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Fakultät für Psychologie
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Studienordnung » Fakultät für Psychologie » Ruhr-Universität Bochum

(DER WEBMASTER ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANGABEN IN DEM FOLGENDEN TEXT)

 

Studienordnung für den Studiengang
Psychologie mit dem Abschluß Diplom an der
Ruhr-Universität Bochum

 

Vom 1. Juli 1997

 

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitäts-gesetz - UG) vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428), hat die Ruhr-Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen:

 

Inhaltsübersicht:

 

I. Allgemeines

 

§ 1 Studienziele

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Studienerleichternde Vorkenntnisse

§ 4 Zeitliche Gliederung des Studiums

 

II. Grundstudium

 

§ 5 Inhaltliche Gliederung des Grundstudiums

§ 6 Studienangebote und Aufbau des Grundstudiums

§ 7 Leistungsnachweise und Nachweise über den Besuch von Lehrveranstaltungen

§ 8 Diplomvorprüfung

§ 9 Mündliche Prüfungen

§ 10 Klausurarbeiten

 

III. Hauptstudium

 

§ 11 Inhaltliche Gliederung des Hauptstudiums

§ 12 Erwerb von Leistungsnachweisen im Hauptstudium

§ 13 Praktika

§ 14 Diplomarbeit

§ 15 Umfang und Art der Diplomprüfung

§ 16 Zulassung zur Diplomprüfung

§ 17 Studienberatung

§ 18 Weitere qualifizierende Studien

§ 19 Zusätzliche Hinweise

 

IV. Schlußbestimmungen

 

§ 20 Inkrafttreten

§ 21 Übergangsbestimmungen

 

 

I. Allgemeines

§ 1
Studienziele

 

(1) Psychologie handelt von dem Verhalten und Erleben des Menschen. Jeder Mensch hat davon ein vorgängiges Verständnis, das in Form vorwissenschaftlicher "Theorien" und Annahmen sein Bewußtsein und sein Verhalten mitbestimmt. Denn er muß sich auf psychologische Annahmen verlassen, um in der Welt bestehen zu können; auf Annahmen über sich und andere, über die Art, wie Menschen "funktionieren", über die in ihnen wirksamen Kräfte.

Die wissenschaftliche Psychologie sucht das Verständnis von menschlichem Verhalten und Erleben mit Hilfe erfahrungswissenschaftlicher Methoden zu überprüfen, zu fundieren und zu erweitern. Die erfahrungswissenschaftliche Methodik dient auch dazu, eine eindeutige Kommunikation über die Ergebnisse und die Wege, auf denen diese gewonnen werden, zu erreichen.

Das Studium der Psychologie kann demnach drei verschiedene Zielperspektiven eröffnen:

Es kann das Wissen der Studierenden über den Menschen (und damit auch über sich selbst) verändern und erweitern, indem es dieses Wissen auf verläßlicheren Grundlagen aufbaut.

Es kann die Studierenden instand setzen, psychologische Probleme der alltäglichen Praxis zu erkennen, erfolgversprechende Methoden zur Bearbeitung dieser Probleme einzusetzen und diese Erkenntnisse anderen zu vermitteln.

Es kann die Studierenden befähigen, durch eigene Forschung zur Fortentwicklung der Psychologie als Wissenschaft beizutragen.

(2) Psychologie als Wissenschaft ist also mit der ganzen Vielfalt persönlicher, sozialer und gesellschaftlicher Probleme verknüpft. Das Fach hat einen Grad der Differenziertheit erreicht, daß niemand mehr alle psychologischen Kompetenzen in sich vereinigen kann. Es kann deshalb auch nicht mehr den Beruf der Psychologin bzw. des Psychologen geben.

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich für wissenschaftlich ausgebildete Psychologinnen bzw. Psychologen ständig neue Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche ergeben, in denen sie forschend, diagnostizierend, beratend und intervenierend tätig sind, so zum Beispiel bei psychischen Störungen (Klinische Psychologie), in Erziehung und Unterricht (Pädagogische Psychologie), in vielen Bereichen der Arbeitswelt (z.B. Personalauslese und -schulung, Berufsberatung, Arbeitsplatzgestaltung), der Wirtschaft (Wirt-schaftspsychologie, Werbepsychologie), im Bereich des Verkehrs (Verkehrspsychologie), der Medien (Kommunikationspsychologie) und der Umweltgestaltung (Umweltpsychologie). Es ist zu erwarten, daß dieser Trend, das fachliche Wissen und das methodische Können der Psychologin bzw. des Psychologen zu beanspruchen, sich fortsetzen wird.

Die Veränderung der gesellschaftlichen Realität einerseits, die fast explosionsartige Ausweitung psychologischen Fachwissens andererseits, haben allerdings auch dazu geführt (und werden weiter dazu führen), daß scheinbar bereits fest etablierte berufspraktische Aufgaben der Psychologinnen bzw. Psychologen sich rasch und grundlegend ändern. Alle, die Psychologie studieren, müssen damit rechnen, daß sie sich in ihrem künftigen, drei bis vier Jahrzehnte währenden Berufsleben vor Probleme gestellt sehen werden, für die die gegenwärtige Psychologie noch keine Lösungsmöglichkeiten bereithält oder die sie vielleicht noch nicht einmal als Probleme erkennt.

Daraus folgt, daß das Studium der Psychologie sowohl wissenschafts- als auch berufsorientiert sein muß; dabei ist jedoch das Gewicht auf die Wissenschaftsorientierung zu legen, gerade um die künftige Professionalisierung zu ermöglichen. Unter den vielen, heute schon erkennbaren konkreten berufspraktischen Orientierungen, können nur einige wenige angezielt werden. Und unter diesen kann ein einzelnes Universitätsinstitut sich nur auf einzelne berufsorientierte Studienschwerpunkte konzentrieren. Um so mehr ist darauf zu achten, daß die Befähigung zu grundlagenkritischer Weite und Flexibilität gefördert wird, um die Studierenden in die Lage zu versetzen, auch nach dem Studium, sowohl mit der berufspraktischen als auch mit der wissenschaftlichen Entwicklung, Schritt halten zu können.

Um dies zu erreichen, müssen nicht nur die Lehrangebote dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen, sondern die Lehrenden müssen selbst Forschung betreiben, um in den engeren Bereichen ihrer Probleminteressen den Prozeß der Erkenntnisgewinnung auch den Studierenden unmittelbar darlegen zu können. In Ansätzen jedenfalls soll die Studierende bzw. der Studierende selbst forschen lernen, weil sie bzw. er nur dann den Stellenwert und die Implikationen des vorliegenden Fachwissens erkennen und in der Zukunft von ihr bzw. ihm benötigtes Wissen sich verschaffen kann.

(3) Die Psychologie grenzt unter wissenschaftlichem wie unter berufspraktischem Aspekt an viele Nachbardisziplinen, die auf einem anderen theoretischen Integrationsniveau und mit anderer Zielsetzung ebenfalls den Menschen zum Gegenstand haben und deshalb die Psychologie teilweise fundieren, teilweise ergänzen können. Solche Nachbardisziplinen sind z.B. die Biologie, die Philosophie, die Soziologie, die Pädagogik und die Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften. Zu den Zielen des Psychologiestudiums gehört also auch, daß man die Beziehungen der eigenen Disziplin zu diesen Nachbardisziplinen und damit auch die Kooperationsmöglichkeiten und -notwendigkeiten mit diesen Fächern kennen und berurteilen lernt.

(4) Die Geschwindigkeit, mit der sich sowohl die Wissenschaft Psychologie als auch ihre berufspraktischen Anwendungsgebiete verändern, und die Komplexität ihrer erkenntnistheoretischen Grundlagen machen es nötig, den Studierenden dieses Faches in besonderem Maße Kritikfähigkeit am Hergebrachten, Offenheit für neue Ansätze und die Bereitschaft nahezubringen, alternative Ansätze in der Schwebe zu halten und unvoreingenommen zu erproben. Eine solche Haltung ermöglicht in der späteren Berufspraxis die Wahrung kritischer Distanz gegenüber den Rollenerwartungen nicht-psychologischer Instanzen.

(5) Da die Forschung in vielen Bereichen der Psychologie wie auch die entsprechenden berufspraktischen Anwendungsverfahren rasch voranschreiten, kann die Psychologin bzw. der Psychologe der Gefahr einer schnellen Veralterung mancher im Studium erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten nur begegnen, wenn sie oder er auch im Berufsleben andauernden Kontakt mit der eigenen Wissenschaft und ihrer Entwicklung hält. Die Fähigkeit dazu und das Interesse daran sollten die Studierenden während ihres Studiums erwerben.

(6) Da die Wissenschaft Psychologie in vieler Hinsicht von Dingen handelt, welche den Menschen und seine Umgebung zutiefst berühren, und dementsprechend in ihrer Anwendung oft weitgehend in das Leben anderer eingreift, sind schon im Studium - neben der Heranbildung fachlicher Kompetenz - Respekt und Verantwortungsgefühl gegenüber allen Betroffenen als Leitprinzipien jeglichen wissenschaftlich-praktischen Handelns zu begreifen. Dabei ist der von der "Deutschen Gesellschaft für Psychologie" und dem "Berufsverband Deutscher Psychologen" ausgearbeitete Kanon berufsethischer Verpflichtungen hinsichtlich des Rechts jedes einzelnen Menschen, "in eigener Verantwortlichkeit nach seinen Überzeugungen zu leben", und hinsichtlich der sozialen Konsequenzen des eigenen Handelns, zu berücksichtigen.

 

§ 2
Zulassungsvoraussetzungen

 

Ein Studium im Hauptfach Psychologie setzt die Immatrikulation in diesem Hauptfach an der Ruhr-Universität Bochum voraus. Über die Voraussetzungen für die Immatrikulation gibt das Sekretariat der Ruhr-Universität Bochum Auskunft.

 

§ 3
Studienerleichternde Vorkenntnisse

 

(1) Für das Studium der Psychologie sind Englischkenntnisse erforderlich, da der größte Teil der psychologischen Fachliteratur in englischer Sprache abgefaßt ist. Studierenden ohne Grundkenntnisse der englischen Sprache wird der Besuch entsprechender Sprachkurse (z.B. Sprachkurse an der Universität, an Volkshochschulen, Ferienkurse im Ausland) empfohlen. Die Kenntnis spezieller Fachtermini kann im Verlauf des Studiums durch die Lektüre englisch-sprachiger Fachliteratur in Seminaren und Übungen erworben werden.

(2) Hilfreich für das Studium der Psychologie sind darüber hinaus Kenntnisse in Mathematik, Physik und Biologie, denn ein wesentlicher Teil der Anfangsausbildung besteht in der Einführung in die biologischen Grundlagen des Erlebens und Verhaltens und in die für psychologische Arbeiten relevante Statistik. Die notwendigen Grundkenntnisse in diesen Fächern können im Selbststudium erworben werden. Ebenfalls von Vorteil sind Kenntnisse in elektronischer Datenverarbeitung und dem Umgang mit Rechnern.

§ 4
Zeitliche Gliederung des Studiums

 

(1) Der erste Abschnitt des Studiums, das Grundstudium, schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab; der zweite Abschnitt, das Hauptstudium, mit der Diplomprüfung.

An das Hauptstudium können sich weitere qualifizierende Studien anschließen.

(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester. Das Studienvolumen umfaßt insgesamt 160 SWS, wobei 16 SWS davon für zusätzliche Lehrveranstaltungen außerhalb des in dieser Studienordnung geregelten Lehrangebotes nach freier Wahl der Studierenden vorgesehen sind.

 

II. Grundstudium

 

§ 5
Inhaltliche Gliederung des Grundstudiums

 

(1) Das Grundstudium soll in den Gegenstandsbereich der Psychologie einführen und die theoretischen, empirischen und methodischen Grundlagenkenntnisse und -fähigkeiten vermitteln. Zu diesem Zweck werden Verhalten und Erleben unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet, die in den folgenden Fächern behandelt werden:

  • Allgemeine Psychologie I
  • Allgemeine Psychologie II
  • Entwicklungspsychologie
  • Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung
  • Sozialpsychologie
  • Methodenlehre
  • Physiologie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten.

