Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Prüfungsverfahren im 2 Fach-Modell.

Anmeldung

1. Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?
2. Welche Formulare muss ich zur mündlichen Prüfungsanmeldung/ Anmeldung der B.A.-Arbeit mitbringen?
3. Ab wann kann ich mich für Prüfungsleistungen im Prüfungsamt anmelden?
4. Ich habe noch nicht alle Punkte/Scheine für die Anmeldung zur Prüfung beisammen. Kann ich mich trotzdem schon anmelden?
5. Ich kann den Anmeldezeitraum zu den mündlichen Prüfungen nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?
6. Muss ich bei der Anmeldung bzw. Ablegung einer Prüfungsleistung eingeschrieben sein?

Termine und Fristen

1. Welche Fristen muss ich berücksichtigen?
2. Muss ich auch die mündliche Prüfung in meinem 2. Fach zu den Anmeldefristen des Prüfungsamtes des 1.Faches anmelden?
3. Ich kann meinen Prüfungstermin nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
4. Mein Prüfer ist am Prüfungstag verhindert. Was muss ich tun?
5. Wann kann/ muss ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden?
6. Welches Datum gilt als Berechnungsdatum für die 6-wöchige Bearbeitungszeit der B.A.-Arbeit?
7. Ich schreibe gerade meine B.A.-Arbeit und bin ernsthaft erkrankt. Kann ich eine Verlängerung beantragen?

Sonstiges

1. Ich habe mich für die B.A.-Arbeit angemeldet oder habe es noch vor. Wie soll so eine Arbeit aussehen? Welche Schriftgröße, Seitenzahl, Einband usw.?
2. Welches Datum gehört auf das Deckblatt meiner Abschlussarbeit?
3. Was hat es mit dem Transcript der Leistungsnachweise auf sich? Und was ist der Unterschied zum Diploma Supplement?

Nach dem Abschluss

1. Wann erhalte ich mein Zeugnis und meine Urkunde?
2. Mit welchem Datum werden Zeugnis und Urkunde ausgestellt?
3. Ich habe das Studium erfolgreich abgeschlossen. Muss ich mich exmatrikulieren oder geschieht dies automatisch?
4. Ich möchte mich in den Master umschreiben. Was muss ich dabei beachten?
5. Ich benötige beglaubigte Kopien meiner Abschlussdokumente für eine Bewerbung. An wen kann ich mich wenden?


Anmeldung

1. Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?

Es ist immer das Prüfungsamt der Fakultät für Sie zuständig, in der Sie planen Ihre Abschlussarbeit zu schreiben.

2. Welche Formulare muss ich zur mündlichen Prüfungsanmeldung/Anmeldung der B.A.-Arbeit mitbringen?

Die Formblätter für die Anmeldung zur Bachelorprüfung finden Sie auf der Seite Ihres Prüfungsamtes.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung den Leitfaden zur Bachelorprüfung. Hier wird der gesamte Anmeldevorgang ausführlich erläutert.
Nicht jedes Fach sieht eine mündliche Bachelorprüfung vor!

3. Ab wann kann ich mich für Prüfungsleistungen im Prüfungsamt anmelden?

Sie können sich ohne Vorbehalt für die erste und zweite Prüfungsleistung anmelden, sobald Sie die Mindestvoraussetzungen in dem jeweiligen Fach und dem Optionalbereich erbracht haben. Welche Mindestvoraussetzungen (fachspezifischen Voraussetzungen, Mindestanzahl an Kreditpunkten und ein abgeschlossenes prüfungsrelevantes Modul) für das jeweilige Fach erforderlich sind, erfahren Sie über den Studienführer des jeweiligen Faches.

Den Nachweis über die Mindestvoraussetzungen (Formblatt für die Bachelorprüfung) unterschreibt die/der Fachbeauftragte auf dem Formblatt 4 (Formblatt 6 bei der letzten Prüfungsleistung) bei Vorlage der Leistungsnachweise (Studienbegleitbuch, Modulbescheinigungen, etc.).

4. Ich habe noch nicht alle Punkte/Scheine für die Anmeldung zur Prüfung beisammen. Kann ich mich trotzdem schon anmelden?

Ja. In diesem Fall räumt Ihnen das Prüfungsamt i.d.R. eine Nachreichfrist ein. Innerhalb dieser festgesetzten Frist legen Sie die fehlenden Leistungsnachweise und das Formular zur Unterschrift der/dem jeweiligen Fachberater/in vor. (Die nachzureichende Bescheinigung des Optionalbereiches müssen Sie direkt im Prüfungsamt einreichen.
Hinweise zur Anmeldung der B.A.-Arbeit siehe: Wann kann/muss ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden?

5. Ich kann den Anmeldezeitraum zu den mündlichen Prüfungen nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?

Sie können eine Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, Ihre Unterlagen im Prüfungsamt fristgemäß einzureichen.

