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Bachelor-
und Master-Studiengänge
Die Fakultät für Psychologie hat 3 gestufte Studiengänge
entwickelt und führt zwei Bachelor-Studiengänge ab WS 2002/2003
(vorerst) parallel zum Diplom-Studiengang ein. Der Master-Studiengang
wird erst später eingeführt, frühestens im WS 2003/2004.
Bewerbungen zum Diplom-Studiengang laufen weiterhin über die ZVS, Bewerbungen für die Bachelor-Studiengänge sind an die Ruhr-Universität
zu richten.
1. Bachelor-Studiengang
„Psychologie“ (B.Sc.)
Dieser Studiengang
soll den Zugang zu wissenschaftlichen Berufen in einem der beiden Bereich
„Kognitive Neurowissenschaften“ oder „Beratung und Intervention“ erlauben.
Bewerbung und Zulassungsverfahren werden
durch die Verwaltung der Ruhr-Universität geregelt. Regelstudienzeit: 6 Semester (einschließlich Bachelor-Arbeit).
2. Bachelor-Studiengang
„Wirtschaftspsychologie“ (B.Sc.)
Dieser Studiengang
soll den Zugang zu wissenschaftlichen Berufen mit Schwerpunkt in anwendungsbezogenen
Inhalten der Wirtschaftspsychologie erlauben, insbesondere im Bereich der
psychologisch begründeten Personalarbeit. Der Studiengang ist auf
30 Studierende begrenzt. Bewerbung und Zulassungsverfahren werden
durch die Verwaltung der Ruhr-Universität geregelt. Regelstudienzeit: 6 Semester (einschließlich
Bachelor-Arbeit). Übersicht des Modulen-Aufbaus (mit Modul-Beschreibungen) und ausführliche Informationen zum Studiengang.
3. Master-Studiengang
„Psychologie“ (M.Sc.)
Dieser Studiengang
setzt einen einschlägigen Bachelor-Studiengang voraus und soll den
Zugang zu höher qualifizierten wissenschaftlichen Berufen in einem
der zwei Schwerpunke „Kognitive Neurowissenschaften“oder „Psychologische Organisationsberatung“ bieten. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (einschließlich
Master-Arbeit).
4. Master-Studiengang
„Klinische Psychologie“ (M.Sc.)
Dieser Studiengang soll den Zugang zu höher qualifizierten wissenschaftlichen Berufen im Schwerpunkt „Klinische Psychologie“ bieten. Es stehen 15 Studienplätze zur Verfügung. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist eine Studienberatung und ein erfolgreicher Abschluss im Bachelor-Studiengang Psychologie oder Wirtschaftspsychologie. Bachelor-Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge können nach einem Auswahl-Verfahren zugelassen werden. Für ausführlichere Informationen dazu: Herr Tobias Teismann (AE Klinische Psychologie und Psychotherapie).
Ausführlichere Informationen enthält die Prüfungsordnung für die gestuften Studiengänge, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Nr. 611 vom 8. Juli 2005.
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