Doppelte Umfrage
Dauerbrenner
Studiengebühren
Über 33.000 Studierende der Ruhr-Uni konnten im
November gleich zweimal ihre Meinung zu Studiengebühren
abgeben. Das Rektorat wollte einen Monat lang ein Stimmungsbild
einholen und stellte online allerlei Fragen. Der Asta
beschränkte sich auf eine Woche und eine Frage:
Gebühren nein oder ja?
An der Abstimmung des Asta haben 7.123 Studierende (21,7
Prozent der Eingeschriebenen) teilgenommen. 90,7 Prozent
sprachen sich gegen Gebühren aus, 9,3 Prozent dafür.
3.831 Studierende (ca. 12 Prozent) haben an
der Umfrage des Rektorats teilgenommen. 70,7 Prozent
haben sich gegen, 29,3 für Studiengebühren
ausgesprochen.
Einzelne Ergebnisse stellte der mit der Analyse betraute
Sozialwissenschaftler Prof. Werner Voß am 15.
Dezember im Senat vor. Hier einige Beispiele: Wenn Gebühren
kommen, sollte sich deren Höhe vorzugsweise an
der Finanzsituation der einzelnen Studierenden (meinen
56,3 Prozent der Befragten) oder an der Qualität
der Studienbedingungen (38,7) orientieren. Einige Studierende
befürchten bei Einführung von Gebühren
persönliche Folgen. 12,5 Prozent müssten ihr
Studium abbrechen, andere würden mehr nebenher
arbeiten (32,4) oder Schulden machen (30,9). Falls die
Hochschulen in NRW unterschiedlich hohe Gebühren
erheben, würden 33,3 Prozent der Befragten an eine
billigere Uni wechseln. Einigkeit herrscht bei der Mittelverwendung.
57,3 Prozent würden das Geld in die Bibliotheken
investieren. Hohe Priorität (bei möglicher
Mehrfachnennung) besitzen auch Hörsäle (40),
Mentoren/Tutoren (34,1) und Labore (32,3).
Allerdings ist die Datenanalyse noch nicht beendet.
Die Auswertung der zum Teil umfangreichen Kommentare
der Studierenden (etwa 280 DIN A-4-Seiten) wird noch
Wochen dauern.
Noch länger wird es möglicherweise dauern,
bis das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit
im Hochschulwesen“ beschlossen ist. Der Regierungsentwurf
wurde am 1.12. in erster Lesung im Landtag beraten.
Zwei weitere Lesungen stehen aus. Erst dieses Gesetz
ermöglicht aber die Einführung von Studiengebühren
in NRW: für Studienanfänger ab Wintersemester
2006/07, für alle Studierenden ab Sommersemester
2007. Allerdings zweifelt ein juristisches Gutachten
die Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs
an.
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