Editorial
Chancen
nutzen
Sichtlich schwer getan hat sich die Ruhr-Uni in der
Diskussion über Studienbeiträge: Nach einem
fast neunmonatigen Prozess hat schließlich der
Senat am 18. September Studienbeiträge von 500
Euro ab Sommersemester 2007 beschlossen.
Die Entscheidung wurde einerseits begleitet von ausführlichen
Diskussionen, andererseits von Protesten und Aktionen
bis hin der Androhung von Gewalt. Gräben taten
sich innerhalb der Uni auf. Der sichtbarste verlief
zwischen Gegnern und Befürwortern der Gebühren.
Bei der Sitzung am 18. September konnten die Senator/innen
nur deshalb einigermaßen in Ruhe debattieren,
weil die Polizei die wenigen, lauten und tatendurstigen
Protestler vom Verwaltungsgebäude fernhielt.
Dass es überhaupt nötig war, die Polizei einzuschalten,
lag an den jüngsten Erfahrungen: In Bochum und
anderswo wurden Senatssitzungen gesprengt und Rektorate
besetzt, in Bielefeld sogar das Privatauto des Rektors
vor dessen Wohnhaus in Brand gesteckt, an der Ruhr-Uni
erhielten die Professoren im Senat kurz vor der entscheidenden
Sitzung anonyme Drohmails. Beinahe wäre es einer
verschwindend geringen Zahl von Studierenden –
die zudem ohne Mandat agierte – gelungen, die
ganze Studentenschaft in Misskredit zu bringen. In einem
demokratischen Prozess darf so was nicht passieren,
und es ist gut, dass der AStA und die studentischen
Senatsmitglieder sich distanziert haben. Die große
Mehrzahl der Studierenden ging ohnehin zuletzt den Protesten
aus dem Weg und hatte wohl längst geahnt und sich
damit abgefunden, dass es zu Studienbeiträgen kommen
werde.
Eine andere Entscheidung war auch gar nicht möglich.
Nachdem schon fast alle Hochschulen in NRW Gebühren
in voller Höhe beschlossen hatten, konnte Bochum
keine „Insel der Seeligen“ bleiben. Wie
könnte sie auf Einnahmen zur Verbesserung der Lehre
verzichten, wo ihr aufgrund schlechter Absolventenquoten
ohnehin schon geringere finanzielle Mittel zufließen
als anderen Unis?
Mit den Einnahmen muss sie nun alles dafür tun,
die Studienbedingungen deutlich zu verbessern. Die Gebührensatzung
bietet dazu viele Chancen. Die in ihr verankerten Positiv-
und Negativlisten schließen von vornherein aus,
dass die Einnahmen zweckentfremdet werden können.
Sie sollen einzig und allein für Maßnahmen
zur Verbesserung der Lehre verwendet werden und nicht
etwa, um Haushaltslöcher zu stopfen oder die gestiegenen
Kosten für Energie zu begleichen.
Die Satzung räumt überdies den Studierenden
eine starke Position ein. Beschlüsse über
die Verwendung dieser Mittel können nicht gegen
den einhelligen Willen der Studierenden fallen. Somit
bleibt es in der Hand der Studierenden, über die
Verwendung der von ihnen gezahlten Beiträge zu
bestimmen. Es kommt darauf an, diese Chance kreativ
zu nutzen.
ad/jk
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