächst gilt: Wir sind ab sofort eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und nicht mehr der Fach-, sondern nur noch der Rechtsaufsicht des Innovationsministerium unterstellt. Die Beamten und Angestellten sind solche der Körperschaft und nicht mehr Landesbedienstete. Für den Übergang ist gesorgt, die am 31.12.2006 bereits Beschäftigten bekommen noch sicherere Arbeitsplätze als zuvor. Dafür werden wohl die Arbeitsplätze für jene weniger sicher sein, die ab 1.1.2007 neu eingestellt werden.
Das HFG gibt den Hochschulen ein Jahr Zeit, die Grundordnung an die neue Gesetzeslage anzupassen. Viel ist dabei zwar nicht mehr zu regeln, weil das Gesetz schon das meiste vorschreibt. Aber das Wenige hat es schon in sich: so etwa wie viele hauptamtliche Vizepräsidenten (resp. Prorektoren) ins Präsidialamt (resp. Rektorat) einziehen sollen (festgelegt ist nur der Kanzler resp. der Vizepräsident für Wirtschafts- und Personalverwaltung), ob diese wiederum feste Geschäftsbereiche haben werden und deshalb die Verwaltung umorganisiert werden wird, so etwa ob der Hochschulrat aus rein Hochschulfremden oder auch aus Mitgliedern der Ruhr-Uni bestückt werden soll.
Ein Jahr ist kurz – es sollte daher gut genutzt werden, damit es später nicht heißt, die Hochschule war nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig und rechzeitig zu regeln.
Klar ist damit, dass auch das gerade neu ins Amt gewählte Rektorat ein solches des Übergangs sein wird. Es kann zwar heute keiner den Zeitpunkt voraussagen, an dem der nächste Rektor bzw. Präsident gewählt werden wird. Eines ist aber sicher: Er wird nicht mehr vom Senat, sondern von einem Hochschulrat gewählt.
Das neue Rektorat unter Leitung von Prof. Elmar Weiler hat also nur wenig Zeit, den Kurs zu bestimmen, den die Ruhr-Uni auf lange Sicht fahren wird. Dazu gehört – im Einvernehmen mit dem Senat – auch die Antwort auf die enorm zukunftsweisende Frage: Welche Personen will die Ruhr-Uni im Hochschulrat haben, wer soll die Richtung der Ruhr-Uni mitbestimmen? Ein gutes Händchen ist hier Gold wert.
Eine völlig andere Entscheidung könnte aber noch stärker den Kurs der Ruhr-Uni bestimmen – und sie fällt zum Teil schon im Januar: Bekommen wir die Chance, ganz vorn in der „Champions League“ mitzuspielen? Am 19. Januar ist es soweit, dann entscheidet sich, welche Universitäten in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder weiterkommen und Vollanträge einreichen dürfen. Wir haben sechs Clusterskizzen und einen Antrag auf „Exzellenz“ im Rennen – und uns werden guten Chancen eingeräumt, nachdem wir zuletzt ordentlich punkten konnten. Hoffen wir, dass sich das bewahrheitet.

 


jk
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Letzte Änderung: 4.1.2007| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik