TERMINE UND FRISTEN
- allgemeine, Bewerbungs- und Rückmeldefristen sowie Vorlesungszeiten der Ruhr-Universität Bochum
- Termine der obligatorischen Einstufungstests
- Fristen für die Prüfungsanmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie
TERMINE DER OBLIGATORISCHEN EINSTUFUNGSTESTS |
FRANZÖSISCH |
Einstufungstest
Die obligatorischen Tests für die Romanischen Sprachen finden am 08.04., und 10.04.2013 statt. Interessierte sollten sich unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/ptz/Einstufungen_im_C_Testformat.html informieren und für die Einstufungen anmelden!
Befreiung vom Einstufungstest Französisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von einem Sprachtest „Französisch“ an einer französischen Hochschule oder Abi-bac
- DELF niveau B1
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert II
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
ITALIENISCH |
Einstufungstest
Die obligatorischen Tests für die Romanischen Sprachen finden am 08.04. und 10.04.2013 statt. Interessierte sollten sich unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/ptz/Einstufungen_im_C_Testformat.html informieren und für die Einstufungen anmelden!
Befreiung vom Einstufungstest Italienisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- CELI - Certificato di Conoscenza dell' Italiano come Lingua Straniera – livello 2
- CLS - Certificazione di Italiano come Lingua Straniera – livello Uno
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert II
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
SPANISCH |
Einstufungstest
Die obligatorischen Tests für die Romanischen Sprachen finden am 08.04. und 09.04.2013 statt. Interessierte sollten sich unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/ptz/Einstufungen_im_C_Testformat.html informieren und für die Einstufungen anmelden!finden
Befreiung vom Einstufungstest Spanisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- erfolgreicher Abschluss nach UNICert II
- DELE – Diploma Cervantes – erfolgreicher Abschluss des Diploma Básico de Español como Lengua Extranjera – Nivel Inicial – Umbral (entspreicht B1 des Europäischen Referenzrahmens)
- Entsprechender Vermerk im Zeugnis der Reifeprüfung über das erworbene Kompetenzniveau (mind. B1)
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).

