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RUBENS 103

2. Januar 2006

Doppelte Umfrage

Dauerbrenner Studiengebühren



Über 33.000 Studierende der Ruhr-Uni konnten im November gleich zweimal ihre Meinung zu Studiengebühren abgeben. Das Rektorat wollte einen Monat lang ein Stimmungsbild einholen und stellte online allerlei Fragen. Der Asta beschränkte sich auf eine Woche und eine Frage: Gebühren nein oder ja?
An der Abstimmung des Asta haben 7.123 Studierende (21,7 Prozent der Eingeschriebenen) teilgenommen. 90,7 Prozent sprachen sich gegen Gebühren aus, 9,3 Prozent dafür. 3.831 Studierende (ca. 12 Prozent) haben an der Umfrage des Rektorats teilgenommen. 70,7 Prozent haben sich gegen, 29,3 für Studiengebühren ausgesprochen.
Einzelne Ergebnisse stellte der mit der Analyse betraute Sozialwissenschaftler Prof. Werner Voß am 15. Dezember im Senat vor. Hier einige Beispiele: Wenn Gebühren kommen, sollte sich deren Höhe vorzugsweise an der Finanzsituation der einzelnen Studierenden (meinen 56,3 Prozent der Befragten) oder an der Qualität der Studienbedingungen (38,7) orientieren. Einige Studierende befürchten bei Einführung von Gebühren persönliche Folgen. 12,5 Prozent müssten ihr Studium abbrechen, andere würden mehr nebenher arbeiten (32,4) oder Schulden machen (30,9). Falls die Hochschulen in NRW unterschiedlich hohe Gebühren erheben, würden 33,3 Prozent der Befragten an eine billigere Uni wechseln. Einigkeit herrscht bei der Mittelverwendung. 57,3 Prozent würden das Geld in die Bibliotheken investieren. Hohe Priorität (bei möglicher Mehrfachnennung) besitzen auch Hörsäle (40), Mentoren/Tutoren (34,1) und Labore (32,3).
Allerdings ist die Datenanalyse noch nicht beendet. Die Auswertung der zum Teil umfangreichen Kommentare der Studierenden (etwa 280 DIN A-4-Seiten) wird noch Wochen dauern.
Noch länger wird es möglicherweise dauern, bis das „Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ beschlossen ist. Der Regierungsentwurf wurde am 1.12. in erster Lesung im Landtag beraten. Zwei weitere Lesungen stehen aus. Erst dieses Gesetz ermöglicht aber die Einführung von Studiengebühren in NRW: für Studienanfänger ab Wintersemester 2006/07, für alle Studierenden ab Sommersemester 2007. Allerdings zweifelt ein juristisches Gutachten die Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs an.

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