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RUBENS 105

1. April 2006

Editorial

Studiengebühren

 

Nun ist es amtlich: Der NRW-Landtag hat am 16. März das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ und damit das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz verabschiedet. Wie das Ministerium mitteilte, soll das Gesetz so rechtzeitig ausgefertigt und verkündet werden, dass es planmäßig zum 1. April 2006 in Kraft treten kann. Es erlaubt den NRW-Hochschulen, ab dem Sommersemester 2007 bis zu 500 Euro pro Semester Studienbeiträge von allen ihren Studierenden zu erheben, bzw. schon ab dem Wintersemester 06/07 für die neu Eingeschriebenen. Das bisherige Studienkontenmodell mit Gebühren für Langzeitstudierende wird zum Sommer 2007 aufgehoben.
Damit steht auch die Ruhr-Uni vor der schwierigen Entscheidung: Wird sie ihre Studierenden künftig zur Kasse bitten? Oder aus anderer Perspektive: Wird sie künftig ihren Studierenden bessere Studienbedingungen durch zusätzliche Mittel und Investitionen bieten können? Es geht um brutto 32 Mio. jährlich bzw. um 20 Mio. Euro, die tatsächlich verfügbar wären.
Die Entscheidung wird der Senat im Sommersemester zu fällen haben. Am 27. April wird er vermutlich die Frage grundsätzlich diskutieren und eine Vorentscheidung treffen müssen. In einer der folgenden Sitzungen – bei entsprechender Vorentscheidung – wird er eine Gebührenordnung verabschieden.
Bei der Diskussion werden die Kräfte der jeweiligen Argumente und der politische Wille entscheidend sein. Was zählt mehr? Die Tatsache, dass die Ruhr-Uni in einer altindustriellen Region mit einem schwierigen sozialem Umfeld angesiedelt ist, dass in ihr traditionell mehr junge Menschen aus bildungsfernen Schichten studieren und diese in größerem Maße sich ihr Studium selbst verdienen müssen? Oder zählt mehr, dass auf lange Sicht die Studienbedingungen deutlich verbessert werden müssen, dass die Ruhr-Uni sich als attraktiver Standort der Spitzenforschung verstehen will und im Vergleich mit anderen NRW-Hochschulen nicht weiter zurück fallen darf? Doch nicht nur diese beiden Argumente stehen im Raum. Es wird auch darauf ankommen, wie sich unsere Nachbaruniversitäten, ebenso wie die übrigen Unis im Lande entscheiden, mit denen wir im Wettbewerb stehen: Dortmund, Duisburg-Essen, Münster, Bonn, Köln. Und last but not least: Wie bewerten die Senatoren die Umfrage des Rektorats, wonach 70 Prozent der RUB-Studierenden gegen, immerhin noch 30 Prozent für Studienbeiträge votiert haben?
Egal wie der Senat diesmal entscheidet, klar ist: Die kommenden Jahre werden für die RUB und die Hochschulen des Landes wegweisend sein. Man mag vielleicht die politischen Euphemismen „Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ oder „Hochschulfreiheitsgesetz“ beklagen, dennoch: Die beiden Gesetze werden die NRW-Hochschulen in einem Maße verändern, wie viele sich kaum vorstellen mögen. Die RUB muss jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.


jk
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Letzte Änderung: 31.3.2006| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik