TERMINE UND FRISTEN
- allgemeine, Bewerbungs- und Rückmeldefristen sowie Vorlesungszeiten der Ruhr-Universität Bochum
- Termine der obligatorischen Einstufungstests
- Fristen für die Prüfungsanmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie
TERMINE DER OBLIGATORISCHEN EINSTUFUNGSTESTS |
FRANZÖSISCH |
Einstufungstest
Mittwoch, 28. März 2012
Weiterführende Informationen zu
- Räumen
- Zeiten
- zum obligatorischen (!) Anmeldeverfahren (online, per Doodle)
- und zu Übungstexten zur Vorbereitung auf das Textformat
finden Sie ab 19. März 2012 auf http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/sprachen/it/einstufungstest.html
Befreiung vom Einstufungstest Französisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- 1. Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von einem Sprachtest „Französisch“ an einer französischen Hochschule oder Abi-bac
- DELF niveau B1
- Erfolgreicher Abschluss nach UNICert II
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
ITALIENISCH |
Einstufungstest
Mittwoch, 28. März 2012
Weiterführende Informationen zu
- Räumen
- Zeiten
- zum obligatorischen (!) Anmeldeverfahren (online, per Doodle)
- und zu Übungstexten zur Vorbereitung auf das Textformat
finden Sie ab 19. März 2012 auf http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/sprachen/it/einstufungstest.html
Befreiung vom Einstufungstest Italienisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- CELI - Certificato di Conoscenza dell' Italiano come Lingua Straniera – livello 2
- CLS - Certificazione di Italiano come Lingua Straniera – livello Uno
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).
SPANISCH |
Einstufungstest
Dienstag, 27. März 2012
Weiterführende Informationen zu
- Räumen
- Zeiten
- zum obligatorischen (!) Anmeldeverfahren (online, per Doodle)
- und zu Übungstexten zur Vorbereitung auf das Textformat
finden Sie ab 19. März 2012 auf http://www.ruhr-uni-bochum.de/zfa/sprachen/it/einstufungstest.html
Befreiung vom Einstufungstest Spanisch nur bei Vorlage folgender Bescheinigungen bzw. Diplome:
- erfolgreicher Abschluss nach UNICert II
- DELE – Diploma Cervantes – erfolgreicher Abschluss des Diploma Básico de Español como Lengua Extranjera – Nivel Inicial – Umbral (entspreicht B1 des Europäischen Referenzrahmens)
Studierende ohne oder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen wenden sich bitte an das
Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZfA).

