Editorial
Auf zu
neuen Ufern
Schon jetzt ist klar: Das soeben begonnene Jahr 2007
wird ein Jahr des Übergangs sein. Wenn diese RUBENS
in neuem Gewand erscheint, ist auch das neue NRW-Hochschulfreiheitsgesetz
(HFG) in Kraft. Dann sind wir „frei“ –
doch frei wozu? Und wie frei?
Zunächst gilt: Wir sind ab sofort eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, und nicht mehr der Fach-,
sondern nur noch der Rechtsaufsicht des Innovationsministerium
unterstellt. Die Beamten und Angestellten sind solche
der Körperschaft und nicht mehr Landesbedienstete.
Für den Übergang ist gesorgt, die am 31.12.2006
bereits Beschäftigten bekommen noch sicherere Arbeitsplätze
als zuvor. Dafür werden wohl die Arbeitsplätze
für jene weniger sicher sein, die ab 1.1.2007 neu
eingestellt werden.
Das HFG gibt den Hochschulen ein Jahr Zeit, die Grundordnung
an die neue Gesetzeslage anzupassen. Viel ist dabei
zwar nicht mehr zu regeln, weil das Gesetz schon das
meiste vorschreibt. Aber das Wenige hat es schon in
sich: so etwa wie viele hauptamtliche Vizepräsidenten
(resp. Prorektoren) ins Präsidialamt (resp. Rektorat)
einziehen sollen (festgelegt ist nur der Kanzler resp.
der Vizepräsident für Wirtschafts- und Personalverwaltung),
ob diese wiederum feste Geschäftsbereiche haben
werden und deshalb die Verwaltung umorganisiert werden
wird, so etwa ob der Hochschulrat aus rein Hochschulfremden
oder auch aus Mitgliedern der Ruhr-Uni bestückt
werden soll.
Ein Jahr ist kurz – es sollte daher gut genutzt
werden, damit es später nicht heißt, die
Hochschule war nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten
selbständig und rechzeitig zu regeln.
Klar ist damit, dass auch das gerade neu ins Amt gewählte
Rektorat ein solches des Übergangs sein wird. Es
kann zwar heute keiner den Zeitpunkt voraussagen, an
dem der nächste Rektor bzw. Präsident gewählt
werden wird. Eines ist aber sicher: Er wird nicht mehr
vom Senat, sondern von einem Hochschulrat gewählt.
Das neue Rektorat unter Leitung von Prof. Elmar Weiler
hat also nur wenig Zeit, den Kurs zu bestimmen, den
die Ruhr-Uni auf lange Sicht fahren wird. Dazu gehört
– im Einvernehmen mit dem Senat – auch die
Antwort auf die enorm zukunftsweisende Frage: Welche
Personen will die Ruhr-Uni im Hochschulrat haben, wer
soll die Richtung der Ruhr-Uni mitbestimmen? Ein gutes
Händchen ist hier Gold wert.
Eine völlig andere Entscheidung könnte aber
noch stärker den Kurs der Ruhr-Uni bestimmen –
und sie fällt zum Teil schon im Januar: Bekommen
wir die Chance, ganz vorn in der „Champions League“
mitzuspielen? Am 19. Januar ist es soweit, dann entscheidet
sich, welche Universitäten in der zweiten Runde
der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder
weiterkommen und Vollanträge einreichen dürfen.
Wir haben sechs Clusterskizzen und einen Antrag auf
„Exzellenz“ im Rennen – und uns werden
guten Chancen eingeräumt, nachdem wir zuletzt ordentlich
punkten konnten. Hoffen wir, dass sich das bewahrheitet.
jk
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