(2) Die Allgemeine Psychologie befaßt sich mit grundlegenden Formen, Funktionen und Bedingungen des Verhaltens und Erlebens, so wie sie bei allen Menschen mehr oder minder in gleicher Weise anzutreffen sind. Insofern bildet die Allgemeine Psychologie die Basis anderer psychologischer Teildisziplinen und vereinigt in sich eine große Fülle an Untersuchungsparadigmen, Theorien und Methoden. Die Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie (I und II) und die dort entwickelten Forschungsmethoden gehören zum Kernbestand der Psychologie, und alle Anwendungsfächer bauen auf diesen Grundlagen auf. Deshalb wird die Allgemeine Psychologie durch die Diplomprüfungsordnung in zwei Prüfungsfächer unterteilt:

  1. Das Fach Allgemeine Psychologie I behandelt die Bereiche Wahrnehmen, Behalten, Denken, Sprechen, Sprachverstehen, Handeln und Bewegen sowie Aufmerksamkeits- und Bewußtseinsphänomene (Traum, Hypnose, Vorstellungen). Die Ausbildung in diesem Fach soll zum einen einen Überblick über wesentliche Theorien, Forschungsansätze und ihre empirischen Grundlagen vermitteln. Zum anderen sollen die Studierenden lernen, Alltagsphänomene mit psychologischen Mitteln zu strukturieren und psychologische Fachbegriffe mit Alltagsbegriffen in Beziehung zu setzen.
  2. Das Fach Allgemeine Psychologie II befaßt sich mit der Verhaltenssteuerung durch dispositionelle und situative Faktoren. Es umfaßt die Bereiche Motivation, Emotion und Lernen. Die Studierende bzw. der Studierende erwirbt in diesem Fach Kenntnisse über die Grundlagen des Verhaltens, ausgehend von einer evolutionsbiologischen Perspektive, über die Prinzipien der Erfahrungsbildung (verschiedene Formen von Lernen), über die Rolle von Emotionen für das Erleben und Verhalten und über bedürfnis- und anreizgesteuerte Motivsysteme.
  3. Das Fach Entwicklungspsychologie befaßt sich mit der Entstehung und dem Wandel psychischer Funktionen, von Verhalten und Erleben über die gesamte Lebensspanne hinweg. Die Studierende bzw. der Studierende erwirbt während des Grundstudiums Kenntnisse über die Voraussetzungen, die allgemeinen Ablaufformen und die Zusammenhangsmuster des Entwicklungswandels. Sie bzw. er lernt die besonderen Bedingungen kennen, die in den verschiedenen Entwicklungsvariablen zu individuellen Unterschieden führen. Damit erwirbt sie bzw. er die Grundkenntnisse, um Entwicklungswandel in erwünschter Richtung zu fördern. Die Entwicklungspsychologie hat als Grundlagenwissenschaft eine integrierende Funktion für die verschiedenen Teilbereiche der Allgemeinen Psychologie. Die Studierende bzw. der Studierende lernt den lebensaltersbezogenen Wandel der verschiedenen psychischen Funktionen kennen und erfährt gleichzeitig etwas über das Zusammenspiel kognitiver, sozialer, emotionaler und motivationaler Faktoren im Entwicklungsprozeß.
  4. Das Fach Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung handelt von der Beschreibung und Erklärung zeitlich stabiler Persönlichkeitsmerkmale. Sie werden aus den zwischen Menschen variierenden psychischen Funktionen wie Wahrnehmen, Denken, Emotion oder Motivation abgeleitet. Bekannte Beispiele sind Intelligenz- oder Temperamentsunterschiede. Außerdem werden Variationen des Verhaltens und Erlebens einer Person über wechselnde Situationen untersucht, so beispielsweise im Auftreten von Angst. Ziel der Differentiellen Psychologie und Persönlichkeitsforschung ist die systematische Beschreibung und Erklärung einzelner Persönlichkeitsmerkmale, ihres Zusammenhangs und ihrer Organisation bei der Person. Unterschiede in der Ausprägung von Persönlichkeitsmerkmalen werden über biologische und sozio-kulturelle Einflüsse und deren Zusammenspiel im Entwicklungsverlauf erklärt. Inter- und intraindividuelle Unterschiede im aktuellen Verhalten und Erleben werden auf das Zusammenwirken von mehreren Persönlichkeitsmerkmalen mit Merkmalen der gegebenen Situation oder Aufgabe zurückgeführt. Wegen der Breite des Faches werden im Grundstudium vorwiegend solche Theorien, Persönlichkeitsmerkmale, Fragestellungen und Untersuchungsmethoden behandelt, die im Hauptstudium für Psychologische Diagnostik und Intervention grundlegend sind.
  5. Das Fach Sozialpsychologie behandelt die Reaktionen (Gedanken, Gefühle und offenes Verhalten) von Individuen in Abhängigkeit von der wirklichen, erinnerten oder antizipierten Anwesenheit anderer. Beachtet werden dabei sowohl die Einflüsse, die Menschen durch ihre soziale Umwelt erfahren, als auch ihr rückwirkendes Handeln in dieser sozialen Umwelt sowie die kognitiven Repräsentationen ihrer Handlungen in der sozialen Umwelt. Wichtige Themenbereiche des Faches sind soziale Determinanten der Wahrnehmung und soziale Urteilsbildung, soziale Motive (Attraktion, Fairneß, pro- und antisoziales Verhalten), Einstellungsbildung und -veränderung, Rollen und Normen, Gruppenstrukturen und Gruppenprozesse (Kommuni-kation, Kooperation und Wettbewerb, Konformität und abweichendes Verhalten, Innovation und soziale Veränderung, Beziehungen zwischen Gruppen).
  6. Das Fach Methodenlehre umfaßt die grundlegenden Kenntnisse, Überlegungen und Fertigkeiten in Forschungsmethoden, Theoriebildung und -überprüfung sowie statistischer Datenverarbeitung. Diese sind Voraussetzungen sowohl der verständigen Lektüre, kritischen Bewertung und Verwendung der Fachliteratur als auch der problemangemessenen Planung und Durchführung eigener Untersuchungen. Das Fach bezieht wissenschaftstheoretische und wissenschaftshistorische Gesichtspunkte ein, insbesondere auch Reflexionen zur gesellschaftlichen Rolle von psychologischer Wissenschaft und Anwendung und soll den Studierenden durch orientierende Information helfen, diesbezüglich einen begründeten eigenen Standpunkt zu entwickeln. Die Methodenlehre selbst ist keine Teildisziplin in der Psychologie, sondern eine Hilfswissenschaft für die Psychologie. Sie baut vor allem auf mathematisch-statistischen Konzepten auf, deren zumindest grundlegende Kenntnis Voraussetzung für sinnvolles Verstehen wichtiger Teile der Methodenlehre ist. Darüber hinaus sind in diesem Fach auch eher technische Fertigkeiten, insbesondere hinsichtlich des Umganges mit statistischen Auswertungsprogrammen an Rechnern, nützlich; diese Fertigkeiten sind zwar nicht Bestandteile der Prüfungen im Fach Methodenlehre, aber Elemente einer sinnvollen Anwendung der gelernten Methoden, sowohl während des Studiums als auch später in der beruflichen Praxis. Aufbauend auf den Grundlagen dieses Faches, die im Rahmen des Grundstudiums vermittelt und im Vordiplom geprüft werden, folgen Lehrangebote im Hauptdiplom innerhalb des Faches "Diagnostik und Forschungsmethoden". Darüber hinaus sind die Inhalte der Methodenlehreausbildung eine wesentliche Grundlage für das Erstellen der Studienarbeit im Rahmen der Vordiplom-Prüfung und der Diplomarbeit zum Studienabschluß.
  7. In der Physiologie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten soll die Studierende bzw. der Studierende Kenntnisse über jene Funktionen des Organismus erwerben, die für das Verständnis psychologischer Theorien und Phänomene wichtig sind. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen werden vom Institut für Physiologie der Medizinischen Fakultät angeboten.

§ 6
Studienangebote und Aufbau des

Grundstudiums

 

(1) Vorlesungen dienen dazu, an Grundproblemen die Frage- und Denkweise des betreffenden Teilgebiets darzustellen, das Teilgebiet zu strukturieren, Zusammenhänge aufzuzeigen, auf die Voraussetzungen und Konsequenzen des jeweiligen Wissens hinzuweisen und dabei an den neuesten Forschungsstand heranzuführen.

In Seminaren werden exemplarische Themen des Teilgebietes in der Regel anhand von Originalliteratur erarbeitet und diskutiert. Seminare haben das Ziel, unter inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten Kenntnisse zu vertiefen und das selbständige Strukturieren von Problemen zu fördern. Deshalb ist die Zahl der Seminarteilnehmer begrenzt; sie soll 30 nicht überschreiten. In besonderen Fällen kann die Begrenzung auch darunter liegen.

In Praktika erwirbt die bzw. der Studierende die theoretischen Grundlagen des Experimentierens, Beobachtens und anderer Verfahren der Befunderhebung und übt insbesondere die zugehörigen methodischen Techniken ein. Praktikumsgruppen sollen nicht mehr als 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer umfassen.

In Übungen werden psychologische Standardtechniken vermittelt und in exemplarischen Ausschnitten eingeübt. Das betrifft im Grundstudium die statistischen Methoden. Übungen sollen nicht mehr als 60 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer umfassen.

Durch Teilnahme an laufenden Untersuchungen innerhalb der Fakultät als Versuchsperson lernt die bzw. der Studierende psychologische Untersuchungen aus der Sicht der Versuchsperson kennen und erweitert aus dieser Perspektive ihre bzw. seine Kenntnisse über den Ablauf von Experimenten und über den Umgang mit Versuchspersonen.

(2) Für das Fach Allgemeine Psychologie I wird eine zweisemestrige Überblicksvorlesung (jeweils zwei SWS) angeboten, die im ersten und zweiten Semester besucht werden sollte. Zusätzlich wird der Besuch eines Begleitseminars zur Vorlesung empfohlen, das im Rahmen der Deputatsgrenzen angeboten wird.

Aufbauend auf den im ersten Semester vermittelten Kenntnissen werden ab dem zweiten Semester Vertiefungsseminare (zwei SWS) angeboten. In den Vertiefungsseminaren sollen auch die empirischen, methodischen und anwendungspraktischen Bezüge dieser Inhalte vermittelt werden.

Die prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen in Allgemeiner Psychologie I umfassen die Vorlesungen in den ersten beiden Semestern. Darüber hinaus müssen die Studierenden die erfolgreiche Teilnahme an einem Vertiefungsseminar (Leistungsnachweis) und den Besuch eines weiteren Seminars im Fach Allgemeine Psychologie I nachweisen.

Ein Nachweis über die fachbezogene Lektüre- und Diskursfähigkeit bildet eine Voraussetzung für den Besuch eines Vertiefungsseminars in der Allgemeinen Psychologie I. Dieser Nachweis wird durch die Teilnahme am ersten Teil des experimentellen Praktikums I (für das erste Semester) erbracht.

Weitere Veranstaltungen zur Wissensvertiefung und Spezialisierung werden nach Maßgabe der vorhandenen Lehrdeputate für besonders interessierte Studierende zusätzlich angeboten.

(3) Für das Fach Allgemeine Psychologie II werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten:

  • eine Vorlesung "Lernen", mit einem begleitenden Seminar zur Vertiefung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte,
  • eine Vorlesung zur Evolution und mit einem begleitenden Seminar,
  • eine Vorlesung "Motivation", die die Grundprinzipien von Motivation, Motivsystemen sowie spezielle biogene und soziale Motivationen darstellt.
  • Diese Vorlesung wird ergänzt durch ein Grundseminar zu "speziellen Motivationstheorien".

Die prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen in Allgemeine Psychologie II bestehen aus den drei genannten Vorlesungen sowie Seminaren zu den Vorlesungen. Für die Anmeldung zur Vordiplomprüfung ist ein Leistungsnachweis aus einem der vorlesungsbegleitenden Seminare erforderlich.

Sofern es deputatenmäßig möglich ist, werden ergänzende Seminare zu ausgewählten Fragen der Allgemeinen Psychologie II im Grundstudium angeboten, deren Besuch für besonders Interessierte empfohlen ist.

(4) Den Kern der entwicklungspsychologischen Lehrveranstaltungen stellen die zwei- bzw. dreistündigen Vorlesungen dar, die im dritten und vierten Semester angeboten werden. Sie vermitteln Grundkenntnisse in der Entwicklung der verschiedenen psychischen Funktionsbereiche (Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Sprache, Motivation, Emotion und Sozialverhalten) und behandeln exemplarisch das Zusammenspiel dieser Funktionen in bestimmten Lebensaltersperioden (z.B. Jugendalter, höheres Erwachsenenalter).

Der Besuch dieser Vorlesungen wird erst im dritten und vierten Semester empfohlen, da Grundkenntnisse in den entsprechenden Teilbereichen der Allgemeinen Psychologie und der Sozialpsychologie in der Vorlesung vorausgesetzt werden.

Parallel zur Vorlesung im dritten Semester werden entwicklungspsychologische Grundseminare angeboten, in denen Themen der Vorlesung ergänzend behandelt werden. In diesen Seminaren sollen die Studierenden lernen, empirische Arbeiten zu lesen, zu verstehen und mündlich und schriftlich verständlich darzustellen. Sie sollen den Gebrauch der wissenschaftlichen Sprache einüben und lernen, Argumente mit empirischen Sachverhalten zu begründen.

Im vierten Semester werden Seminare zu speziellen Themen aus dem Bereich der Entwicklungspsychologie angeboten. In diesen Seminaren sollen sich die Studierenden einen systematischen Überblick über einen Entwicklungsbereich aneignen und an die aktuelle Forschungslage herangeführt werden.

Als Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung soll jede und jeder Studierende wenigstens an einem Grundseminar und einem Seminar mit spezieller Thematik teilnehmen. In einem Seminar ihrer bzw. seiner Wahl muß er einen Leistungsnachweis erbringen, in dem anderen Seminar muß sie bzw. er die regelmäßige Teilnahme nachweisen.

(5) In Differentieller Psychologie und Persönlichkeitsforschung wird über zwei Semester jeweils eine zweistündige Vorlesung mit begleitenden Grundseminaren angeboten. Dieses Lehrangebot vermittelt einen Überblick über bekannte theoretische Richtungen, exemplarische Persönlichkeitsmerkmale, Fragestellungen, Untersuchungsmethoden und über ausgewählte Anwendungsaspekte. Ergänzende Lehrangebote zur exemplarischen Vertiefung oder zu alternativen Auffassungen sind bei entsprechenden Kapazitäten möglich.

Die Inhalte der zweisemestrigen Vorlesung mit begleitenden Grundseminaren sind überwiegend prüfungsrelevant. Der Besuch dieser Veranstaltungen wird daher ausdrücklich als Teil der Prüfungsvorbereitung empfohlen.

(6) Im Mittelpunkt der sozialpsychologischen Lehrveranstaltungen stehen zwei zweistündige Vorlesungen. Sie vermitteln Basiswissen in den Bereichen soziale Wahrnehmung und Urteilsbildung, soziale Einstellung, soziale Motive und Gruppenstrukturen und -prozesse.

In Ergänzung zur Vorlesung werden sozialpsychologische Grundseminare angeboten, wobei im ersten Seminar ein Überblick über ausgewählte Themenbereiche der Sozialpsychologie gegeben wird und im zweiten wahlweise zentrale Themen der Sozialpsychologie, ihre Theorien und Methoden behandelt werden. In diesen Seminaren soll den Studierenden der Umgang mit empirischen Originalarbeiten und theoriebezogenen Darstellungen vermittelt werden. Sie sollen sich in Referaten mit den angesprochenen Inhalten auseinandersetzen und die empirischen Vorgehensweisen und theoretischen Grundlagen analysieren.

Als Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung soll jede bzw. jeder Studierende wenigstens an einem Seminar des ersten und des zweiten Semesters teilnehmen. In einem Seminar

ihrer bzw. seiner Wahl kann der Leistungsnachweis erbracht werden, in dem anderen Seminar muß sie bzw. er die regelmäßige Teilnahme nachweisen.

(7) Für das Fach Methodenlehre werden im Rahmen des Grundstudiums folgende Lehrveranstaltungen angeboten:

  • eine Einführungsvorlesung, in der neben den allgemeinen Inhalten der Methodenlehre auch Grundlagen im mathematisch-statistischen Bereich geboten werden,
  • eine darauf aufbauende Vorlesung mit einem Schwerpunkt auf parametrischer Statistik,
  • eine weiterführende Vorlesung, in der neben inferenzstatistischen Ergänzungen auch multivariate deskriptive Verfahren besprochen werden,
  • in paralleler Begleitung zu diesen Vorlesungen Übungen, im Interesse einer besonders lernwirksamen Arbeit möglichst in Kleingruppen in Form mehrerer Tutorien entsprechend angeleiteter studentischer Tutoren.

Gegebenenfalls werden darüber hinaus einerseits für besonders Interessierte vereinzelt ergänzende Seminare zu ausgewählten Fragen der Methodenlehre im Grundstudium angeboten, andererseits bei dringendem Bedarf spezielle Stützkurse für Studierende mit unzureichender schulischer mathematischer Vorbildung. Darüber hinaus wird im bescheidenen Rahmen des Möglichen versucht, den Studierenden bei dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten bezüglich statistischer Auswertungsprogramme Hilfestellung zu geben. Hierfür stehen allerdings nur sehr geringe Ressourcen zur Verfügung, so daß viele Studierende auf Eigeninitiative bzw. andere Lehrangebote etwa seitens des Rechenzentrums zurückgreifen müssen. Im übrigen kann es sehr empfehlenswert sein, im Rahmen der persönlichen Allgemeinbildung und Orientierung auch anders akzentuierende Methodenveranstaltungen aus benachbarten Fächern, etwa den Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, zu besuchen.

Die prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen in Methodenlehre bestehen aus den oben genannten Vorlesungen im ersten, zweiten und dritten Semester einschließlich der zugehörigen Übungen.

(8) Für das Fach Physiologie ist die Teilnahme an zwei Vorlesungen zu je 3 SWS erforderlich, die vom Institut für Physiologie der Medizinischen Fakultät angeboten werden. Für besonders Interessierte wird die Teilnahme an einem besonderen Seminar des Physiologischen Instituts empfohlen.

(9) Eine wichtige Veranstaltung im Grundstudium sind die beiden Experimentellen Praktika. Das Ziel des Experimentellen Praktikums besteht primär darin, unterschiedliche Methoden der psychologischen Erkenntnisgewinnung kennenzulernen und exemplarisch gegenstandsbezogen zu üben. Diese Aufgabe soll in insgesamt drei Semestern mit Hilfe von zwei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen (Teil I und II) gelöst werden. Dabei wird das Experimentelle Praktikum I in eine über zwei Semester gehende jeweils zweistündige Veranstaltung geteilt, während das Experimentelle Praktikum II in einem Semester vierstündig durchgeführt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Experimentellen Praktikum II ist ein Leistungsnachweis aus dem Experimentellen Praktikum I. Das Erreichen des o.g. Zieles wird durch eine schriftliche Studienarbeit am Ende des Praktikums II nachgewiesen.

Das Experimentelle Praktikum I sollte im ersten (Ia) und zweiten (Ib) Studiensemester besucht werden und hat in jedem Semester den Umfang von zwei SWS. Es soll die Studierenden in Gegenstände und Methoden der Psychologie einführen. Hierbei wechseln theoretische und praktische Abschnitte einander ab. In den theoretischen Abschnitten (im Umfang von etwa 2 SWS) führen Dozentinnen bzw. Dozenten in die Grundlagen der Erkenntnisgewinnung und ausgewählte Gegenstandsbereiche (z.B. Wahrnehmen, Denken, Motivation, Entwicklung, soziale Prozesse usw.) der Psychologie ein. In den praktischen Abschnitten (im Umfang von etwa 2 SWS) werden die wichtigsten Arbeitstechniken und Untersuchungsmethoden in Kleingruppen durch gemeinsame Lektüre und eigene Beobachtung exemplarisch behandelt. Besonderes Gewicht sollen dabei experimentelle (z.B. psychophysische) Methoden haben, jedoch sollen auch andere empirische Methoden (z.B. Fragebogenerhebung, Inhaltsanalyse) behandelt werden. Im Vordergrund stehen die exakte Formulierung der Fragestellung, Angemessenheit der Methode für die Fragestellung, rigorose Bedingungskontrolle und verzerrungsfreie Datenerhebung. Über jede Methode wird ein kurzes Protokoll mit Fragestellung, Versuchsbeschreibung, Diagrammen und Ergebnis-Diskussion angefertigt. Am Ende des Praktikums I sollen die Studierenden in der Lage sein, Vor- und Nachteile verschiedener Methoden zu diskutieren, die Wahl einer Untersuchungsmethode für eine neue Fragestellung zu begründen und Vorschläge für das konkrete Vorgehen zu machen.

Das Experimentelle Praktikum II umfaßt vier SWS und wird für das dritte Studiensemester angeboten. Hier sollen die Studierenden eine empirische Methode auf eine konkrete Fragestellung anwenden, d.h. eine vorbereitete Fragestellung in eine prüfbare Form bringen, die Auswahl der Untersuchungsmethode begründen und diese durchführen. Nach der Datenerhebung und groben Auswertung sollen die Studierenden einen schriftlichen Bericht über die Untersuchung (Studienarbeit) anfertigen, in dem die einzelnen Untersuchungsschritte dargestellt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ergebnisse diskutiert werden. Diese Studienarbeit soll einen Maximal-Umfang von 30 Seiten haben, wird von der Veranstaltungsleitung benotet und ist Bestandteil der Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung. Für Studierende, die im 3. Semester an der Teilnahme durch von ihnen nicht zu vertretende Gründe (Krankheit, Beurlaubung u.ä.) verhindert waren oder den Leistungsnachweis trotz Besuch des Praktikums II nicht erfolgreich vollbracht haben, wird auch im 4. Studiensemester die Erstellung der Studienarbeit ermöglicht.

(10) Möglichst im ersten und zweiten Semester sollte die Teilnahme an laufenden Untersuchungen als Versuchsperson erfolgen; mindestens 33 Versuchspersonenstunden sind nachzuweisen, die sich auf nicht weniger als vier verschiedene Untersuchungen nach Wahl des bzw. der Studierenden verteilen müssen.

(11) Über Lehrangebote des Grundstudiums, insbesondere die angebotenen Parallelveranstaltungen der Übungen, Seminare und Praktika, informieren der Studienverlaufsplan sowie das Vorlesungsverzeichnis.

§ 7
Leistungsnachweise und Nachweise über den Besuch von Lehrveranstaltungen

 

(1) Die im § 6 dargestellten Leistungsnachweise werden stets durch eine Leistung erworben, die in schriftlicher und mündlicher Form zu erbringen ist. Dabei sind viele verschiedene Formen möglich (z.B. Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, Hausarbeit mit Diskussion der Ergebnisse, schriftliche und mündliche Berichtlegung über eine empirische Studie, schriftliche Prüfung mit anschließender mündlicher Erörterung etc.). Die Veranstaltungsleiterin bzw. der Veranstaltungsleiter informiert zu Beginn der Veranstaltung über die genauen Bedingungen des Erwerbs eines solchen Leistungsnachweises.

(2) Der Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen wird erteilt, wenn die Studierende bzw. der Studierende die jeweilige Veranstaltung regelmäßig besucht und sich am Veranstaltungsverlauf aktiv beteiligt hat; die genauen Bedingungen werden von der Veranstaltungsleiterin bzw. von dem Veranstaltungsleiter zu Beginn der Veranstaltung mitgeteilt.

(3) Sofern eine Studierende oder ein Studierender aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen am regelmäßigen Besuch einer Veranstaltung oder dem Erwerb eines Leistungsnachweises verhindert war (etwa Krankheit, Schwangerschaft, verspätete Studienplatzzuweisung etc.), kann ihr oder ihm auf Antrag die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gestatten, den Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse in anderer Form zu erbringen (z.B. schriftliche oder mündliche Prüfung, Hausarbeit).

 

§ 8
Diplomvorprüfung

 

(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, daß sie bzw. er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat, und daß sie bzw. er sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen ihres bzw. seines Faches, ein methodisches Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

(2) Die Diplomvorprüfung besteht aus:

1. je einer schriftlichen Prüfung (Klausur von höchstens vier Stunden Dauer) in den sechs Fächern: Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie und Methodenlehre.

2. einer mündlichen Prüfung im Fach Physiologie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten; mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können statt der mündlichen Prüfungen auch schriftliche Prüfungen abgehalten werden, sofern dies den Studierenden mindestens ein Jahr vor den Prüfungsterminen durch Aushang bekanntgegeben wird.

3. einer Fachprüfung, die in Form einer Studienarbeit für ein empirisches oder experimentelles Praktikum II im Umfang von insgesamt vier Semesterwochenstunden angefertigt wird.

Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum II ist der durch einen Leistungsnachweis bescheinigte erfolgreiche Besuch eines experimentellen Praktikums I (zwei Semester zu je zwei Semesterwochenstunden).

(3) Prüfungsleistungen der Diplom-Vorprüfung können durch gleichwertige Leistungen im Rahmen einer Einstufungsprüfung gemäß § 66 UG ersetzt werden.

(4) Zur Diplom-Vorprüfung kann nur zugelassen werden, wer

1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung besitzt,

2. mindestens das letzte Semester vor Beginn der Diplom-Vorprüfung an der Ruhr-Universität Bochum für den Studiengang Psychologie eingeschrieben war und bis zum Ablegen der letzten Fachprüfung eingeschrieben bleibt,

3. für die Zulassung zu den Fachprüfungen in Allgemeiner Psychologie I, Allgemeiner Psychologie II, Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie die in § 6 aufgeführten Teilnahme- und Leistungsnachweise vorlegt,

4. den Nachweis über eine Tätigkeit als Versuchsperson im Umfang von mindestens 33 Stunden im Rahmen von mindestens vier verschiedenen Untersuchungen außerhalb der Praktika erbracht hat.

(6) Die in § 9 Abs. 1 der Diplomprüfungsordnung genannten Voraussetzungen werden im Falle des § 7 Abs. 5 der Diplom-Prüfungsordnung durch entsprechende Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung ganz oder teilweise ersetzt.

(7) Studiensemester an anderen wissenschaftlichen Hochschulen des In- und Auslandes sowie in benachbarten Fachrichtungen und dabei erbrachte einschlägige Studienleistungen können entsprechend der Regelung des § 7 der Diplom-Prüfungsordnung anerkannt werden.

§ 9
Mündliche Prüfungen

 

(1) Mündliche Prüfungen werden vor einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin bzw. eines sachkundigen Beisitzers (§ 6 Abs. 1 Satz 5 Diplom-Prüfungsord-nung) als Einzelprüfungen abgelegt. Vor der Festsetzung der Note gemäß § 14 Abs. 1 Diplom-Prüfungsordnung hat die Prüferin bzw. der Prüfer die Beisitzerin bzw. den Beisitzer zu hören.

(2) Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat(in) und Fach etwa 30 Minuten, in der Regel mindestens 20 und höchstens 40  Minuten.

(3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Fächern sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im Anschluß an die mündliche Prüfung bekanntzugeben.

(4) Studierende, die sich der gleichen Prüfung unterziehen wollen, werden nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörer zugelassen, sofern nicht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat widerspricht. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

 

 

§ 10
Klausurarbeiten

 

(1) Eine Klausurarbeit dauert maximal vier Stunden. In den Klausurarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, daß sie mit ihren Kenntnissen eine Fragestellung aus ihrem Fach bearbeiten und in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Wege zu einer Lösung finden können.

(2) Die Klausurarbeiten werden so gestaltet, daß der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im begrenzten Umfang die Möglichkeit zu einer Schwerpunktbildung im jeweiligen Prüfungsfach geboten wird; darüber hinaus wird zumindest ein Teil der Prüfungsfragen so gewählt, daß die Kandidatin bzw. der Kandidat in besonderer Weise auch ihr bzw. sein über das reine Wissen hinausgehende Verständnis der jeweiligen Prüfungsinhalte nachweisen kann.

(3) Die Bewertung einer Klausur wird den Studierenden jeweils nach spätestens sechs Wochen durch Aushang beim Prüfungsamt unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mitgeteilt.

(4) In Fällen ständiger körperlicher Behinderung oder anderen eine sachgerechte Bewertbarkeit der Klausur beeinträchtigenden Gründen gilt für die Bearbeitung § 4 Abs. 9 der Diplom-Prüfungsordnung entsprechend.

 

III. Hauptstudium

 

§ 11
Inhaltliche Gliederung des Hauptstudiums

 

(1) Die Fächer des Hauptstudiums umfassen einen Pflichtbereich mit den Fächern "Intervention und Evaluation" sowie "Diagnostik und Forschungsmethoden". Darüber hinaus besteht ein Wahlplichtbereich, der die Bereiche Anwendungsfächer, Grundlagenvertiefungsfächer und Nachbarfächer umfaßt.

Im Bereich der Anwendungsfächer werden folgende Studienmöglichkeiten angeboten:

  • Klinische Psychologie
  • Arbeits- und Organisationspsychologie
  • Umweltpsychologie

Die Angebote der Grundlagenvertiefungsfächer umfassen:

  • Kognitions- und Kommunikationspsychologie
  • Entwicklungs- und sozialpsychologische Verhaltensgrundlagen
  • Biologische und motivationale Verhaltensgrundlagen.

Im Bereich der Nachbarfächer kommen alle Fächer der Ruhr-Universität Bochum in Frage, die nicht zu den oben genannten psychologischen Fächern zählen, aber in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Psychologiestudium stehen. Durch die Nachbarfächer soll die interdisziplinäre Sichtweise der Studierenden gefördert werden. Es können auch Fächer gewählt werden, die im inhaltlichen Sinn nach der Psychologie zuzurechnen sind (z.B. Pädagogische Psychologie, Sportpsychologie, Medizinische Psychologie), aber von Fachvertretern bzw. Fachvertreterinnen angeboten werden, die einer anderen Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum angehören, sofern diese bereit und in der Lage sind, entsprechende Lehrangebote zu machen und Prüfungen abzunehmen.

(2) Das Fach Psychologische Intervention und Evaluation beschäftigt sich mit den Bedingungen, Strategien und Methoden psychologischer Einflußnahme auf Erleben und Verhalten von Individuen und Gruppen und die Gestaltung verhaltensrelevanter organisatorischer Bedingungen und Umweltbedingungen sowie die Evaluation der Ergebnisse solcher Maßnahmen. Berücksichtigung erfahren auch die ethischen Probleme, die mit jeder psychologischen Intervention verbunden sind.

Die Studierenden können zwischen einem klinischen und einem auf Organisation und Umwelt bezogenen Schwerpunkt innerhalb dieses Faches wählen.

Der Bereich der "klinisch-psychologischen Intervention und Evaluation" beschäftigt sich mit der systematischen Beeinflussung von psychischen und psychosomatischen Störungen sowie psychologischer Aspekte körperlicher Erkrankungen und Behinderungen. Sie umfaßt die Bereiche:

  • Psychotherapie: Systematische und geplante Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen sowie psychischer Aspekte somatischer Erkrankungen mit psychologischen Mitteln
  • Prävention: Strategien zur Verhinderung psychischer oder psychosomatischer Störungen, zu ihrer Früherkennung und Frühbehandlung sowie zur Verhinderung von Folgeschäden
  • Rehabilitation: Psychologische Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Personen nach längerer psychischer oder somatischer Erkrankung
  • Krisenintervention: Psychologische Interventionsstrategien zur Überwindung und Bewältigung akuter Krisen.

In der Erfolgsforschung werden die therapeutischen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit (Effektivität und Effizienz) untersucht, in der Prozeßforschung auf ihre Wirkungsweise (Bereich Evaluation). Für die Qualitätssicherung in der Praxis werden außerdem Methoden zur Evaluation der Ergebnisse psychologischer Interventionsverfahren entwickelt sowie Strategien zur Planung und Dokumentation jeweils problemangemessener und erfolgversprechender Behandlungsmaßnahmen.

Für den Schwerpunkt "klinisch-psychologische Intervention und Evaluation" werden im Hauptstudium in der Regel folgende Lehrveranstaltungen angeboten:

  • im ersten und zweiten Semester des Hauptstudiums die Vorlesungen "Klinisch-psychologische Intervention I und II",
  • im zweiten Semester des Hauptstudiums (SS) ein Seminar zu "Interventionsmethoden I" (mit dem Schwerpunkt "Verhaltens-therapie"),
  • im dritten Semester des Hauptstudiums (WS) ein Seminar zu "Interventionsmethoden II" (zur vertieften Auseinandersetzung mit Interventionsmethoden).

Soweit möglich, wird ergänzend ein Seminar zu spezifischen Interventionsmethoden sowie zu Fragen der Evaluation angeboten. Sofern es die Ressourcen erlauben, wird ergänzend ein Seminar zur neuropsychologischen Rehabilitation angeboten.

Im Seminar zu "Interventionsmethoden I" kann ein Leistungsnachweis erbracht werden; im Seminar zu "Interventionsmethoden II" kann ein Teilnahmeschein erworben werden.

Die prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen im Fach "Klinisch-psychologische Intervention und Evaluation" bestehen in den beiden Vorlesungen. Für die Anmeldung zur Prüfung im Fach Intervention ist ein Leistungsnachweis aus dem Seminar "Interventionsmethoden I" erforderlich.

Die Voraussetzung für den Besuch des Seminars "Interventions-methoden I" ist der Leistungsnachweis im Seminar "Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns" und ein Teilnahmenachweis für das Seminar "Klinisch-psychologische Diagnostik".

Die Voraussetzung für einen Besuch des Seminars "Interventionsmethoden II" ist der Leistungsnachweis im Seminar "Interventionsmethoden I".

Die Prüfung im Fach Psychologische Intervention und Evaluation mit dem Schwerpunkt "Klinisch-Psychologische Intervention und Evaluation" erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen nachweisen, daß sie unterschiedliche Interventionsformen und -strategien, deren psychologische Grundlagen, ihre Indikation und praktische Umsetzung beherrschen.

Ebenso müssen sie Strategien und Verfahren zur Evaluation kennen sowie mit den wesentlichen empirischen Ergebnissen zur Prozeß- und Erfolgsforschung vertraut sein.

Im Schwerpunktbereich "Arbeits- und Organisationspsychologie" des Faches Psychologische Intervention und Evaluation werden insbesondere Arbeitsgestaltungs-, Personalentwicklungs- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen behandelt. Integraler Bestandteil ist die Evaluation zur Sicherung der Effizienz der durchgeführten Interventionen.

Für diesen Schwerpunkt werden in der Regel zwei Vorlesungen pro Studienjahr und vertiefende Seminare zu den in den Vorlesungen behandelten Themen angeboten:

  • zwei Seminare zum Bereich der Intervention, und zwar eines zur Arbeits- und Organisationsgestaltung und eines zur Personalentwicklung oder zur Entwicklung und Steuerung von Gruppen
  • ein Seminar zur Evaluation betrieblicher Maßnahmen.
  • erforderlich ist ebenfalls der Besuch der Vorlesungen "Arbeits- und Organisationspychologie I und II"

Als Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist ein Leistungsnachweis im Seminar zur Evaluation betrieblicher Maßnahmen zu erwerben. Grundlage dieses Leistungsnachweises ist ein schriftliches Gutachten, das in der Regel die Evaluation einer Arbeits-, Organisations- oder Personalentwicklungsmaßnahme betrifft. Es kann eventuell auch die Beschreibung einer Interventionsmaßnahme beinhalten. Darüber hinaus ist der regelmäßige Besuch eines Interventionsseminares nachzuweisen.

Die Fachprüfung in "Psychologische Intervention und Evaluation" erfolgt mündlich. Die Prüfungsinhalte mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie beziehen sich auf die Planung und Durchführung von quasi-experimentellen Evaluationsdesigns und die grundlegenden Interventionsmaßnahmen in der Arbeits- und Organisationsgestaltung sowie in der Personalentwicklung.

(3) Das Fach Psychologische Diagnostik und Forschungsmethoden beschäftigt sich mit den in der Psychologie gebräuchlichen Verfahren zur Erfassung der Eigenart von Individuen und Personengruppen, auch unter Einbeziehung ihrer Umwelt. Die Studierende bzw. der Studierende macht sich mit diagnostischen Methoden wie Test-, Beobachtungs- und Interviewverfahren vertraut, und zwar sowohl hinsichtlich ihrer theoretischen Grundlagen als auch ihrer praktischen Durchführung und ihrer Verwendung für die diagnostische Urteilsbildung. Sie bzw. er lernt, sie in unterschiedlichen Anwendungsbereichen und unter verschiedenen Fragestellungen unter Wahrung berufsethischer Verpflichtungen gezielt einzusetzen.

Eine wichtige Grundlage für psychologische Diagnostik sind formale Methoden und Techniken, so insbesondere Verfahren der psychologischen Testtheorie, der deskriptiven und inferenzbezogenen multivariaten Statistik und Instrumente zur Unterstützung optimierter Entscheidungsstrategien. Diese mathematisch-statistisch fundierten Techniken, die natürlich auch außerhalb des diagnostischen Bereiches eine wesentliche Grundlage der psychologischen Forschung und des praktischen psychologischen Handelns bilden, sind daher ebenfalls Bestandteil der Ausbildung in diesem Fach.

