Editorial
Studiengebühren
Nun ist es amtlich: Der NRW-Landtag hat am 16. März
das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit
im Hochschulwesen“ und damit das Studienbeitrags-
und Hochschulabgabengesetz verabschiedet. Wie das Ministerium
mitteilte, soll das Gesetz so rechtzeitig ausgefertigt
und verkündet werden, dass es planmäßig
zum 1. April 2006 in Kraft treten kann. Es erlaubt den
NRW-Hochschulen, ab dem Sommersemester 2007 bis zu 500
Euro pro Semester Studienbeiträge von allen ihren
Studierenden zu erheben, bzw. schon ab dem Wintersemester
06/07 für die neu Eingeschriebenen. Das bisherige
Studienkontenmodell mit Gebühren für Langzeitstudierende
wird zum Sommer 2007 aufgehoben.
Damit steht auch die Ruhr-Uni vor der schwierigen Entscheidung:
Wird sie ihre Studierenden künftig zur Kasse bitten?
Oder aus anderer Perspektive: Wird sie künftig
ihren Studierenden bessere Studienbedingungen durch
zusätzliche Mittel und Investitionen bieten können?
Es geht um brutto 32 Mio. jährlich bzw. um 20 Mio.
Euro, die tatsächlich verfügbar wären.
Die Entscheidung wird der Senat im Sommersemester zu
fällen haben. Am 27. April wird er vermutlich die
Frage grundsätzlich diskutieren und eine Vorentscheidung
treffen müssen. In einer der folgenden Sitzungen
– bei entsprechender Vorentscheidung – wird
er eine Gebührenordnung verabschieden.
Bei der Diskussion werden die Kräfte der jeweiligen
Argumente und der politische Wille entscheidend sein.
Was zählt mehr? Die Tatsache, dass die Ruhr-Uni
in einer altindustriellen Region mit einem schwierigen
sozialem Umfeld angesiedelt ist, dass in ihr traditionell
mehr junge Menschen aus bildungsfernen Schichten studieren
und diese in größerem Maße sich ihr
Studium selbst verdienen müssen? Oder zählt
mehr, dass auf lange Sicht die Studienbedingungen deutlich
verbessert werden müssen, dass die Ruhr-Uni sich
als attraktiver Standort der Spitzenforschung verstehen
will und im Vergleich mit anderen NRW-Hochschulen nicht
weiter zurück fallen darf? Doch nicht nur diese
beiden Argumente stehen im Raum. Es wird auch darauf
ankommen, wie sich unsere Nachbaruniversitäten,
ebenso wie die übrigen Unis im Lande entscheiden,
mit denen wir im Wettbewerb stehen: Dortmund, Duisburg-Essen,
Münster, Bonn, Köln. Und last but not least:
Wie bewerten die Senatoren die Umfrage des Rektorats,
wonach 70 Prozent der RUB-Studierenden gegen, immerhin
noch 30 Prozent für Studienbeiträge votiert
haben?
Egal wie der Senat diesmal entscheidet, klar ist: Die
kommenden Jahre werden für die RUB und die Hochschulen
des Landes wegweisend sein. Man mag vielleicht die politischen
Euphemismen „Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit
im Hochschulwesen“ oder „Hochschulfreiheitsgesetz“
beklagen, dennoch: Die beiden Gesetze werden die NRW-Hochschulen
in einem Maße verändern, wie viele sich kaum
vorstellen mögen. Die RUB muss jetzt die Weichen
für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.
jk
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