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FAQ (gestufte Studiengänge) » Fakultät für Psychologie » Ruhr-Universität Bochum
1. Warum sind in meinem Semestertranskript nicht alle Leistungen enthalten?
 
 
Das Semestertranskript ist eine Aufzeichnung aller Ihrer bis zu einem Stichtag nach einer Klausurperiode/einem Semester erbrachten Studienleistungen, soweit sie zu vollständig absolvierten Modulen geführt haben. Teilleistungen sind also grundsätzlich nicht enthalten.
Es wird entsprechend semesterweise erstellt und enthält auch die Benotung sowie die Anzahl der damit erworbenen Kreditpunkte (KP). Leistungen, die benotet worden sind, müssen auch benotet eingetragen werden.
Man kann zu jeder Zeit die Ausstellung eines Gesamttranskripts (enthält alle bisher abgeschlossenen Module) und einer Auflistung aller Leistungen (auch Modulteile, allerdings keine Nachbarfächer) beantragen.
 
2. Was sind eigentlich Module; müssen sie vollständig absolviert werden?
 
 
Module sind Lehreinheiten/Gruppen von Veranstaltungen, im Allgemeinen bei uns eine Vorlesung und ein dazu gehöriges Seminar. Die Modulnote wird aus den (beiden) Teilnoten ermittelt. Die dazu verwendeten Gewichtungen wie auch die Anzahl der KP finden sich im Modulhandbuch. Die Module müssen daher auch grundsätzlich vollständig absolviert werden. Ausnahmen sind nur im Bereich der Wahlpflicht (WPF, siehe Punkt 6) und in Nachbarfächern (da diese nicht von uns definiert werden, siehe Punkt 6) möglich.
 
3. Wann und wie, und wieso Klausuranmeldungen?
 
 
Anmeldungen zu Klausuren (Leistungsüberprüfungen) finden in den Bachelor-/ Masterstudiengängen im WS ab Dezember, im SS ab Ende Mai statt.
Ohne Anmeldung keine Klausurteilnahme!

Anmeldeformulare stehen in der Bibliothek/im Internet zur Verfügung.

Auf die Anmeldetermine wird auch von den Dozenten in den Veranstaltungen hingewiesen.

Erstmalig angemeldete Klausuren (und nur diese) können bis zu 14 Tagen vor dem Prüfungstermin wieder abgemeldet werden (Formular in der Fakultätsbibliothek oder hier).
 
4. Wann und wie oft kann ich wiederholen?
 
 
Nicht-bestandene Klausuren müssen wiederholt, d.h. neu angetreten werden und können dann bei den sogenannten Nachholterminen absolviert werden.(Zwei [2] Prüfungstermine gibt es nicht; man kann (und muß) sich also nur einmal zum Haupttermin anmelden!).

Unentschuldigt nicht angetretene Klausuren gelten ebenfalls als nicht bestanden. Das Antreten zum Nachholtermin gilt ebenfalls als als Wiederholung. Entschuldigt (d.h. mit Attest) nicht angetretene Klausuren können ebenfalls zum Nachholtermin absolviert werden. Mit 0 % nicht-bestandene bzw. nicht angetretene Klausuren können nicht mit 100%- Seminarnoten kompensiert werden (und umgekehrt).

Eine Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres absolviert werden (§ 15, Abs.1 u. 2 der Prüfungsordnung für die gestuften Studiengänge)

Bestandene Veranstaltungen/Module können nicht wiederholt werden (um etwa die Note zu verbessern).

Die Wiederholung einer veranstaltungsbezogenen Prüfung im Falle des Nicht-Bestehens ist möglich, bis der Prüfungsausschuss eine Endfrist setzt und dann gff. feststellt, dass der Prüfungsanspruch verwirkt ist.

 
5. Wie finde ich die für mich relevanten Veranstaltungen?
 
 
Das Curriculum (Lehrplan, Studienverlauf) in den Bachelor-/Masterstudiengängen besteht aus einer Reihe von Modulen. Die Anhänge unserer Prüfungsordnung (PO) enthalten alle Module nach Bereichen geordnet, die Bereiche sind wiederum nach erster und zweiter Studienhälfte geordnet. Die empfohlene Reihenfolge ist im Anhang der Studienordnung (StO) enthalten. Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis enthält alle jeweils im Semester angebotenen Lehrveranstaltungen nach Studiensemestern geordnet, so dass sich normalerweise ein Blick in die StO erübrigt.
 