Die Vielfalt der Anwendungsbereiche psychologischer Diagnostik schließt es aus, im Rahmen der verfügbaren Ausbildungszeit in allen diesen Bereichen einen für die praktische Tätigkeit ausreichend fundierten Einstieg zu bieten, so daß eine Auswahl der Schwerpunkte erforderlich ist. An der Ruhr-Universität werden für zwei Bereiche, nämlich einerseits für das Anwendungsfeld Klinische Psychologie und Klinische Neuropsychologie, andererseits für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik, regelmäßig Lehrveranstaltungen angeboten, während für die anderen Bereiche nur überblicksmäßig sowie punktuell nach Maßgabe der verfügbaren personellen Ressourcen Ausbildungshilfen im Rahmen dieses Faches möglich sind.

Zur Einführung in das Fach Diagnostik wird eine Vorlesung (zwei Semester zu zwei SWS) geboten, die einen Überblick über die allgemeine Aufgabenstellung der Diagnostik, ihre formalen Grundlagen (insbesondere Testtheorie) und die wichtigsten Anwendungsfelder bietet, wobei nach Maßgabe der Ressourcen auch Praktiker oder Spezialisten verschiedener Anwendungsfelder mit einbezogen werden. Diese Veranstaltung sollte im fünften und sechsten Semester besucht werden. Die theoretischen Grundlagen von über den Vordiplomsstoff hinausgehenden statistischen Verfahren werden in einer Vorlesung im Umfang von zwei SWS vermittelt. Diese Vorlesung wird durch ein Seminar ergänzt, in dem die konkrete Konstruktion von diagnostischen Instrumenten (insbesondere Fragebögen und Testverfahren) unter Einbezug der testtheoretischen und statistischen Grundlagen eingeübt wird. Ein Leistungsnachweis für diese Veranstaltung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Fach Diagnostik und Forschungsmethoden.

Ein Überblick über die wichtigsten diagnostischen Instrumente wird in einem zweistündigen Seminar gegeben, der Teilnahmenachweis dafür ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Dieses Seminar wird mit dem Schwerpunkt allgemeine diagnostische Instrumente und mit dem Schwerpunkt spezifische neuropsychologische Testverfahren angeboten. Die Einarbeitung in

praktische Probleme der psychologischen Diagnostik wird durch ein

Seminar ermöglicht, das sich entweder mit Fragen der klinisch-psychologischen Diagnostik psychischer und psychosomatischer Störungen sowie zur Indikationsstellung und Planung psychotherapeutischer Maßnahmen oder der Eignungsdiagnostik beschäftigt. Der Teilnahmeschein an diesem Seminar ist ebenfalls Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung, wobei der gewählte Schwerpunkt mit dem Schwerpunkt der mündlichen Prüfung identisch sein muß.

Sofern es die Ressourcen erlauben, werden darüber hinaus einzelne Lehrveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten der Psychologischen Diagnostik angeboten, die gemäß den persönlichen Interessen und der beabsichtigten beruflichen Schwerpunktsetzung zu einer Vertiefung des Kenntnisstandes benutzt werden können.

(4) Das Anwendungsfach Klinische Psychologie behandelt die Erscheinungsformen, psychologischen Determinanten und psychologische Modelle psychischer und psychosomatischer Störungen sowie psychischer Auswirkungen körperlicher Erkrankungen. Die Klinische Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie beschäftigt sich mit deren Entstehung, Diagnose, Vorkommen, Verlauf, Therapie und Prävention mit der Zielsetzung, Methoden und Wissen für die praktische klinisch-psychologische, psychotherapeutische Tätigkeit zu erarbeiten und zu überprüfen. Die Klinische Psychologie mit Schwerpunkt Neuropsychologie beschäftigt sich ebenfalls mit den Grundlagen der Entstehung und Therapie psychischer Störungen; einen breiten Raum nimmt dabei die Analyse kognitiver und emotionaler Veränderungen bei hirnorganischen Störungen (z.B. bei neurologischen Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen) ein. Ziel ist die Erarbeitung von Methoden und Wissen für die praktische Tätigkeit in der neuropsychologischen Diagnostik und Rehabilitation.

Klinische Psychologie ist sowohl von der theoretischen Orientierung als auch von der Methodik her ein Anwendungsfach der Psychologie: Die Analyse der Störungen, die Bildung theoretischer Modelle und die Ableitung von Veränderungsstrategien erfolgt auf der Grundlage von Ergebnissen und Methoden der psychologischen Grundlagenforschung unter Berücksichtigung von Ergebnissen aus Sozialwissenschaften, Medizin und Neurowissenschaften.

Im Fach Klinische Psychologie werden in der Regel im Hauptstudium folgende Lehrveranstaltungen für Studenten beider Schwerpunkte angeboten:

- zu Beginn des Hauptstudiums die beiden Vorlesungen "Klinische Psychologie I und II" sowie die Vorlesung "Klinische Neuropsychologie I"

- das Seminar "Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns" als grundlegende Einführungsveranstaltung in die Klinische Psychologie

Für Studentinnen bzw. Studenten mit Schwerpunkt Psychotherapie werden zusätzlich folgende Seminare angeboten:

- Seminar zu ausgewählten psychischen Störungen,

- Kasuistik-Seminar, in dem praktisch tätige Psychologinnen und Psychologen ausgewählte Behandlungsfälle vorstellen,

- ein Seminar zu einem "klinisch-psychologischen Tätigkeitsfeld", in dem Arbeitsbereiche der Klinischen Psychologie vorgestellt werden.

Für Studentinnen bzw. Studenten mit Schwerpunkt Neuropsychologie werden zusätzlich folgende Lehrverstaltungen angeboten:

- Seminar zu ausgewählten neuropsychologischen Störungen

- Vorlesung "Klinische Neuropsychologie II"

- Seminar zu Methoden der Hirn-Verhaltensforschung in der Neuropsychologie

- Kasuistik-Seminar mit neuropsychologischen Fall-Beispielen

Im Seminar "Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns" kann ein Leistungsnachweis erworben werden, in den Seminaren zu "ausgewählten psychischen Störungen" (Schwerpunkt Psychotherapie) oder zu "ausgewählten neuropsychologischen Störungsbildern" (Schwerpunkt Neuropsychologie) kann ein Teilnahmeschein erworben werden.

Die prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen im Fach Klinische Psychologie bestehen in den Vorlesungen und dem Seminar "Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns". Für die Anmeldung zur Prüfung im Fach Klinische Psychologie ist ein Leistungsnachweis aus dem Grundlagenseminar sowie ein Teilnahmeschein aus einem Seminar "Psychische Störungen" (Schwerpunkt Psycho

therapie) bzw. "Neuropsychologische Störungen" (Schwerpunkt Neuropsychologie) erforderlich.

Die Prüfung im Fach Klinische Psychologie erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung. Beim Schwerpunkt Psychotherapie müssen die Kandidatinnen bzw. Kandidaten Kenntnisse über Klassifikation, Erscheinungsform, psychologische Modelle, Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen sowie psychologischer Aspekte körperlicher Erkrankungen nachweisen. Beim Schwerpunkt Neuropsychologie stellen neben Grundkenntnissen zu klinisch-psychologischen Modellen die neuropsychologischen Aspekte von neurologischen und neuropsychiatrischen Störungen einen wichtigen Teil der mündlichen Prüfung dar. Durch die Wahl der Prüferin bzw. des Prüfers haben die Studierenden die Möglichkeit, den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung entweder auf Psychotherapie oder Neuropsychologie zu legen.

(5) Die Arbeits- und Organisationspsychologie ist ein Anwendungsfach der Psychologie. Im Unterschied zu den Grundlagenfächern der Psychologie und den anderen Anwendungsfächern, insbesondere Klinische Psychologie, wird in der Arbeits- und Organisationspsychologie das Verhalten des Menschen im Zusammenhang mit menschlicher Arbeit und ihrer Organisation behandelt.

Gegenstand der Arbeitspsychologie ist insbesondere die Analyse und Gestaltung menschlicher Arbeit, aber auch ihrer Voraussetzungen, Bedingungen und Folgen. Gegenstand der Organisationspsychologie ist die Organisation von Arbeit, speziell der Teilbereich, der sich durch die Interaktion von Personen und Gruppen eingrenzen läßt. Auch hier werden Voraussetzungen, Bedingungen und Folgen betrachtet.

Im Fach Arbeits- und Organisationspsychologie werden in der Regel im Hauptstudium Vorlesungen und vertiefende Seminare über die Inhalte dieser Vorlesungen angeboten:

  • je eine zweistündige Vorlesung zur Arbeitspsychologie sowie zur Organisationspsychologie,
  • zwei vertiefende Seminare zur Arbeitspsychologie, eines zur Arbeitsanalyse und Arbeitsgestaltung, das andere zur Arbeitsmotivation und ihren Anwendungsfeldern,
  • zwei vertiefende Seminare zur Organisationspsychologie, eines zur Personalarbeit, das andere zur organisationalen Steuerung und zu Anreizsystemen.

Nach Maßgabe der vorhandenen Kapazität können weitere Lehrveranstaltungen zu den beiden Themenbereichen angeboten werden.

Als Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist ein im Rahmen eines Seminars zur Arbeitspsychologie erworbener Leistungsschein vorzulegen. Darüber hinaus ist der regelmäßige Besuch von einem Seminar aus der Organisationspsychologie nachzuweisen.

Die Fachprüfung in Arbeits- und Organisationspsychologie erfolgt mündlich. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen Kenntnisse über die Arbeitsanalyse und -gestaltung, Arbeitsmotivation, Sicherheit und Gesundheit, Personalarbeit sowie Management und Steuerung in Organisationen nachweisen.

(6) Das Anwendungsfach Umweltpsychologie umfaßt psychologische Theorien, Befunde und Methoden zur Beschreibung, Erklärung und Änderung der Interaktion zwischen dem Menschen und seiner physischen Umwelt (z.B. Stadt, Wohnen, Freizeit). Umweltpsychologie benutzt vor allem Theorien der Allgemeinen Psychologie und der Sozialpsychologie und wendet sie zusammen mit dem Methodenrepertoire der gesamten Psychologie und Kenntnissen aus Nachbarfächern auf die Analyse von Umwelt, Umweltproblemen und deren Änderung an. Inhaltlich geht es u.a. um die verhaltensrelevante Beschreibung der Umwelt, um die Feststellung der psychologisch erfaßbaren Auswirkungen von Umweltbelastungen, um Planungshilfen zum Erzielen umwelt- und nutzergerechten Verhaltens sowie um Methoden zur Förderung ökologischen Denkens und Handelns. Diese Teilgebiete (Auswirkungen, Planungshilfen und Förderung) werden regelmäßig in Lehrveranstaltungen behandelt. Da es sich um ein interdisziplinäres Gebiet handelt, wird den Studierenden empfohlen, von Beginn an umweltbezogene Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten (z.B. Jura, Bauingenieurwesen, Geowissenschaften) zu besuchen.

Die Studierenden sollen zu Beginn des Studiums des Faches Umweltpsychologie eine einführende Vorlesung über Gegenstände, Theorien, Methoden und Ergebnisse der Umweltpsychologie hören

und an einem Einführungsseminar teilnehmen, das mehr als nur eines der drei genannten Teilgebiete (Auswirkungen, Planungshilfen und Förderung) umfaßt. Die dabei gewonnenen Kenntnisse müssen bei der Anmeldung zum Hauptseminar durch einen Teilnahmeschein nachgewiesen werden. Der für die Anmeldung zur Prüfung notwendige Leistungsnachweis wird in einem Hauptseminar erbracht, das die Vorkenntnisse exemplarisch vertiefen soll. Den Studierenden wird empfohlen, mindestens zwei Hauptseminare und eine weitere Vorlesung zur Umweltpsychologie zu besuchen.

(7) Das Grundlagenvertiefungsfach Kognitions- und Kommunikationspsychologie behandelt die Aufnahme und Verarbeitung von sprachlichen und nichtsprachlichen Informationen durch den Menschen, die Gestaltung und Übermittlung von Informationen ohne und mit Hilfe technischer Medien sowie die emotionalen, kognitiven und persuasiven Wirkungen, die Informationen und die dabei verwendeten Medien bei der Rezipientin bzw. bei dem Rezipienten hinterlassen. In diesem Fach werden demzufolge vor allem Bereiche der Allgemeinen Psychologie und Sozialpsychologie vertieft und erweitert. Dabei können auch anwendungsbezogene Fragestellungen berücksichtigt werden.

Soweit es die personelle Ausstattung erlaubt, sollen Lehrveranstaltungen zu den Bereichen Kognition (Aufnahme, Verarbeitung und Nutzung von Informationen) und Kommunikation (Gestaltung, Übermittlung und Wirkungen von Informationen und den dabei verwendeten Medien) angeboten werden und zwar die folgenden:

  1. Kognition: eine Vorlesung; Seminare zu den Bereichen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken, Sprachverarbeitung und Handlungssteuerung;
  2. Kommunikation: eine Vorlesung; Überblicks- und Vertiefungsseminare zur Medien- und Werbepsychologie und zu den kommunikativen Aspekten der Sprache.

Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen der erfolgreiche Besuch eines Seminars und die regelmäßige Teilnahme an zwei weiteren Seminaren nachgewiesen werden.

Die Prüfung erfolgt mündlich mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Im Mittelpunkt steht dabei je nach Wahl des Studierenden der Bereich Kognition oder Kommunikation.

(8) Das Grundlagenvertiefungsfach Entwicklungs- und sozialpsychologische Grundlagen des Verhaltens befaßt sich mit den Teilbereichen des Verhaltens und Erlebens, für die soziale Prozesse konstitutiv sind. In diesem Fach werden die Konzepte (Motive, Einstellungen, Attributionen, Selbst, Identität, Werte usw.), die für die Verhaltenssteuerung und das Erleben in sozialen Situationen bedeutsam sind, einschließlich ihrer Entwicklung, behandelt. Ein Studium dieses Grundlagenvertiefungsfachs soll den Studierenden Wissen vermitteln über Modelle, Theorien und Konzepte des sozialen Austauschs auf den Ebenen des Selbst, der dyadischen und der Gruppenbeziehungen bis hin zu Organisationen. Diese Modelle, Theorien und Konzepte beinhalten auch die entwicklungspsychologische Perspektive, insoweit als soziale, kognitive und motivationale Faktoren an der Genese der Regulationsmechanismen für die soziale Interaktion beteiligt sind. Außerdem sollen Kenntnisse über Methoden sozial- und entwicklungspsychologischer Forschung und ihrer Anwendung vermittelt werden.

Die Einführung in das Grundlagenvertiefungsfach wird durch eine Vorlesung gegeben, in der die Schwerpunkte des Fachs systematisch dargestellt werden und Abgrenzungen zu Nachbarbereichen erfolgen. Es wird pro Semester wenigstens eine zweistündige Lehrveranstaltung angeboten, in der Methoden, die für die Sozial- und Entwicklungspsychologie grundlegend sind, angeboten werden und spezielle Inhalte aus dem Gegenstandsbereich des Faches behandelt werden. Dabei sollen auch der aktuelle Forschungsstand und neue Forschungsparadigmen behandelt werden.

Als Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung soll jede bzw. jeder Studierende wenigstens an der Vorlesung und an vier Seminaren teilnehmen. In einem Seminar ihrer bzw. seiner Wahl kann der Leistungsnachweis erbracht werden, in den anderen drei Seminaren muß sie bzw. er die regelmäßige Teilnahme nachweisen. Durch die Wahl der Prüferin bzw. des Prüfers haben die Studierenden die Möglichkeit, den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung entweder auf Sozialpsychologie oder Entwicklungspsychologie zu legen.

(9) Eine der Grundannahmen wissenschaftlicher Psychologie ist es, daß letztlich alles Verhalten und Erleben auf biologische und insbesondere hirnphysiologische Vorgänge zurückgehen. Das Grundlagenvertiefungsfach Biologische und motivationale Verhaltensgrundlagen vermittelt die Ergebnisse der psychologischen Forschung, die auf diesen Ansatz gründen. In diesem Fach werden damit Lehrinhalte der Allgemeinen Psychologie vertieft und erweitert. Dazu werden im biopsychologischen Teilbereich Gebiete der Hirnforschung erarbeitet, die wichtige Erkenntnisse zu den neuralen Grundlagen und zur Evolution von psychologischen Problembereichen wie z.B. Wahrnehmung, Motivation, Emotion, Lernen, Gedächtnis und Kognition geliefert haben. Zugleich werden diese Erkenntnisse mit Anwendungsbereichen, z.B. den Gebieten der klinischen Neuropsychologie und der Psychopathologie, in Zusammenhang gebracht.

Hinsichtlich motivationaler Verhaltensgrundlagen werden einzelne Motivbereiche und komplexe Motivationsformen dargestellt. Wert wird auf die Integration emotionaler, motivationaler und handlungsregulatorischer Konzepte gelegt. Sofern möglich, soll eine empirisch ausgerichtete Klärung motivationspsychologischer Schlüsselkonzepte erfolgen. Hierzu gehört die Analyse dieser Konzepte vor dem Hintergrund einer ethologischen und biopsychologischen Perspektive.

Emotionale und kognitive Prozesse im Motivationsgeschehen, motivspezifische Unterschiede der Situationswahrnehmung, der Informationsverarbeitung und der Handlungssteuerung finden besondere Beachtung. Verfahren der Motiv- und Motivationsdiagnostik und Verfahren zur Messung der zugehörigen Emotionen sowie Verfahren zur Induktion und Änderung von Emotions- und Motivationszuständen werden vorgestellt und eingeübt.

Für dieses Fach sind folgende Lehrveranstaltungen vorgesehen:

  • Im Wintersemester werden ein Seminar zu speziellen Forschungsthemen der Emotions- und der Motivationspsychologie (zwei SWS) angeboten.
  • Im Sommersemester wird eine Vorlesung zur "Funktionellen Neuroanatomie" (zwei SWS), ein vorlesungsbegleitendes Vertiefungsseminar (zwei SWS) sowie mindestens ein weiteres Seminar (zwei SWS) angeboten.
  • Sofern es die Ressourcen zulassen, wird zusätzlich ein "Biopsychologisches Curriculum" (Übung von vier SWS) angeboten, dessen Besuch für an diesem Fach besonders interessierte Studierende empfohlen wird.

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung werden ein Teilnahmeschein und ein Leistungsnachweis aus den genannten Lehrveranstaltungen gefordert.

Für die mündliche Prüfung im Grundlagenvertiefungsfach "Biolo-gische und motivationale Verhaltensgrundlagen" ist eine Spezialisierung auf die biologischen oder die motivationalen Grundlagen möglich. Einer der geforderten Nachweise ist in dem jeweils nicht als Spezialisierung gewählten Inhaltsbereich zu erbringen.

(10) Die Studiengestaltung der Nachbarfächer wird von den Fakultäten bestimmt, die das jeweilige Nachbarfach anbieten. Es wird empfohlen, sich schon während des Grundstudiums einen Überblick über die für das gewählte Nachbarfach erforderlichen Lehrveranstaltungen zu verschaffen, um Studienzeitverlängerungen zu vermeiden.

§ 12
Erwerb von Leistungsnachweisen im

Hauptstudium

 

(1) Der Erwerb von Teilnahmebescheinigungen sowie von Leistungsnachweisen im Hauptstudium setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Im übrigen gilt § 7.

 

§ 13
Praktika

 

(1) Während des zweiten Studienabschnitts muß die Studierende bzw. der Studierende zwei Praktika (Außenpraktika) ableisten. Durch diese Praktika soll die bzw. der Studierende bereits während des Studiums Problemstellungen und Arbeitsweisen psychologischer Berufspraxis kennenlernen. Die Praktika können ihr bzw. ihm bei der Entscheidung für eine Spezialisierung während des zweiten Studienabschnitts helfen, und sie bieten ihr bzw. ihm Gelegenheit, das während des Studiums Gelernte in der Praxis unter Anleitung zu erproben.

(2) Ganztägige Praktika müssen von mindestens sechs Wochen Dauer sein; Teilpraktika müssen sich über einen entsprechend längeren Zeitraum erstrecken, so daß sie insgesamt der Dauer eines ganztägigen sechswöchigen Praktikums entsprechen.

(3) Die beiden Praktika sind an zwei ihrer Art nach hinreichend verschiedenen Stellen unter Anleitung einer hauptberuflich tätigen Diplom-Psychologin (Mentorin) bzw. Diplom-Psychologen (Mentor) der betreffenden Stelle abzuleisten. Rechtzeitig vor Beginn eines Praktikums hat die Studierende bzw. der Studierende die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das beabsichtigte Praktikum zu informieren und einen förmlichen Antrag auf Anerkennung des Praktikums zu stellen. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann auch gestatten, daß eines der beiden Praktika an einer Stelle ohne dort tätige hauptberufliche Diplompsychologin bzw. Diplompsychologen erfolgen kann, wenn eine ausreichende fachliche Betreuung sichergestellt ist.

(4) In besonderen Fällen kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zulassen, daß eines der beiden Praktika bereits vor der Diplom-Vorprüfung abgeleistet wird. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß die Antragstellerin bzw. der Antragsteller mindestens vier Semester im Fach Psychologie eingeschrieben war. Nach diesen 4 Semestern soll das Grundstudium in der Regel bereits abgeschlossen sein.

Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann außerdem eine frühere Berufstätigkeit als eines der beiden Praktika anerkennen, sofern der Ausübung dieser Tätigkeit eine Teilausbildung in Psychologie vorausgegangen war.

Eine praktische Tätigkeit in der Fakultät für Psychologie kann in Ausnahmefällen als eines der Praktika anerkannt werden, wenn diese Tätigkeit in einer aktiven Teilnahme an einem Praxis- oder Forschungsprojekt oder in der Betreuung von Lerngruppen als Tutorin bzw. Tutor besteht und im voraus von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als geeignet anerkannt wird.

(5) Die Praktikumsstelle kann von den Studierenden gewählt werden. Als Orientierungshilfe befindet sich im Prüfungsamt ein Ordner mit näheren Angaben über mögliche Praktikumsstellen.

(6) Zur Orientierungshilfe künftiger Praktikantinnen bzw. Praktikanten hat die bzw. der Studierende unmittelbar nach Abschluß des Praktikums ein Informationsblatt auszufüllen und im Prüfungsamt abzugeben. Bei der Meldung zur Diplomprüfung muß die bzw. der Studierende für jedes der beiden Praktika eine Bescheinigung der Mentorin bzw. des Mentors sowie je einen Praktikumsbericht vorlegen.

§ 14
Diplomarbeit

 

(1) Im Verlauf des zweiten Studienabschnitts wird eine empirische bzw. experimentelle Diplomarbeit angefertigt. Dabei lernt die bzw. der Studierende unter wissenschaftlicher Anleitung ein Problem aus dem Bereich der Psychologie angemessen zu formulieren, Vorgehensweisen zur Untersuchung des Problems auszuarbeiten, eine Untersuchung nach wissenschaftlichen Methoden durchzuführen und auszuwerten sowie die Befunde der Untersuchung zu diskutieren.

(2) Zunächst muß die bzw. der Studierende sich für ein bestimmtes Thema entscheiden; siehe dazu Absatz 3. Sie bzw. er entwickelt aus der Fragestellung des Themas einen schriftlichen Untersuchungsvorschlag, den sie bzw. er jeder Hochschullehrerin bzw. jedem Hochschullehrer vorlegt, die bzw. der später nach Fertigstellung der Diplomarbeit als Beurteilerin bzw. Beurteiler fungiert. Hält diese bzw. dieser den Untersuchungsvorschlag in sachlicher und zeitlicher Hinsicht für realisierbar, so beantragt sie bzw. er bei der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der Kandidatin bzw. dem Kandidaten dieses Diplomarbeitsthema zu stellen. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stellt dann das Thema und gibt den Abgabetermin bekannt. Die fertiggestellte Diplomarbeit ist dem Prüfungausschuß fristgerecht einzureichen.

Bei der Suche eines Themas, bei der Ausarbeitung des Untersuchungsvorschlages und bei der Durchführung der Diplomarbeit kann sich die Studierende bzw. der Studierende von einer Betreuerin bzw. einem Betreuer beraten lassen. Diese Aufgaben übernimmt - mit gegenseitigem Einverständnis - eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer. Die Beurteilerin bzw. der Beurteiler der Diplomarbeit ist eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer, die bzw. der zugleich auch Betreuerin bzw. Betreuer sein kann.

(3) Die Studierende bzw. der Studierende kann auf verschiedene Weise ein Thema für ihre bzw. seine Diplomarbeit finden:

(a) durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, vor allem an Seminaren, in denen die Möglichkeit besteht, gemeinsam mit Lehrveranstaltungsleiterin bzw. Lehrveranstaltungsleiter und Seminarteilnehmerinnen bzw. Seminarteilnehmern Fragestellungen zu erarbeiten;

(b) durch die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Fakultät für Psychologie bei Bedarf eigens durchgeführt werden, um Themen für Diplomarbeiten vorzustellen. Termine werden jeweils rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

(c) durch unmittelbaren Kontakt mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer.

(d) durch Vorschlag eines eigenen Themas. In diesem Fall muß eine Betreuerin bzw. ein Betreuer und eine Beurteilerin bzw. ein Beurteiler gefunden werden. Sie haben zunächst zu prüfen, ob das Thema in konkrete Fragestellungen gebracht und in der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann.

Die Fakultät für Psychologie ist verpflichtet, für die Bereitstellung von Diplomarbeitsthemen in genügender Anzahl zu sorgen.

(4) Das Diplomarbeitsthema wird von der Diplomandin bzw. dem Diplomanden unter Anleitung der Betreuerin bzw. des Betreuers bearbeitet. Die Betreuung erstreckt sich auf inhaltliche Fragen und den zeitlichen Ablauf. Die Betreuerin bzw. der Betreuer sorgt auch dafür, daß die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Untersuchung rechtzeitig gegeben sind.

Schriftliche Zwischenberichte zur Durchführung und Auswertung der Untersuchung kann die Diplomandin bzw. der Diplomand der Betreuerin bzw. dem Betreuer vorlegen und mit ihr bzw. ihm besprechen.

(5) Es ist möglich, daß mehrere Studierende im Rahmen ihrer Diplomarbeit ein gemeinsames Projekt bearbeiten. In diesem Fall muß jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat eine eigene Arbeit abgeben. Sofern Passagen übernommen werden, sind diese entsprechend zu kennzeichnen.

(6) Die Diplomarbeit muß innerhalb von sechs Monaten nach der Themenstellung dem Prüfungsausschuß in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Wird die Arbeit nicht rechtzeitig fertiggestellt, so kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungsfrist auf begründeten Antrag um maximal sechs Wochen verlängern. Von den eingereichten Exemplaren verbleibt eines bei den Akten des Prüfungsausschusses, das zweite in der Bibliothek der Fakultät für Psychologie, das dritte erhält die Betreuerin bzw. der Betreuer.

In ihrer bzw. seiner Diplomarbeit hat die Diplomandin bzw. der Diplomand schriftlich zu versichern, daß sie bzw. er ihre bzw. seine Arbeit (im Falle einer Gruppenarbeit die gekennzeichneten Teile) selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Arbeit muß den Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen.

Die Diplomarbeit muß spätestens mit der Anmeldung zur letzten Fachprüfung des Hauptstudiums abgegeben sein.

 

§ 15
Umfang und Art der Diplomprüfung

 

(1) Die Diplomprüfung besteht aus:

  1. der Diplomarbeit
  2. den sechs mündlichen Prüfungen gemäß Absatz 2, 3 und 4.

(2) Die psychologischen Fächer der Diplomprüfung sind:

a) Intervention und Evaluation

b) Diagnostik und Forschungsmethoden

c) eines der Anwendungsfächer

- Klinische Psychologie

- Arbeits- und Organisationspsychologie

- Umweltpsychologie

d) eines der Grundlagenvertiefungsfächer:

- Kognitions- und Kommunikationspsychologie

- Entwicklungs- und sozialpsychologische

Verhaltensgrundlagen

- Biologische und motivationale

Verhaltensgrundlagen

(3) Zusätzlich wählt die bzw. der Studierende für eine mündliche Fachprüfung ein weiteres Fach aus, das nicht zu den psychologischen Fächern zählt, aber in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Psychologiestudium steht und die interdisziplinäre Sichtweise der Studierenden fördert. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kandidatin bzw. der Kandidat unter allen an der Ruhr-Universität Bochum angebotenen Fächern bzw. Teilfächern wählen, soweit die entsprechenden Fachvertreterinnen bzw. -vertreter in der Lage und bereit sind, ein angemessenes Studienangebot zu machen und die Prüfung abzunehmen. Über das Bestehen eines sinnvollen Zusammenhanges des gewählten Faches mit der Fachpsychologie entscheidet die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses; es ist daher rechtzeitig ein begründeter Antrag zu stellen.

(4) Darüber hinaus wählt die Studierende bzw. der Studierende ein weiteres, sechstes Prüfungsfach aus, wobei dieses entweder ein psychologisches Fach gemäß Absatz 2 c bzw. d oder ein Fach außerhalb der Psychologie entsprechend Absatz 3 sein kann.

(5) Die Gegenstände der Fachprüfungen werden durch die Inhalte der Fächer des Hauptstudiums bestimmt.

(6) Eine Zulassung zur letzten der sechs mündlichen Fachprüfungen ist nur möglich, wenn die eingereichte Diplomarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden ist.

(7) In Fällen ständiger körperlicher Behinderung gilt § 4 Abs. 9 der Diplom-Prüfungsordnung entsprechend.

(8) Die Möglichkeiten eines Freiversuchs sind im § 24 der Diplomprüfungsordnung geregelt.

Legt ein weiblicher bzw. männlicher Prüfling vor Ende seines bzw. ihres siebten Studiensemesters und nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab oder hat sie bzw. er bis zu diesem Termin bereits 5 Fachprüfungen abgelegt und legt die 6. Fachprüfung bis zum Ende des 9. Semesters ab, und besteht sie bzw. er diese Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch). Dies gilt nicht, wenn die Prüfung aufgrund eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuches, für nicht bestanden erklärt wurde. Die Reihenfolge der bis zu diesem Zeitpunkt abgelegten Fachprüfungen ist beliebig. Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Fachsemester im Sinne dieser Regelung sind die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes absolvierten Fachstudiensemester im Diplomstudiengang Psychologie. Die fortlaufende Zählung der Fachsemester wird durch die Inanspruchnahme von Urlaubssemestern nicht unterbrochen.

Bei der Berechnung des in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunktes bleiben Fachsemester unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung, während derer der weibliche oder männliche Prüfling nachweislich wegen längerer schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert war. Ein Hinderungsgrund ist insbesondere anzunehmen, wenn mindestens vier Wochen der Mutterschutzfrist in die Vorlesungszeit fallen. Für den Fall der Erkrankung ist erforderlich, daß der Prüfling unverzüglich eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt hat und mit der Meldung das amtsärztliche Zeugnis vorlegt, das die medizinischen Befundtatsachen enthält, aus denen sich die Studienunfähigkeit ergibt.

Unberücksichtigt bleibt auch ein Auslandsstudium bis zu drei Semestern, wenn der weibliche oder männliche Prüfling nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Studienfach, in dem sie bzw. er die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen möchte, eingeschrieben war und darin Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfange, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, besucht und je Semester mindestens einen Leistungsnachweis erworben hat.

Ferner bleiben Fachsemester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern, unberücksichtigt, wenn der Prüfling nachweislich während dieser Zeit als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Hochschule tätig war.

Wer eine Fachprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 4 bestanden hat, kann zur Verbesserung der Fachnote die Prüfung an derselben Hochschule einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist zum nächsten Prüfungstermin zu stellen.

Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine bessere Note, so wird diese bei der Berechnung der Gesamtnote der Diplomprüfung zugrundegelegt.

 

§ 16
Zulassung zur Diplomprüfung

 

(1) Zur Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wer

  1. das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) besitzt oder die Einstufungsprüfung bestanden hat;
  2. die Diplom-Vorprüfung in dem Studiengang Psychologie oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung bestanden hat;
  3. mindestens das letzte Semester vor Beginn der Diplomprüfung an der Ruhr-Universität Bochum für den Diplomstudiengang Psychologie eingeschrieben ist und bis zur Anmeldung der letzten Teilprüfung eingeschrieben bleibt;
  4. für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen gemäß § 15 Abs. 2 und 3 jeweils die im § 11 aufgeführten Teilnahme- und Leistungsnachweise vorgelegt hat.

(2) Im Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung sind die gewählten Prüfungsfächer gemäß § 11 zu bezeichnen. Im übrigen gelten die §§ 9 und 10 entsprechend.

(3) Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die Kandidatin bzw. der Kandidat bei der Meldung zur letzten Prüfung mindestens zwei ganztägige Praktika gemäß § 13 abgeleistet hat.

 

§ 17
Studienberatung

 

In Fragen der Studiengestaltung und in allen Prüfungsangelegenheiten berät die Fachstudienberaterin bzw. der -berater der Fakultät für Psychologie.

Eine akademische Berufsberatung sowie eine Beratung in Fällen persönlicher Schwierigkeiten und Anregungen für Arbeits- und Studientechniken bietet das Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum an.

 

§ 18
Weitere qualifizierende Studien

 

(1) Das Aufbaustudium dient der Graduiertenausbildung zwischen der Diplom-Prüfung und der Promotion. Es läuft zeitlich parallel zur Anfertigung der Dissertation.

Lehrveranstaltungen für das Aufbaustudium im Fach Psychologie sind Graduiertenseminare zu einzelnen Forschungsschwerpunkten der Fakultät. Es wird empfohlen, mindestens vier derartige Graduiertenseminare zu besuchen, und zwar zwei zu jenem Forschungsschwerpunkt, dem die eigene Dissertation entstammt, und zwei weitere Seminare zu anderen Forschungsschwerpunkten der Fakultät, um dem Aufbaustudium die nötige thematische Breite zu geben.

(2) Die rasche Weiterentwicklung der Psychologie als Wissenschaft wie auch ihrer berufspraktischen Anwendungsgebiete macht ein Kontaktstudium für die berufliche Weiterbildung erforderlich. Dies kann auch in gemeinsamen Veranstaltungen von Berufspraktikern und Studierenden geschehen, in denen einerseits den berufstätigen Psychologinnen bzw. Psychologen neuere Entwicklungen ihrer Wissenschaft und andererseits Studierenden bereits während des Hauptstudiums Problemstellungen und Arbeitsmöglichkeiten der Praxis nahegebracht werden.

 

§ 19
Zusätzliche Hinweise

 

(1) Um die Interessenvertretung der Studierenden auf eine möglichst breite Basis zu stellen, wird die Mitarbeit in der Fachschaft Psychologie empfohlen.

(2) Empfohlen wird auch, studentische Arbeitsgruppen zu organisieren und daran teilzunehmen, z.B. um Lehrveranstaltungen vor- und nachzubereiten, um speziellen Studieninteressen nachzugehen oder um sich auf Prüfungen vorzubereiten.

 

IV. Schlußbestimmungen

 

§ 20
Inkrafttreten

 

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft.

 

§ 21
Übergangsbestimmungen

 

(1) Die Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 1996/97 erstmalig für den Studiengang Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben worden sind.

(2) Studierende, die nach dem 1.1.1998 die Diplomvorprüfung für das Fach Psychologie an der Ruhr-Universität Bochum bestanden haben, studieren im Hauptstudium nach dieser Studienordnung.

(3) Studierende, die als Studienortswechsler nach dem 01.01.1998 das Studium der Psychologie in Bochum beginnen, studieren nach den Bestimmungen dieser Studienordnung.

(4) Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

(5) Für alle anderen Studierenden des Faches Psychologie gilt für das Ablegen der Diplomvorprüfung bis zum 31.12.1999, für das Ablegen der Diplomhauptprüfung bis zum 31.12.2001 die Diplomprüfungsordnung in der Fassung vom 1.10.1987; danach gilt für alle Studierenden im Grund- und Hauptstudium diese Studienordnung.

(6) Auf Antrag können Studierende, die nach den vorhergehenden Absätzen das Studium nach der Prüfungsordnung vom 1.10.1987 gestalten müßten, das Vordiplom und ab 1.1.2001 das Hauptdiplom, nach dieser Studienordnung absolvieren. Wird die Anwendung dieser Studienordnung für das Vordiplom beantragt, muß auch das Hauptdiplom nach dieser Studienordnung abgelegt werden. Ein Antrag auf Anwendung dieser Prüfungsordnung ist unwiderruflich.

 

__________________________________________

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Psychologie vom 14.5.1997 und des Beschlusses des Senats der Ruhr-Universität Bochum vom 5.6.1997 sowie der Genehmigung des Rektors vom 1.7.1997.

