Schwere Entscheidung
Senat
der Ruhr-Uni beschließt Studiengebührensatzung
Jetzt hat es auch die Ruhr-Uni getan. Am 18.
September hat der Senat auf einer nichtöffentlichen
Sitzung eine Gebührensatzung und damit die Einführung
von Studiengebühren beschlossen: 500 Euro pro Semester,
ab dem Sommersemester 2007. In der Satzung steht auch,
wer wann warum von den Gebühren befreit ist und
für welche Maßnahmen zur Verbesserung der
Lehre das Geld verwendet werden soll.
Die Leitung der Ruhr-Uni hat sich schwer getan mit ihrer
Entscheidung für Gebühren, allein die letzte
Senatssitzung dauerte fast acht Stunden. Bereits zuvor
hatte es einige Sitzungen gegeben. Und am späten
Nachmittag des 18. September waren noch immer neun der
25 Senator/innen gegen die Gebühren, hinzu kam
eine Enthaltung.
Die meisten Studierenden sind laut zweier Umfragen (RUBENS
berichtete) sowieso gegen Gebühren. Doch während
es die Mehrzahl der Gegner beim stillen Protest beließ,
demonstrierten während der Senatssitzung rund hundert
Studierende lautstark. Da es an anderen Unis zuvor zu
Gewalt gekommen war und die Senator/innen der Ruhr-Uni
persönlich bedroht wurden, sicherte eine Hundertschaft
der Polizei das Verwaltungsgebäude – ohne
Berechtigung kam niemand rein.
Feueralarm
Im Senatssaal waren Trommeln, Pfeifen, Musik, Feuerwerkskörper
und Parolen jedoch die ganze Zeit über zu hören.
Und fast wäre die Sitzung doch geplatzt. Starke
Rauchentwicklung (deren Ursache noch von der Polizei
ermittelt wird) in einem Versorgungsschacht löste
Feueralarm aus, das Verwaltungsgebäude musste geräumt
werden. Doch nach einer halben Stunde ging es weiter.
Während der Marathonsitzung wurde ausgiebig über
die Paragrafen der Satzung diskutiert; einen Entwurf
hatte zuvor eine Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Nachdem
sich die Senator/innen recht zügig auf die maximal
mögliche Höhe der Gebühren einigten (500
Euro), ging es anschließend um Ausnahmeregelungen:
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind laut Satzung
Studierende, die minderjährige Kinder erziehen
oder ein Auslandssemester absolvieren. Studierende,
die sich in Organen und Gremien der Uni und der Fakultäten
engagieren, sind für die Dauer ihrer Amtszeit befreit;
auch studierende Spitzensportler (in den A-B-C-Kadern
der Olympiastützpunkte NRW) und Doktoranden müssen
keine Studienbeiträge zahlen. Für ausländische
Studierende, die keinen Anspruch auf ein Studiendarlehen
haben, sieht die Satzung ebenfalls Ausnahmen vor. Zudem
enthält sie eine Härtefallregelung, wenn die
Beiträge die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Die Uni geht davon aus, dass etwa zehn Prozent der Studierenden
von Ausnahmeregelungen betroffen sein werden.
Alle Studierenden haben einen Anspruch auf ein Darlehen
bei der NRW-Bank, um die Gebühren zahlen zu können.
23 Prozent der Gebühreneinnahmen müssen an
einen Fonds abgeführt werden. Daraus werden Forderungen
der NRW-Bank beglichen, falls Darlehen nicht zurückgezahlt
werden können.
Maßgebliches Mitspracherecht
Doch auch nach Abzug der Ausnahmen und der Abgaben
an den Fonds könnten der Ruhr-Uni etwa 20 Mio.
Euro jährlich bleiben. Um die konkrete Verteilung
dieser Einnahmen wurde im Senat heftig gerungen (s.
Editorial). Schließlich einigte man sich auf ein
Verfahren, das zunächst bis zum Sommersemester
2009 gültig ist. Demnach fließen die Einnahmen
zu zwei Dritteln an die Fakultäten, zu einem Drittel
in einen zentralen Topf des Rektorats. Die Verteilung
der Mittel auf die einzelnen Fakultäten erfolgt
nach der Zahl der eingeschriebenen, grundsätzlich
zahlungspflichtigen Studierenden (Studienfälle).
Konkret dienen die Studienbeiträge z. B. dazu,
Bibliotheks-, Multimedia- und Laborausstattungen zu
verbessern, die Arbeit in Kleingruppen zu fördern
oder Beratungsangebote und Tutorenprogramme auszubauen.
Sowohl für die Fakultäts- als auch für
die Rektoratsmittel sind in der Gebührensatzung
Positiv- und Negativlisten festgeschrieben. Damit ist
ausgeschlossen, dass Gebühreneinnahmen zweckentfremdet
werden, um z. B. Strom, Wasser oder Mieten zu bezahlen.
Die Gebühren dürfen ausschließlich zur
Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Lehre eingesetzt werden.
Über die Mittelverwendung befinden schließlich
die Fakultätsräte bzw. das Rektorat im Benehmen
mit dem Senat. Hierbei haben die Studierenden ein maßgebliches
Mitspracherecht. In der Satzung heißt es: „Die
Mittel sollen nicht gegen das einstimmige Votum der
Studierenden im Senat (bzw. im jeweiligen Fakultätsrat)
verwendet werden.“
Satzung
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