Nutzungsordnung für die CIP-Insel der Psychologischen und der Pädagogischen Fakultät


  1. Den Anweisungen der CIP-Insel Aufsicht ist Folge zu leisten.

  2. In der CIP-Insel herrscht absolutes
    - Rauchverbot
    - Eßverbot
    - Trinkverbot.
  3. Die Betriebs- Anwendungs- und Compiler-Software der in den Rechnerräumen aufgestellten Rechner darf aufgrund der zwischen Universität und den Lizenzgebern geschlossenen Vereinbarungen nur auf den zugehörigen Rechneranlagen betrieben werden.

  4. Die Anfertigung von Kopien widerspricht den urheberrechtlichen Bestimmungen und den Lizenzverträgen, die von der Universität eingegangen wurden. Die zur Verfügung stehende Software unterliegt dem Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Jedes Kopieren der Programme ist rechtswidrig.

  5. Die Weitergabe der Software an Dritte in jeglicher Form "Leihe, Verkauf, Vermietung" ist unzulässig. Das Verbreitungsrecht der Software verbleibt beim Urheber. Eine Weitergabe der Programme stellt eine rechtswidrige Verarbeitung dar.

  6. Auf die sich aus einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften ergebenden Rechtsfolgen wird ausdrücklich hingewiesen.
    Eine Verletzung des Urheberrechts macht, sowohl nach den Bestimmungen des Urheberrechts als auch des Zivilrechts, schadensersatzpflichtig. Darüberhinaus wird sie strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe verfolgt. daneben kommt eine Verurteilung wegen Diebstahls, Unterschlagung und Untreue in Betracht, wenn die auf Disketten gespeicherte Software mitgenommen wird.

  7. Jedes Kopieren fremder Software auf Rechenanlagen der Universität ist ebenfalls unzulässig.
    Das Anfertigen sogenannter Raubkopien zieht, genau wie das anschließende Verbreiten solcher Kopien, die in Ziffer 6 genannten Rechtsfolgen nach sich.


Die Benutzerordnung hängt auch im Raum GA 1/128 und ist dort zu lesen.
Letzte Änderung am 17.08.1999