Nutzungsordnung für die CIP-Insel der Psychologischen und der Pädagogischen Fakultät
- Den Anweisungen der CIP-Insel Aufsicht ist Folge zu leisten.
- In der CIP-Insel herrscht absolutes
- - Rauchverbot
- - Eßverbot
- - Trinkverbot.
- Die Betriebs- Anwendungs- und Compiler-Software der in den
Rechnerräumen aufgestellten Rechner darf aufgrund der zwischen
Universität und den Lizenzgebern geschlossenen Vereinbarungen nur auf
den zugehörigen Rechneranlagen betrieben werden.
- Die Anfertigung von Kopien widerspricht den urheberrechtlichen
Bestimmungen und den Lizenzverträgen, die von der Universität
eingegangen wurden. Die zur Verfügung stehende Software unterliegt dem
Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Jedes Kopieren der
Programme ist rechtswidrig.
- Die Weitergabe der Software an Dritte in jeglicher Form "Leihe, Verkauf,
Vermietung" ist unzulässig. Das Verbreitungsrecht der Software
verbleibt beim Urheber. Eine Weitergabe der Programme stellt eine
rechtswidrige Verarbeitung dar.
- Auf die sich aus einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften
ergebenden Rechtsfolgen wird ausdrücklich hingewiesen.
Eine Verletzung des Urheberrechts macht, sowohl nach den Bestimmungen des
Urheberrechts als auch des Zivilrechts, schadensersatzpflichtig.
Darüberhinaus wird sie strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe verfolgt. daneben kommt eine Verurteilung
wegen Diebstahls, Unterschlagung und Untreue in Betracht, wenn die auf
Disketten gespeicherte Software mitgenommen wird.
- Jedes Kopieren fremder Software auf Rechenanlagen der Universität ist
ebenfalls unzulässig.
Das Anfertigen sogenannter Raubkopien zieht, genau wie das
anschließende Verbreiten solcher Kopien, die in Ziffer 6 genannten
Rechtsfolgen nach sich.
Die Benutzerordnung hängt auch im Raum GA 1/128 und ist dort zu lesen.
Letzte Änderung am 17.08.1999