Das Prüfungsgremium wurde
anlässlich der Einführung von Studienbeiträgen
geschaffen und hat folgende Aufgaben:
Das Gremium hat die Aufgabe,
Hinweisen auf Mängel in der Lehr- und Prüforganisation
nachzugehen und ggf. mit den betroffenen Fakultäten
auf eine Verbesserung hinzuwirken. Soweit erforderlich,
spricht das Prüfungsgremium Empfehlungen
an die Fakultäten aus, die auf dieser Homepage eingesehen
werden können und in den Rechenschaftsbericht des
Rektorates aufgenommen werden.
Es soll grundsätzliche Probleme lösen,
die eine Vielzahl von Studierenden betreffen oder noch
betreffen können. Seine Aufgabe ist es deshalb nicht,
die sinnvolle Verwendung der Beiträge zu überprüfen
oder Anträge auf Erstattung zu bearbeiten, ebenso
wenig geht das Prüfungsgremium jedem Einzelfall nach.
Das Prüfungsgremium erfährt von
Mängeln im Prüfung- und Lehrbetrieb hauptsächlich
durch Hinweise der Angehörigen der Ruhr-Universität.
Diese Mitteilungen sollen über die jeweiligen Vertreter
der Gruppe in das Prüfungsgremium eingebracht werden
und werden vertraulich behandelt. Die Gruppe der Studierenden
hat für diesen Zweck ein Kontaktformular erarbeitet,
das auf der Homepage der studentischen Mitglieder des
Prüfungsgremiums bereit steht. Zu diesem Kontaktformular
gelangen sie hier.
Die Mitglieder des Gremiums werden vom Senat nach Gruppen
getrennt gewählt und abberufen. Ihre Amtszeit beträgt
zwei Jahre, Studentische Mitglieder ein Jahr. Den Vorsitz führt
eine Person, die nicht Mitglied oder Angehöriger der Ruhr-Universität
Bochum ist.