Editorial
Studiengebühren
Die Studierendenproteste scheinen nichts gefruchtet
zu haben. Die neue Landesregierung hat sich, kaum im
Amt, rasch daran gemacht, die Einführung von Studiengebühren
vorzubereiten. Zwar gibt es vorerst nur einen „Sprechzettel“
des Ministers für die Landespressekonferenz vom
7. September, aus ihm gehen aber schon deutlich die
"Eckpunkte des Studienbeitragsmodells" hervor,
wie sie später im Gesetz verankert werden sollen.
Demnach werden alle Studierenden in NRW ab dem Sommersemester
2007 „Studienbeiträge“ in Höhe
von maximal 500 Euro pro Semester zahlen müssen.
Selbst Bafög-Empfänger werden davon nicht
ausgenommen. Die tatsächliche Höhe der Gebühren
aber sollen die Hochschulen selbst nach eigenem Ermessen
festlegen. Nach Aussagen der Landesregierung sollen
die Einnahmen aus Studienbeiträgen in „vollem
Umfang den Hochschulen“ zugute kommen und zweckgebunden
„für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen“
verwendet werden. Außerdem werden die Studierenden
die Beiträge „sozialverträglich nachgelagert“,
also nach Ende des Studiums, entrichten können;
dafür bekommen sie ein Darlehen der NRW-Bank. Die
Schuldenhöhe durch Bafög-Bezug und Studiengebühren
will die Landesregierung auf maximal 10.000 Euro beschränken.
Mit dem neuen Gesetz soll das bisherige „Studienkontenfinanzierungsgesetz“
aufgehoben werden. Soweit die Eckpunkte.
Machen wir uns nichts vor – die RUB wird keine
„Insel der Seligen“ bleiben können.
Sie wird aber, das versichert das Rektorat, bei der
Einführung von Studienbeiträgen sehr verantwortlich
handeln und sich auch mit den Nachbarhochschulen im
Ruhrgebiet absprechen. Rektor Wagner hat stets betont,
dass die RUB Studiengebühren erst dann erheben
wird, wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen stimmen.
Das Rektorat wird das Gesetz sehr genau prüfen.
Außerdem erwartet die RUB von der Landesregierung,
dass ein Staatsvertrag zumindest für die nächsten
fünf Jahre festschreibt, dass die Zuweisungen an
den Globalhaushalt weiter ungekürzt fließen
– einschließlich des notwendigen Inflationsausgleiches.
Nach ersten Überlegungen im Rektorat sind verschiedene
Modelle für Studiengebühren denkbar; z. B.
könnten Karenzsemester eingeführt werden,
könnte den Fakultäten die Freiheit übertragen
werden, selbst die Höhe festzulegen. Die Modelle
sollen nach dem Willen des Rektorats eng mit den Studierenden
abgestimmt werden. Das gilt auch für die Verwendung
der Einnahmen – es geht um immerhin 20 bis 30
Mio. Euro pro Jahr. Damit kann man schon viel verbessern.
Doch welche Vorstellungen haben Sie, die Studierenden
– auch jenseits Ihrer offiziellen politischen
Vertretungen? Das möchte das Rektorat wissen. In
einer groß angelegten Befragung sollen Sie im
November Ihre Meinung äußern. Dazu bereiten
Pressestelle und Rechenzentrum im Auftrag des Rektorats
eine Befragung im Netz vor. Liebe Studentinnen und Studenten,
es ist Ihre Chance, von Anfang an Modelle mitzugestalten
– nutzen Sie sie, damit es später nicht heißt:
Das habe ich nicht gewollt!
jk
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