6. Was sind Wahlpflicht- und was sind Nachbarfächer (WPF, NF)?
 
 
WPF sind Lehr-Angebote unserer Fakultät, die der/die Studierende außerhalb der als Pflicht vorgeschriebenen Module wählt. Was Pflicht ist, kann explizit (durch Anhang der Prüfungsordnung und Modulhandbuch) oder implizit (durch Angabe der Mindest-KP-Anzahl pro Bereich im Anhang der Prüfungsordnung) definiert sein. Als Wahlpflicht-Angebote sollen vorzugsweise vollständige Module gewählt werden; es können aber auch Einzelveranstaltungen belegt werden. Im B.Sc.- Psychologie sind nach Anhang (1) der Prüfungsordnung (mindestens) 18 bzw. in den älteren Fassungen 20 KP WPF vorgesehen. Ab sofort (SS 2006) werden unabhängig vom Studienbeginn 18 KP als Minimum akzeptiert.

WPFs müssen deklariert werden (spätestens zu Ende der Veranstaltung gegenüber dem Dozenten, damit die Leistungsmeldung aus den Seminaren korrekt erfolgen kann - bzw. bei der Klausuranmeldung). Danach müssen sie nicht mehr gesondert beantragt/ gemeldet werden.

Wichtig: Da im B.Sc. - Wirtschaftspsychologie (WiPsy) alle im Anhang (2) der PO aufgeführten Veranstaltungen Pflicht sind, sind dort nur 6 KP WPF erforderlich, und diese sind mit den Verantwortlichen der WiPsy abzusprechen. Gleiches gilt ganz besonders in der WiPsy für die NF; denn hier werden insgesamt 20 (früher 21) KP verlangt.

NF sind Module/Fächer außerhalb der Fakultät, z.B. Arbeitswissenschaft, Kriminologie, Strafrecht, Wirtschaftswissenschaft; sie können daher definitionsgemäß nicht WPF ersetzen! Insbesondere Studierende der WiPsy finden unter dieser Adresse geeignete Hinweise.

Das Minimum im B.Sc.-Psychologie für NF beträgt 3 KP (d.h. eine Veranstaltung); wir empfehlen ein vollständiges Modul nach Möglichkeit (im Allgemeinen = 6 KP).

 
7. Wann muß ich mein(e) 'Praktikum' ("Berufspraktische Tätigkeit") machen?
 
 
Es wird empfohlen, das Berufspraktikum von 6 Wochen (B.Sc.-Psychologie) bzw. 8 Wochen (B.Sc.- Wirtschaftspsychologie) zwischen 3. und 4. oder auch 4. und 5. Semester abzuleisten. Der Zeitraum bezieht sich auf Vollzeittätigkeit (d.h. zwischen ca. 38 und 42h/Woche, je nach geltendem Tarifrecht der Branche). Es muß nicht genehmigt und auch nicht zwingend von einem Psychologen betreut werden, soll aber mit einem Mentor (Vertrauensdozent) bei uns abgesprochen werden. Auf jeden Fall muß man sich ein Zeugnis über das Praktikum und die entsprechende geleistete Arbeitszeit ausstellen lassen.

Die B.Sc.-Psychologie-Studierenden können als Bericht den Fragebogen zum Praktikum, der in der Bibliothek ausliegt, benutzen.

Studierende des B.Sc. Wirtschaftspsychologie und M.Sc. Psychologie Vertiefungsrichtung O & W müssen einen ausführlichen Bericht (8-10 S.) abgeben (s. Infos hier).

 
8. Wann muß ich die Bachelorarbeit spätestens anmelden, wenn ich mich zum WS für den M.Sc.-Studiengang beworben habe?
 
 
Es gibt keinen letzten Termin, weil die fristgerechte Abwicklung auch von der Begutachtung abhängt. Wir empfehlen die Anmeldung Anfang des letzten (6.) Semesters in Absprache mit den Gutachtern - 12 Wochen vor dem gewünschten Abschluß.
 
9. Kann ich in 6 Semestern fertig werden?
 
 
Das Studium ist auf eine Länge von 6 Semestern konzipiert, d.h. während dieser Zeit finden alle Veranstaltungen statt, die notwendig sind, um mindestens 180 KP zu erwerben, die zum Abschluß erforderlich sind (einschl. des Abschlusses eine Bachelor-Arbeit).
 
 
 
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Letzte Änderung: 28.10.2009 | Impressum |Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik