Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB pix
Startseite UniStartseite
Überblick UniÜberblick
A-Z UniA-Z
Suche UniSuche
Kontakt UniKontakt

pix
 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
pix
RUBENS - Zeitschrift der RUB
RUBENS- Startseite

Lesen
Aktuelle Ausgabe
Archiv
¤Ausgabe Nr. 109
  ¤Artikel
pdf-Dateien

Service & Kontakt
Mediadaten
Redaktion
E-Mail Service
Kontakt

Volltextsuche
pix RUBENS - Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
 
 
 
    
pix
Artikel » Ausgabe 109 »Archiv » RUBENS » Pressestelle » Ruhr-Universität
pix pix
RUBENS 109

1. Oktober 2006

Schwere Entscheidung

Senat der Ruhr-Uni beschließt Studiengebührensatzung



Jetzt hat es auch die Ruhr-Uni getan. Am 18. September hat der Senat auf einer nichtöffentlichen Sitzung eine Gebührensatzung und damit die Einführung von Studiengebühren beschlossen: 500 Euro pro Semester, ab dem Sommersemester 2007. In der Satzung steht auch, wer wann warum von den Gebühren befreit ist und für welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre das Geld verwendet werden soll.

Die Leitung der Ruhr-Uni hat sich schwer getan mit ihrer Entscheidung für Gebühren, allein die letzte Senatssitzung dauerte fast acht Stunden. Bereits zuvor hatte es einige Sitzungen gegeben. Und am späten Nachmittag des 18. September waren noch immer neun der 25 Senator/innen gegen die Gebühren, hinzu kam eine Enthaltung.
Die meisten Studierenden sind laut zweier Umfragen (RUBENS berichtete) sowieso gegen Gebühren. Doch während es die Mehrzahl der Gegner beim stillen Protest beließ, demonstrierten während der Senatssitzung rund hundert Studierende lautstark. Da es an anderen Unis zuvor zu Gewalt gekommen war und die Senator/innen der Ruhr-Uni persönlich bedroht wurden, sicherte eine Hundertschaft der Polizei das Verwaltungsgebäude – ohne Berechtigung kam niemand rein.

Feueralarm

Im Senatssaal waren Trommeln, Pfeifen, Musik, Feuerwerkskörper und Parolen jedoch die ganze Zeit über zu hören. Und fast wäre die Sitzung doch geplatzt. Starke Rauchentwicklung (deren Ursache noch von der Polizei ermittelt wird) in einem Versorgungsschacht löste Feueralarm aus, das Verwaltungsgebäude musste geräumt werden. Doch nach einer halben Stunde ging es weiter.
Während der Marathonsitzung wurde ausgiebig über die Paragrafen der Satzung diskutiert; einen Entwurf hatte zuvor eine Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Nachdem sich die Senator/innen recht zügig auf die maximal mögliche Höhe der Gebühren einigten (500 Euro), ging es anschließend um Ausnahmeregelungen: Von der Beitragspflicht ausgenommen sind laut Satzung Studierende, die minderjährige Kinder erziehen oder ein Auslandssemester absolvieren. Studierende, die sich in Organen und Gremien der Uni und der Fakultäten engagieren, sind für die Dauer ihrer Amtszeit befreit; auch studierende Spitzensportler (in den A-B-C-Kadern der Olympiastützpunkte NRW) und Doktoranden müssen keine Studienbeiträge zahlen. Für ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf ein Studiendarlehen haben, sieht die Satzung ebenfalls Ausnahmen vor. Zudem enthält sie eine Härtefallregelung, wenn die Beiträge die wirtschaftliche Existenz gefährden. Die Uni geht davon aus, dass etwa zehn Prozent der Studierenden von Ausnahmeregelungen betroffen sein werden.
Alle Studierenden haben einen Anspruch auf ein Darlehen bei der NRW-Bank, um die Gebühren zahlen zu können. 23 Prozent der Gebühreneinnahmen müssen an einen Fonds abgeführt werden. Daraus werden Forderungen der NRW-Bank beglichen, falls Darlehen nicht zurückgezahlt werden können.

Maßgebliches Mitspracherecht

Doch auch nach Abzug der Ausnahmen und der Abgaben an den Fonds könnten der Ruhr-Uni etwa 20 Mio. Euro jährlich bleiben. Um die konkrete Verteilung dieser Einnahmen wurde im Senat heftig gerungen (s. Editorial). Schließlich einigte man sich auf ein Verfahren, das zunächst bis zum Sommersemester 2009 gültig ist. Demnach fließen die Einnahmen zu zwei Dritteln an die Fakultäten, zu einem Drittel in einen zentralen Topf des Rektorats. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Fakultäten erfolgt nach der Zahl der eingeschriebenen, grundsätzlich zahlungspflichtigen Studierenden (Studienfälle).
Konkret dienen die Studienbeiträge z. B. dazu, Bibliotheks-, Multimedia- und Laborausstattungen zu verbessern, die Arbeit in Kleingruppen zu fördern oder Beratungsangebote und Tutorenprogramme auszubauen. Sowohl für die Fakultäts- als auch für die Rektoratsmittel sind in der Gebührensatzung Positiv- und Negativlisten festgeschrieben. Damit ist ausgeschlossen, dass Gebühreneinnahmen zweckentfremdet werden, um z. B. Strom, Wasser oder Mieten zu bezahlen. Die Gebühren dürfen ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.
Über die Mittelverwendung befinden schließlich die Fakultätsräte bzw. das Rektorat im Benehmen mit dem Senat. Hierbei haben die Studierenden ein maßgebliches Mitspracherecht. In der Satzung heißt es: „Die Mittel sollen nicht gegen das einstimmige Votum der Studierenden im Senat (bzw. im jeweiligen Fakultätsrat) verwendet werden.“

Satzung im Internet »

ad
pfeil  voriger Artikel Themenübersicht nächster Artikel   pfeil
 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Druckfassung dieser Seite
Letzte Änderung: 29.9.2006| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik