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(00329) 31.10.2001 13:55
Ergebnisse des RUB-Symposions: Medikamente außerhalb der Indikation
Bochum, 31.10.2001
Nr. 327
Ärzte müssen aus der Zwickmühle herauskommen
Medikamente außerhalb der Indikation verschreiben
Ergebnisse aus medizin-juristischem RUB-Symposion
Bei Krebs oder auch Aids müssen Medikamente in einer Weise
angewendet werden, für die sie nicht zugelassen sind. Die
Kassen drohen immer öfter, die Kosten für derartige
Therapien nicht zu übernehmen. Nach Ansicht von Medizinern
behindert das nicht nur die Therapie, es treibt auch Ärzte
in den wirtschaftlichen Ruin. Die Problematik dieses
sogenannten "nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs" ("Off-Label
Use") stand im Mittelpunkt der Veranstaltung
"Arzneimittelverordnung außerhalb der zugelassenen
Indikation" am 27. Oktober in Bochum. Veranstalter waren
Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer (Dermatologische RUB-Klinik
im St. Josef Hospital Bochum und Vorsitzender der Deutschen
AIDS-Gesellschaft), Prof. Dr. Dr. Hans-Ludwig Schreiber
(Juristische Fakultät Göttingen) und Rechtsanwalt Herbert
Wartensleben (Stolberg).
Wenn vielversprechende Behandlungen unterbleiben ...
Das Nierenzellenkarzinom ist eine eher seltene Krankheit.
Beginnt der Krebs zu metastasieren, verläuft sie in vielen
Fällen tödlich. Laut einer Untersuchung von Prof. Edith
Huland (Hamburg) ist die Immuntherapie mit einer Kombination
aus Interferon alpha und Interleukin-2 die derzeit
vielversprechendste Behandlung. Sie ist Standard. Doch ihre
Untersuchung zeigte auch: "Mehr als 90 Prozent der Zentren,
die Interleukin-2 einsetzen, verwenden es nicht wie in der
Zulassung beschrieben." Interleukin-2 darf nur intravenös
verabreicht werden. Im klinischen Alltag sind jedoch die
Nebenwirkungen "unzumutbar". Die Ärzte fanden heraus, dass
die Substanz subkutan (unter die Haut gespritzt)
verabreicht, erheblich besser verträglich ist. Prof. Huland
berichtete, dass sich die Nebenwirkungen bei einzelnen
Patienten noch einmal deutlich reduzieren lassen, indem die
Substanz bei Lungenmetastasen inhaliert wird. "Die Patienten
können dann auch während der Therapie wieder am Alltagsleben
teilnehmen." Trotz solcher Erfolge, die auch international
von Ärzten dokumentiert wurden, sieht sich auch Prof. Huland
mit Regressforderungen durch Krankenkassen konfrontiert. Die
Kosten für den "Off-Label Use" werden nicht übernommen.
In den USA wird 40 bis 60 Prozent "Off-Label" verschrieben
Dass dies nur ein Beispiel aus einer ganzen Reihe von
ähnlich gelagerten Fällen ist, bewies das Bochumer
Symposion. Prof. Brockmeyer berichtete von einem Aids-Fall,
bei dem ein erlaubtes Medikament in einer nicht zugelassenen
höheren Dosis verabreicht worden war. Prof. Huland verwies
darauf, dass in den USA nach Angaben der American Medical
Association 40 bis 60 Prozent aller Verordnungen "Off-Label"
sind: "Zahlen, die auf Deutschland vergleichbar zutreffen."
Warum werden Medikamente überhaupt "Off-Label" genutzt? Eine
Antwort findet sich unter anderem in der Kinderheilkunde, in
der der "nicht bestimmungsgemäße" Gebrauch besonders stark
auffällt. Prof. Dr. Alfred Hildebrandt vom Bundesministerium
für Gesundheit in Berlin: "Im Januar 2000 waren 49 von 110
in der Europäischen Union gemeinschaftlich zugelassene neue
Arzneimittel sowohl für Erwachsene als auch für Kinder
geeignet, aber nur 15 enthielten Angaben zur Anwendung bei
Kindern und Heranwachsenden.
Warum Pharmaunternehmen weitere Tests scheuen
Der Zulassungsbereich für ein Medikament wird grundlegend
von dem Pharmaunternehmen bestimmt, das es auf den Markt
bringt, erklärte Rechtsanwalt Wartensleben. Die Unternehmen
schränken in ihren Zulassungsanträgen bereits den
Verwendungszweck und die Verabreichungsform ein, um eine
schnellere und kostengünstigere Zulassung zu erhalten. Dass
Medikamente aber auch bei ganz anderen Indikationen oder in
anderen Verabreichungsformen wirksam sein können, machte
das Symposion deutlich. Nur in ganz seltenen Fällen sind die
Pharmaunternehmen bereit, mit Anträgen das aufwändige und
zeitintensive Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen, um
den Anwendungsbereich zu erweitern.
Ärzte müssen mit geeigneten Methoden behandeln können ...
Gerade in der Krebstherapie aber auch in anderen Bereichen
wie etwa bei der HIV-Behandlung sind bislang in vielen
Fällen keine Medikamente vorhanden, die eine Heilung
ermöglichen. Die Ärzte versuchen, zumindest das Überleben zu
verlängern oder eine bessere Lebensqualität zu schaffen.
Dazu sind sie sogar verpflichtet. Prof. Dr. Dr. h.c.
Hans-Ludwig Schreiber (Uni Göttingen) verwies auf die
Musterberufsordnung der Ärzte (MBO), die "gewissenhafte
Versorgung mit geeigneten Methoden" vorschreibe. Die Pflicht
des Arztes sei es, sich an dem verfügbaren "Stand der
medizinischen Wissenschaft" zu orientieren. Schreiber kommt
zu dem Schluss: Unter dieser Voraussetzung sei eine
medizinisch anerkannte Arzneimittelverordnung, auch
außerhalb der zugelassenen Indikationsgebiete
berufsrechtlich zulässig, "solange sie freilich zu anderen
existierenden Möglichkeiten kein Risikogefälle aufweist."
... und die Krankenkassen müssen sparen
Die Kassen sehen das offenbar anders und weigern sich immer
öfter, solche Therapien zu bezahlen. Das Symposion sah
dringenden Handlungsbedarf, weil nicht nur engagierte
niedergelassene Ärzte durch Regressforderungen in den
wirtschaftlichen Ruin gedrängt werden, sondern weil auch
klinische Ärzte mit komplizierten juristischen
Schwierigkeiten konfrontiert werden, die sie in ihrer Arbeit
behindern.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer, Klinik für Dermatologie und
Allergologie, Ruhr-Universität Bochum, Gudrunstr. 56, 44791
Bochum, Tel.: 0234/509-3471, -3474; Fax: 0234/509-3472
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Mit freundlichen Gruessen
Dr. Josef Koenig
RUB - Ruhr-Universitaet Bochum
- Pressestelle -
44780 Bochum
Tel: + 49 234 32-22830, -23930
Fax: + 49 234 32-14136
Josef.Koenig@ruhr-uni-bochum.de
Schauen Sie doch bei uns mal rein:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressestelle
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