 

Bochum, den 1.Juli 1997

 

Der Rektor

der Ruhr-Universität Bochum

Universitätsprofessor Dr. M. Bormann

 

 

 

 

Anhang 1:

Tabellarische Zusammenstellung der Teilnahme- und Leistungsnachweise des Grundstudiums

 

Fach

Teilnahmenachweis

Leistungsnachweis

empfohlene

Veranstaltungen

Prüfung

Allg. Psych. I

Seminar 2 SWS

Vertiefungs-

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

1 Begleitseminar 2 SWS

Klausur

Allg. Psych. II

Seminar 2 SWS

3 Vorlesungen 2 SWS

2 Begleitseminare 2 SWS

Klausur

Entwicklungs-

psychologie

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 3 SWS

Klausur

Diff. Psychol.

u.Persönlichk.

2 Vorlesungen 2 SWS

2 Begleitseminare 2 SWS

Klausur

Sozial-

psychologie

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

Klausur

Methodenlehre

3 Vorlesungen 2 SWS

3 Übungen 2 SWS

Klausur

Exp.Praktika

 

2 Praktika 4 SWS

Physiologie

2 Vorlesungen 3 SWS

 

mündlich

 

 

 

 

 

Anhang 2:

Tabellarische Zusammenstellung der Teilnahme- und Leistungsnachweise des Hauptstudiums

 

Fach

Teilnahmenachweis

Leistungsnachweis

empfohlene

Veranstaltungen

Prüfung

Psych.Interv.u. Evaluation

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

[Seminar 2 SWS]

mündlich

Diagnostik u.

Forsch.-Meth.

2 Seminare 2 SWS

Seminar 2 SWS

3 Vorlesungen 2 SWS

 

mündlich

Klinische

Psychologie

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

3 Seminare 2 SWS

mündlich

Arb.- u. Organ.

Psychologie

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

2 Seminare 2 SWS

mündlich

Umwelt-

psychologie

Seminar 2 SWS

Seminar

2 SWS

Vorlesung 2 SWS

Seminar 2 SWS

mündlich

Kognitions- u.

Kommun.-Psy.

2 Seminare 2 SWS

Seminar 2 SWS

2 Vorlesungen 2 SWS

Seminar 2 SWS

mündlich

Entw.-u.Soz.ps

Verhaltensgr.

3 Seminare 2 SWS

Seminar 2 SWS

Vorlesung 2 SWS

mündlich

Biol.u.motiv.

Verhaltensgr.

Seminar 2 SWS

Seminar 2 SWS

Vorlesung 2 SWS

3 Seminare 2 SWS

mündlich

Nachbarfach

1 Seminar / Übung

2 SWS

Seminar/Übung bis

4 SWS

Vorlesungen/Seminare bis

6 SWS

mündlich

 

Anhang 3:

Studienplan Grundstudium

 

Fach

Scheine

1. Semester

2. Semester

Prüfung

3. Semester

Prüfung

4. Semester

Prüfung

Einführung

 

Ringvorlesung
(2 SWS)

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Psychologie I

1 x TS

1 x LS

Vorlesung I
(2 SWS)

Begleitseminar zur Vorlesung I
(2 SWS)

Vorlesung II
(2 SWS)

Begleitseminar zur Vorlesung II
(2 SWS)

Vertiefungs-seminar
(2 SWS)

Klausur

 

 

 

 

Allgemeine Psychologie II

1 x LS

Vorlesung I
(2 SWS)

Begleitseminar
(2 SWS)

Vorlesung II
(2 SWS)

Begleitseminar
(2 SWS)

 

Vorlesung III
(2 SWS)

Begleitseminar
(2 SWS)

Klausur

 

 

Entwicklungs-psychologie

1 x LS,
1 x TS

 

 

 

Vorlesung I
(2-3 SWS)

Grundseminar
(2 SWS), LS

 

Vorlesung II
(2-3 SWS)

Vertiefungs-seminar
(2 SWS), TS

Klausur

Differentielle Psychologie

 

 

 

 

Vorlesung I
(2 SWS)

Grundseminar
(2 SWS)

 

Vorlesung II
(2 SWS)

Grundseminar
(2 SWS)

Klausur

Sozial-
psychologie

1 x TS,
1 x LS

Vorlesung I
(2 SWS)

Grundseminar
(2 SWS)

Vorlesung II
(2 SWS)

Grundseminar
(2 SWS)

Klausur

 

 

 

 

Methodenlehre

 

Vorlesung I
(2 SWS)

Tutorien
(2 SWS)

Vorlesung II
(2 SWS)

Tutorien
(2 SWS)

 

Vorlesung III
(2 SWS)

Tutorien
(2 SWS)

Klausur

 

 

Physiologie

 

Vorlesung I
(3 SWS)

Vorlesung II
(3 SWS)

mündl. Prüfung

 

 

 

 

Exp. Praktika

1 x TS,
1 x LS

Ia, TS
(1-2 SWS)

Ib, LS
(2 SWS)

 

II, Studienarbeit
(4 SWS)

 

 

 

SWS

73-76

22-23

23

 

20-21

 

8-9

 

Klausuren

6

 

 

2

 

2

 

2

Mündl. Prüfung

1

 

 

1

 

 

 

 

Sonstiges

 

Bei der Anmeldung zur letzten Prüfungsstaffel muß der Nachweis über die Tätigkeit als Versuchsperson im Umfang von 33 Stunden erbracht werden.

 

Legende:

 

TS =

Teilnahmeschein

LS =

Leistungsschein

 

 

Anhang 4:

Studienplan Hauptstudium Pflichtbereich

 

Fach

Scheine

5. Semester

6. Semester

7. Semester

8. Semester

Psychologische Intervention und Evaluation

 

 

 

 

 

  1. Schwerpunkt Klinische Psychologie



1 x LS,
1 x TS

Vorlesung
‘Klinisch-Psycholo-gische Intervention I’
(2 SWS)

 

Vorlesung
‘Klinisch-Psycholo-gische Intervention II’
(2 SWS)

Seminar ‘Interven-tionsmethoden I’, LS (2. Teil des Haupt-seminars) (2 SWS)
Vorraussetzungen:
LS im Seminar ‘Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns’
und
TS im Seminar ‘Klinisch-psychologische Diagnostik’ (1. Teil des Klinsch-psycho-logischen Hauptseminars)



Seminar ‘Interventions-methoden II’, TS
(2 SWS)
Vorraussetzung:
LS im Seminar
‘Interventionsmethoden I’

 

SWS

8

2

4

2

0

  1. Schwerpunkt Arbeits- & Organisations-psychologie

 

Vorlesungen: es sind die Vorlesungen des Anwendungsfaches ‘A & O’ zu besuchen (die SWS der Vorlesungen werden nicht hier, sondern unter dem Anwendungsfach angegeben)

 

1 x LS,
1 x TS

Seminar
‘Arbeits- & Organisations-gestaltung’
(2 SWS)

 

Seminar
‘Entwicklung und Steuerung von Gruppen’ (2 SWS)

oder

Seminar
‘Personalentwicklung’ (2 SWS)

Seminar
‘Evaluation betrieblicher Maßnahmen’, LS
(2 SWS)

SWS

6

2

0

2

2

 

 

 

 

 

 

Psychologische
Diagnostik und Forschungsmethoden

 


1 x LS,
2 x TS

Vorlesung I
(2 SWS)

Vorlesung II
(2 SWS)

Seminar ‘Klinisch-psychologische Diagnostik’
(1. Teil des Klinisch-psychologischen Hauptseminars), TS (2 SWS)

Vorlesung
‘Statistische Verfahren’ (2 SWS)

Begleitseminar zur Vorlesung ‘Statisti-sche Verfahren’, LS
(2 SWS)

Seminar ‘Diagnostische Instrumente’ (2 SWS)

  • Schwerpunkt Allgemeine diagnostische Instrumente’, TS

oder

  • Schwerpunkt
    ‘Neuropsycholo-gische Test-verfahren’, TS

Schwerpunkt muß mit Schwerpunkt in mündlicher Prüfung übereinstimmen

Seminar
‘Eignungsdiagnostik’, TS (2 SWS)

SWS*

12 (12)

2 (2)

8 (6)

2 (2)

0 (2)

 

 

 

 

 

 

SWS*

20 (18)

4 (4)

12 (6)

4 (4)

0 (4)

 

 

Hauptstudium Wahlpflichtbereich Anwendungsfach

 

Fach

Scheine

5. Semester

6. Semester

7. Semester

8. Semester

Klinische Psychologie



1 x LS

Vorlesung ‘Klinische Psychologie I’
(2 SWS)

Vorlesung ‘Klinische Neuropsychologie I’
(2 SWS)

Seminar
‘Grundlagen klinisch-psychologischen Handelns’, LS
(2 SWS)

Vorlesung ‘Klinische Psychologie II’
(2 SWS)

 

 

 

  1. Schwerpunkt
    Psychotherapie

1 x TS

Kasuistik-Seminar
(1 SWS)

 

Seminar ‘Ausgewählte psychische Störungen’, TS
(2 SWS)

Seminar
‘Klinisch-psychologisches Tätigkeitsfeld’, TS
(2 SWS)

  • Schwerpunkt
    ‘Neuropsychologie’

  • 1 x TS

     

    Vorlesung ‘Klinische Neuropsychologie II’
    (2 SWS)

    Seminar ‘Ausgewählte neuropsychologische Störungen’, TS
    (2 SWS)


    Seminar
    ‘Methoden der Hirn-Verhaltensforschung’, TS
    (2 SWS)


    Kasuistik-Seminar
    (2 SWS)

    SWS*

    13 (16)

    7 (6)

    2 (6)

    2 (2)

    2 (2)

     

     

     

     

     

     

    Arbeits- und Organisations-psychologie



    1 x LS,
    1 x TS

    Vorlesung I
    (‘Arbeits- oder Organi-sationspsychologie I’)
    (2 SWS)

    Seminar ‘Arbeitsanalsye und Arbeitsgestaltung’, LS
    (2 SWS)

    Vorlesung II
    (‘Arbeits- oder Organi-sationspsychologie II’)
    (2 SWS)

    Seminar ‘Arbeitsmotivation und Anwendungsfelder’, LS (2 SWS)

    Vorlesung III
    (‘Organisations-oder Arbeitspsychologie I’)
    (2 SWS)

    Seminar ‘Organisationale Steuerung und Anreizsysteme’, TS
    (2 SWS)

    Vorlesung IV
    (‘Organisations-oder ‘Arbeitspsychologie II’)
    (2 SWS)

    Seminar ‘Personalarbeit’, TS
    (2 SWS)

    SWS

    16

    4

    4

    4

    4

     

     

     

     

     

     

    Umweltpsychologie

    1 x TS,
    1 x LS

    Einführungsvorlesung
    (2 SWS)

    Einführungsseminar, TS (2 SWS)

    Vorlesung
    (2 SWS)

    Hautseminar I, LS
    (2 SWS)

    Hauptseminar II, LS
    (2 SWS)

     

    SWS

    10

    4

    4

    2

    0

     

     

     

     

     

    Hauptstudium Wahlpflichtbereich Grundlagenvertiefungsfach

     

    Fach

    Scheine

    5. Semester

    6. Semester

    7. Semester

    8. Semester

    Kognitions- und Kommunikations-psychologie

     


    1 x LS,
    2 x TS

    Vorlesung ‘Kognition’
    (2 SWS)

    oder

    Vorlesung ‘Kommunikation’
    (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

     


    Seminar
    (2 SWS)

    Vorlesung ‘Kommunikation’
    (2 SWS)

    oder

    Vorlesung ‘Kognition’
    (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

     


     

    SWS

    10

    4

    2

    4

    0

     

     

     

     

     

     

    Entwicklungs- und sozialpsychologische Grundlagen des Verhaltens

    1 x LS,
    3 x TS

    Einführungsvorlesung (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

    Seminar
    (2 SWS)

    SWS

    10

    4

    2

    2

    2

     

     

     

     

     

     

    Biologische und motivationale Verhaltensgrundlagen

    es ist jeweils ein Nachweis aus den beiden Schwerpunkten zu erbringen



    1 x TS,
    1 x LS

    Überblicksvorlesung
    (2 SWS)

    Seminar ‘Emotions-/ Motivationspsycho-logie’
    (2 SWS)

     

    Vorlesung ‘Funktionelle Neuroanatomie’
    (2 SWS)

    Begleitseminar
    (2 SWS)

     

     



    Seminar ‘Motivations-/ Emotionspsychologie
    (2 SWS)



    Seminar ‘Motivationsforschung’
    (2 SWS)

    SWS

    12

    4

    4

    2

    2

     

     
     
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    Letzte Änderung: 24.04.2002 | Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik oder Inhalt & Technik