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Es gibt keinen vorgeschriebenen Termin, aber es gibt Terminbeschränkungen:
a) Wird die letzte mündliche Prüfung von allen 6 mdl. Prüfungen der Diplom-Prüfung angemeldet, so muß - nach dem Buchstaben der Prüfungsordnung - die Diplomarbeit abgegeben werden! Dieser Termin darf jedoch intern nach hinten geschoben werden (s.u.), d.h. die Diplom-Arbeit muß nur angemeldet sein.
b) Die Anmeldung der Diplomarbeit muß spätestens drei Wochen vor Beginn eines Anmeldetermins (s. nächster Absatz) erfolgen (diese Frist gilt auch für alle übrigen Sonder-Anträge).
c) Im Diplomstudiengang gibt es formal gesehen 4 Prüfungszeiträume; zu jeweils zweien davon meldet man sich zu Beginn des SS oder zu Beginn des WS (jeweils 2.- 3. Vorlesungswoche = Anmeldezeitraum/-termin) an.
d) liegt die Anmeldung zur letzten Prüfung vor, so erlischt die Zulassung zu dieser, wenn die Arbeit nicht endgültig zum 15.5./15.6. eines SS bzw. 15.11./15.12. eines WS vorliegt (der frühere Termin gilt für die Wahl der letzten Prüfung im 1., der spätere für die Wahl im 2. Prüfungszeitraum). Verlängerung durch Attest ist nicht möglich. Sind in diesem Fall für diesen letzten Prüfungstermin mehrere Prüfungen angemeldet worden, so muß dem Prüfungsamt mitgeteilt werden, welche Prüfung abgemeldet werden soll.
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2. Muß die Diplom-Arbeit einem (Prüfungs-) Fach zugeordnet sein? |
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| Nein (s. auch Informationen zum Hauptstudium)
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3. Muß die Diplom-Arbeit an der Fakultät für Psychologie geschrieben werden? |
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| Im Prinzip ja; Ausnahme sind sog. Ko-optierte Hochschullehrer (Medizinische Psychologie, Sportpsychologie, N.N.). In allen anderen Ausnahme-Fällen gilt: Es muß ein Hochschullehrer unserer Fakultät (Priv.-Doz. oder Professor) offiziell die (Mit-)Betreuung übernehmen.
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4. Was sind Nachbarfächer (NF)? |
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NF sind Fachangebote fremder Fakultäten. Gemäß Prüfungsordnung sind 2 solcher NF wählbar. Der/Die Prüfer(-in) muß Hochschullehrer(Prof/Priv.-Doz.) sein. Dieser/e bestimmt den Umfang der als Prüfungsvoraussetzung zu erbringenden Leistungen. NF müssen gesondert vor Beginn eines Anmeldezeitraums (3 Wochen!) beantragt werden, wenn das Fach/der Prüfer nicht auf der Liste (s. schwarzes Brett im Stauraum GAFO 04) aufgeführt ist (ggf. im Prüfungsamt nachfragen).
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5. Wie finde ich die für mich relevanten Veranstaltungen? |
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| Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis enthält alle jeweils im Semester angebotenen Lehrveranstaltungen nach Semestern geordnet, so dass sich normalerweise ein Blick in die StO erübrigt.
Weiteres im Internet unter Informationen zum Hauptstudium
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6. Wann soll/kann ich mein Praktikum( Berufspraktikum) machen? |
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| Das Berufspraktikum von 6 Wochen darf erst nach bestandener Vorprüfung abgeleistet werden. Es muß von einem Dipl.-Psych. geleitet/betreut und vorher oder nachträglich genehmigt werden (im letzteren Falle trägt das Risiko der/die Studierende). In Ausnahmefällen kann ein Praktikum an einer Stelle ohne Dipl.-Psych. genehmigt werden; in diesem Falle ist jedoch ein Mentor (Vertrauensdozent) bei uns notwendig. Auf jeden Fall muß man sich ein Zeugnis über das Praktikum und die entsprechend geleistete Arbeitszeit ausstellen lassen (Der Zeitraum bezieht sich auf Vollzeittätigkeit, d.h. zwischen ca. 38 und 42h/Woche, je nach geltendem Tarifrecht der Branche). Als Bericht wird der Fragebogen zum Praktikum, der in der Bibliothek ausliegt, anerkannt.
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