6. Muss ich bei der Anmeldung bzw. Ablegung einer Prüfungsleistung eingeschrieben sein?

Das Hochschulgesetz regelt, dass Sie bei Anmeldung und Ablegung einer Prüfungsleistung in dem betreffenden Studiengang und mit der Fächerkombination eingeschrieben sein müssen. In einem Urlaubssemester können keine Prüfungsleistungen abgelegt werden.

Termine und Fristen

1. Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Die verbindlichen Anmeldefristen Ihres Prüfungsamtes für den jeweiligen Prüfungsblock, in dem Sie Ihre mündliche Prüfung (sofern im Fach vorgesehen) ablegen wollen. Falls Sie zum Anmeldezeitpunkt die Mindestvoraussetzungen zur Anmeldung der mündlichen Prüfungen (als 1. oder 2. Prüfungsleistung) noch nicht vorweisen können, räumt Ihnen das Prüfungsamt i.d.R. eine Nachreichfrist ein, die 2 Wochen vor dem Prüfungsblock endet.
Bachelor- und Masterarbeiten können außerhalb der Öffnungszeiten per Post (Einlieferungsbeleg nachreichen!) eingereicht werden. Sie können auch jemanden schriftlich bevollmächtigen, Ihre Anmeldeunterlagen bzw. Ihre Arbeit zu den Öffnungszeiten einzureichen.

2. Muss ich auch die mündliche Prüfung in meinem 2. Fach zu den Anmeldefristen des Prüfungsamtes des 1. Faches anmelden?

Ja! Beide mündlichen Prüfungen (im ersten und zweiten Fach, sofern vom jeweiligen Fach vorgesehen) melden Sie immer zu den Anmeldefristen des zuständigen Prüfungsamtes an. Es ist das Prüfungsamt der Fakultät für Sie zuständig, in der Sie beabsichtigen Ihre Abschlussarbeit zu schreiben.

3. Ich kann meinen Prüfungstermin nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?

Sie können bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem Prüfungsamt ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten. Bei unterschreiten dieser Frist müssen Sie die Gründe für Ihren Rücktritt oder das Versäumnis der Prüfung unverzüglich mitteilen und ein Attest einsenden. Bitte benachrichtigen Sie auch Ihre/n Prüfer/in.

4. Mein/e Prüfer/in ist am Prüfungstag verhindert. Was muss ich tun?

Die/Der Prüfer/in wird Ihnen einen anderen Prüfungstermin anbieten. Wichtig ist in diesem Fall, die/den Prüfer/in zu bitten, das Prüfungsamt über den Ausfall bzw. die Verschiebung der Prüfung per E-Mail zu informieren.

5. Wann kann/muss ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden?

Im Sinne der Optimierung des Prüfungsablaufs ist es empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 5. und 6. Semester zur Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit zu nutzen. Ratsam wäre es weiterhin, am Ende des 6. Fachsemesters die letzte der mündlichen Fachprüfungen zu absolvieren. Selbst eine (hoffentlich unwahrscheinliche) Wiederholungsprüfung könnten Sie dann noch innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren. (Die GemPo sieht für die Bachelorarbeit eine einmalige, für die mündlichen Prüfungen eine zweimalige „Wiederholungschance“ vor). Sofern Sie sich aber entschließen, die Bachelorarbeit erst nach der Vorlesungszeit Ihres sechsten Semesters als letzte Prüfungsleistung anzufertigen, müssen Sie bei der Planung des Bearbeitungszeitraumes darauf achten, dass das Bewertungsverfahren mindestens 4 Wochen in Anspruch nimmt. Wenn Sie im 7. Semester in das Masterstudium wechseln möchten, müsste Ihre Arbeit also spätestens am 31.03. oder 30.09. abgegeben werden. Sie können Ihre Bachelorarbeit als erste oder zweite Prüfungsleistung jederzeit zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamtes anmelden, wenn Sie den Nachweis über die vorliegenden Mindestvoraussetzungen im Fach und Optionalbereich beifügen. Melden Sie dagegen Ihre schriftliche Abschlussarbeit als letzte Prüfungsleistung an und legen den Nachweis aller Studienleistungen bis auf eine Seminarleistung in einem der Fächer (oder dem Optionalbereich) durch die Unterschriften der Fachbeauftragten vor, so können Sie mit Einverständnis des Faches, in dem Sie die B.A.-Arbeit schreiben wollen (Unterschrift als Letzte einholen!), ebenfalls vom Prüfungsamt zur Anmeldung unter Vorbehalt zugelassen werden. Die Nachreichfrist endet in diesem Fall 14 Tage vor Abgabe der Abschlussarbeit.

6. Welches Datum gilt als Berechnungsdatum für die 6-wöchige Bearbeitungszeit der B.A.-Arbeit?

Es gilt das Datum, an dem die/der Themensteller/in den Titel der Arbeit mit Ihnen vereinbart und auf dem Anmeldeformular unterschreibt. Deshalb muss das Formular innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt eingereicht werden. Erst danach erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die schriftliche Zulassung zur B.A.-Arbeit, in der das letztmögliche Abgabedatum und Hinweise zur Anfertigung der Arbeit enthalten sind.

7. Ich schreibe gerade meine B.A.-Arbeit und bin ernsthaft erkrankt. Kann ich eine Verlängerung beantragen?

Ja. Sie müssen Ihren schriftlichen Antrag allerdings mit einem ärztlichen Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss und im Prüfungsamt einreichen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann tagesgenau um den Zeitraum Ihrer Erkrankung. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung zusammen mit dem neuen Abgabetermin, wenn Ihr Antrag genehmigt worden ist. Maximal ist eine Verlängerung um 2 Wochen im B.A.-Studiengang möglich. Danach müsste Ihnen ein neues Thema gestellt werden.

Sonstiges

1. Ich habe mich für die B.A.-Arbeit angemeldet oder habe es noch vor. Wie soll so eine Arbeit aussehen? Welche Schriftgröße, Seitenzahl, Einband usw.?

Diese Fragen beantwortet die Prüfungsordnung nicht, daher klären Sie Formalia am besten mit Ihrer/Ihrem Betreuer/in oder Mentor/in. In der Regel gelten die Formalia, die Sie bei der Erstellung Ihrer Seminararbeiten beachten mussten. Wichtig ist, dass Sie die Arbeit in zweifacher Ausfertigung gebunden (Heftbindung, keine Spiralbindung) und in elektronischer Form auf einem Datenträger (CD-ROM; zulässige Dateiformate: DOC(X) (Microsoft Word), RTF (Rich TextFormat), TXT (Plain Text), ODT (OpenDocumentText)) einreichen. Vergessen Sie auch bitte nicht die Selbstständigkeitserklärung in beiden Exemplaren zu unterschreiben.

2. Welches Datum gehört auf das Deckblatt meiner Abschlussarbeit?

Als Abgabedatum geben Sie auf dem Deckblatt das Datum (ohne weitere Zusätze) an, an dem Sie ihre Abschlussarbeit tatsächlich abgeben oder bei der Post aufgeben. (Der Termin im Zulassungsschreiben des Prüfungsamtes ist "nur" der letztmögliche Abgabetag.)

3. Was hat es mit dem Transcript der Leistungsnachweise auf sich? Und was ist der Unterschied zum Diploma Supplement?

Im Transcript of Records geben Sie nach Vorgabe des jeweiligen Faches und des Optionalbereichs alle Studienleistungen an, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben. (Vordrucke siehe Webseiten der Prüfungsämter). Dieses wird dann (in ein- oder zweifacher Ausfertigung) von den Fachbeauftragten überprüft und unterschrieben. Nach Einreichung der unterschriebenen Transcripts beider Fächer und des Optionalbereichs beim Prüfungsamt erstellt dieses das Diploma Supplement für Sie. Das "Diploma Supplement" (D.S.) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungsurkunden, Prüfungszeugnisse) soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern (www.hrk.de). Sie erhalten - vorausgesetzt Sie haben zwei Ausfertigungen eingereicht - eine deutsche und eine englische Version des D.S., die im Prüfungsamt erstellt und vom Dekan der Fakultät unterschrieben wird.

Nach dem Abschluss

1. Wann erhalte ich mein Zeugnis und meine Urkunde?

Nachdem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgelegt haben (das Bewertungsverfahren der Abschlussarbeit dauert ca. 4 Wochen), errechnet das für Sie zuständige (federführende) Prüfungsamt die Fachnoten und die Gesamtnote und erstellt Zeugnis und Urkunde innerhalb von ca. 4 Wochen. Nachdem der Dekan diese Dokumente unterschrieben hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert, wann sie Urkunde und Zeugnis im Prüfungsamt abholen können.

2. Mit welchem Datum werden Zeugnis und Urkunde ausgestellt?

Das Ausstellungsdatum ist der Tag, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben.

3. Ich habe das Studium erfolgreich abgeschlossen. Muss ich mich exmatrikulieren oder geschieht dies automatisch?

Wenn Sie sich nicht selbst im Studierendensekretariat exmatrikulieren und keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden Sie bei einer Nicht-Rückmeldung zum Ende des Semesters zwangsexmatrikuliert. Daher gehen Sie lieber zum Studierendensekretariat und geben Sie den Termin an, zu dem Sie exmatrikuliert werden wollen.

4. Ich möchte mich in den Master umschreiben. Was muss ich dabei beachten?

B.A.-Absolventen wird vom Studierendensekretariat die Möglichkeit eingeräumt, sich mindestens bis Ende Mai bzw. bis Weihnachten für das laufende Semester umzuschreiben, sobald ihnen die Abschlussdokumente vorliegen. Die Umschreibung sollte möglichst zeitnah nach Aushändigung von Zeugnis und Urkunde erfolgen und ist nur mit folgenden Unterlagen möglich: 1) Urkunde und Zeugnis 2) Nachweis über das/die obligatorische/n Beratungsgespräch/e 3)Studienbescheinigung

5. Ich benötige beglaubigte Kopien meiner Abschlussdokumente für eine Bewerbung. An wen kann ich mich wenden?

Der ASTA (ihre Studierendenvertretung) kann für Sie beglaubigte Kopien erstellen.