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RUBENS 109

1. Oktober 2006

Editorial

Chancen nutzen

 

Sichtlich schwer getan hat sich die Ruhr-Uni in der Diskussion über Studienbeiträge: Nach einem fast neunmonatigen Prozess hat schließlich der Senat am 18. September Studienbeiträge von 500 Euro ab Sommersemester 2007 beschlossen.
Die Entscheidung wurde einerseits begleitet von ausführlichen Diskussionen, andererseits von Protesten und Aktionen bis hin der Androhung von Gewalt. Gräben taten sich innerhalb der Uni auf. Der sichtbarste verlief zwischen Gegnern und Befürwortern der Gebühren. Bei der Sitzung am 18. September konnten die Senator/innen nur deshalb einigermaßen in Ruhe debattieren, weil die Polizei die wenigen, lauten und tatendurstigen Protestler vom Verwaltungsgebäude fernhielt.
Dass es überhaupt nötig war, die Polizei einzuschalten, lag an den jüngsten Erfahrungen: In Bochum und anderswo wurden Senatssitzungen gesprengt und Rektorate besetzt, in Bielefeld sogar das Privatauto des Rektors vor dessen Wohnhaus in Brand gesteckt, an der Ruhr-Uni erhielten die Professoren im Senat kurz vor der entscheidenden Sitzung anonyme Drohmails. Beinahe wäre es einer verschwindend geringen Zahl von Studierenden – die zudem ohne Mandat agierte – gelungen, die ganze Studentenschaft in Misskredit zu bringen. In einem demokratischen Prozess darf so was nicht passieren, und es ist gut, dass der AStA und die studentischen Senatsmitglieder sich distanziert haben. Die große Mehrzahl der Studierenden ging ohnehin zuletzt den Protesten aus dem Weg und hatte wohl längst geahnt und sich damit abgefunden, dass es zu Studienbeiträgen kommen werde.
Eine andere Entscheidung war auch gar nicht möglich. Nachdem schon fast alle Hochschulen in NRW Gebühren in voller Höhe beschlossen hatten, konnte Bochum keine „Insel der Seeligen“ bleiben. Wie könnte sie auf Einnahmen zur Verbesserung der Lehre verzichten, wo ihr aufgrund schlechter Absolventenquoten ohnehin schon geringere finanzielle Mittel zufließen als anderen Unis?
Mit den Einnahmen muss sie nun alles dafür tun, die Studienbedingungen deutlich zu verbessern. Die Gebührensatzung bietet dazu viele Chancen. Die in ihr verankerten Positiv- und Negativlisten schließen von vornherein aus, dass die Einnahmen zweckentfremdet werden können. Sie sollen einzig und allein für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre verwendet werden und nicht etwa, um Haushaltslöcher zu stopfen oder die gestiegenen Kosten für Energie zu begleichen.
Die Satzung räumt überdies den Studierenden eine starke Position ein. Beschlüsse über die Verwendung dieser Mittel können nicht gegen den einhelligen Willen der Studierenden fallen. Somit bleibt es in der Hand der Studierenden, über die Verwendung der von ihnen gezahlten Beiträge zu bestimmen. Es kommt darauf an, diese Chance kreativ zu nutzen.


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Letzte Änderung: 29.9.2006| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik