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RUBENS 100

1. Oktober 2005

Editorial

Studiengebühren


Die Studierendenproteste scheinen nichts gefruchtet zu haben. Die neue Landesregierung hat sich, kaum im Amt, rasch daran gemacht, die Einführung von Studiengebühren vorzubereiten. Zwar gibt es vorerst nur einen „Sprechzettel“ des Ministers für die Landespressekonferenz vom 7. September, aus ihm gehen aber schon deutlich die "Eckpunkte des Studienbeitragsmodells" hervor, wie sie später im Gesetz verankert werden sollen.
Demnach werden alle Studierenden in NRW ab dem Sommersemester 2007 „Studienbeiträge“ in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester zahlen müssen. Selbst Bafög-Empfänger werden davon nicht ausgenommen. Die tatsächliche Höhe der Gebühren aber sollen die Hochschulen selbst nach eigenem Ermessen festlegen. Nach Aussagen der Landesregierung sollen die Einnahmen aus Studienbeiträgen in „vollem Umfang den Hochschulen“ zugute kommen und zweckgebunden „für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen“ verwendet werden. Außerdem werden die Studierenden die Beiträge „sozialverträglich nachgelagert“, also nach Ende des Studiums, entrichten können; dafür bekommen sie ein Darlehen der NRW-Bank. Die Schuldenhöhe durch Bafög-Bezug und Studiengebühren will die Landesregierung auf maximal 10.000 Euro beschränken. Mit dem neuen Gesetz soll das bisherige „Studienkontenfinanzierungsgesetz“ aufgehoben werden. Soweit die Eckpunkte.
Machen wir uns nichts vor – die RUB wird keine „Insel der Seligen“ bleiben können. Sie wird aber, das versichert das Rektorat, bei der Einführung von Studienbeiträgen sehr verantwortlich handeln und sich auch mit den Nachbarhochschulen im Ruhrgebiet absprechen. Rektor Wagner hat stets betont, dass die RUB Studiengebühren erst dann erheben wird, wenn die allgemeinen Rahmenbedingungen stimmen. Das Rektorat wird das Gesetz sehr genau prüfen. Außerdem erwartet die RUB von der Landesregierung, dass ein Staatsvertrag zumindest für die nächsten fünf Jahre festschreibt, dass die Zuweisungen an den Globalhaushalt weiter ungekürzt fließen – einschließlich des notwendigen Inflationsausgleiches.
Nach ersten Überlegungen im Rektorat sind verschiedene Modelle für Studiengebühren denkbar; z. B. könnten Karenzsemester eingeführt werden, könnte den Fakultäten die Freiheit übertragen werden, selbst die Höhe festzulegen. Die Modelle sollen nach dem Willen des Rektorats eng mit den Studierenden abgestimmt werden. Das gilt auch für die Verwendung der Einnahmen – es geht um immerhin 20 bis 30 Mio. Euro pro Jahr. Damit kann man schon viel verbessern.
Doch welche Vorstellungen haben Sie, die Studierenden – auch jenseits Ihrer offiziellen politischen Vertretungen? Das möchte das Rektorat wissen. In einer groß angelegten Befragung sollen Sie im November Ihre Meinung äußern. Dazu bereiten Pressestelle und Rechenzentrum im Auftrag des Rektorats eine Befragung im Netz vor. Liebe Studentinnen und Studenten, es ist Ihre Chance, von Anfang an Modelle mitzugestalten – nutzen Sie sie, damit es später nicht heißt: Das habe ich nicht gewollt!


jk
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Letzte Änderung: 30.09.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik