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(00312) 19.10.2001 13:18
RUB-Symposium zu medizin-juristischen Problemen von Therapien
Bochum, 19.10.2001
Nr. 310
Ärzte in der Zwickmühle
Wenn Arzneien wirken, aber nicht zugelassen sind
RUB-Symposium zu medizin-juristischen Problemen von
Therapien
Ärzte geraten leicht in einen Zwiespalt: Sie müssen
Patienten mit Medikamenten behandeln, die für ihre Krankheit
nicht zugelassen sind - z. B. weil Pharmafirmen bei seltenen
Krankheiten Zulassungstests aus Kostengründen scheuen. Mit
den juristischen und medizinischen Aspekten dieses Themas
befasst sich ein Symposium „Arzneimittelverordnung außerhalb
der zugelassenen Indikation“ (Samstag, 27.10.01, 9:00-19:00
Uhr, Holiday INN, Bochum). Veranstalter sind Prof. Dr.
Norbert H. Brockmeyer (Dermatologische RUB-Klinik im St.
Josef Hospital Bochum und Vorsitzender der Deutschen
AIDS-Gesellschaft), Prof. Dr. Dr. Hans-Ludwig Schreiber
(Juristische Fakultät Göttingen) und Rechtsanwalt Herbert
Wartensleben (Stolberg). Den Standpunkt des
Bundesgesundheitsministeriums erläutern Ministerialdirigent
Heinrich J. Pabel und Prof. Dr. Alfred Hildebrandt,
Beauftragter des BMG für europäische Zulassungssysteme
(beide Bonn).
Gelegenheit für Hintergrundgespräche
Hinweis für Journalisten: Die Medien sind herzlich
willkommen. Von 12 bis 13 h stehen Prof. Brockmeyer und
weitere Referenten für Hintergrundgespräche zur Verfügung.
Gratwanderung
Nicht mehr miteinander vereinen lassen sich die Grundsätze
von der ausreichenden, aber kostengünstigen Behandlung, vor
allem bei seltenen Krebsarten oder bei AIDS, deren Therapie
schon die 200.000 DM pro Jahr überschreiten kann. Auch bei
Kindern, für die es meist keine speziellen Arzneien gibt,
wird die angemessene Behandlung nicht selten zur
Gratwanderung. So müssen Ärzte zu Medikamenten greifen, die
für die zu behandelnde Krankheit nicht zugelassen sind. Die
Krankenkassen bezahlen aber nur zugelassene Mittel; die
Konsequenz ist, dass an Ärzte Regressforderungen gestellt
werden oder Patienten die Behandlungskosten selbst bezahlen
müssen
Themen und Referenten
Norbert H. Brockmeyer (Bochum): „Verordnung nur noch gegen
Privatliquidation?“
Volker Diehl (Köln): „Verwendung von Arzneimitteln außerhalb
zugelassener Indikationen“ (Schwerpunkt Hämatologie)“
Stephan Schmitz (Köln) „Regelversorgung off labe use im
Rahmen kassenärztlicher Versorgung aus Sicht der
niedergelassenen Onkologen“
Klaus Höffken (Jena): „Arzneimittelverordnungen außerhalb
zugelassener Indikationen in der Onkologie – Die Position
der Deutschen Krebsgesellschaft“
Edith Huland (Hamburg): „Immuntherapie des metastasierenden
Nierenzellkarzinoms in Deutschland - Off Label Use“
Herbert Wartensleben (Stolberg): „Probleme im Bereich des
Zulassungsrechts – Gesetzgebungskompetenz für den Verkehr
mit Arzneimitteln und die Heilberufsausübung – Auswirkung
auf die Verordnungsfähigkeit der Arzneimittel zu Lasten der
GKV“
Claus Burghardt (Bonn): „Forschung zu Lasten der GKV? Zum
Einsatz von Arzneimittel in sogenannten
Therapieoptimierungsprüfungen“
Heinrich Josef Pabel (Bonn): „Therapie außerhalb der
arzneimittelrechtlichen Zulassung“
Hans-Ludwig Schreiber (Göttingen): „Die Anforderungen an die
Verordnung von Arzneimitteln nach dem ärztlichen
Berufsrecht“
Martin Schwee (Göttingen): „Die sozialrechtliche Frage nach
dem Ausschluß der Erstattungsfähigkeit gemäß §92 und §34 SGB
V – Arzneimittelrichtlinien oder Rechtsverordnung?“
Jürgen Fritze (Köln): „Ökonomisch begründete Einschränkungen
der Therapiefreiheit – gibt es Auswege?“
Alfred Hildebrandt (Bonn): „Off label use in der Pädiatrie –
Überlegungen der Bundesregierung zu ihrer Einschränkung “
Weitere Informationen
Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer, Klinik für Dermatologie und
Allergologie, Ruhr-Universität Bochum, Gudrunstr. 56, 44791
Bochum, Tel.: 0234/509-3471, -3474; Fax: 0234/509-3472
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Mit freundlichen Gruessen
Dr. Josef Koenig
RUB - Ruhr-Universitaet Bochum
- Pressestelle -
44780 Bochum
Tel: + 49 234 32-22830, -23930
Fax: + 49 234 32-14136
Josef.Koenig@ruhr-uni-bochum.de
Schauen Sie doch bei uns mal rein:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressestelle
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