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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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| RUBENS 101 |
1. November 2005
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Parken
Kontrolle durch die Stadt Bochum
Seit Mitte Oktober kontrolliert die Stadt Bochum wieder
die öffentlichen, nicht mit Schranken versehenen
Parkbereiche der Ruhr-Uni. So ist z. B. das halbseitige
Parken auf dem Bürgersteig nicht mehr erlaubt, die
Fahrbahnen gelten als Sicherheitszonen für die Feuerwehr.
Im Bereich der mit Schranken bestückten Straßen
gilt weiterhin die Parkordnung, die zum 1. Mai 2005 in
Kraft getreten ist. Hier überwacht weiterhin der
Verkehrsdienst der Ruhr-Uni.
ad
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