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(00083) 29.03.2001 12:36
RUB setzt NRW-Bau- und Liegenschaftsmietvertrag um
Bochum, 01. April 2001
Nr. 84
Macht Mitarbeiter zu Mietern
RUB setzt NRW-Bau- und Liegenschaftsmietvertrag um
Kanzler hofft: „effiziente Nutzung und deutliche
Einsparungen“
Die RUB macht ihre Mitarbeiter zu Untermietern! Obschon sich
die NRW-Hochschulkanzler noch nicht endgültig mit dem Bau-
und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf einen
Mustermietvertrag einigen konnten, setzt die RUB als erste
NRW-Hochschule konsequent ihre Vorstellungen eines modernen
Universitätsmanagements um: Auf Vorschlag der Verwaltung hat
sich das Rektorat entschlossen, Untervermietungsverträge
(UVV) mit den Mitarbeitern abzuschließen. Davon verspricht
sich die RUB eine deutlich effizientere Nutzung der Büro-
und Seminarräume, Hörsäle und Labore und nicht zuletzt
erhebliche zusätzliche Einnahmen für den Haushalt. Die
14-tägige Einspruchsfrist für die Personalräte beginnt am 1.
April 2001.
NRW spart mit modernem Immobilienmanagement
Bekanntlich ist zum 1. Januar 2001 per Landesgesetz der BLB
NRW errichtet worden. Seine Aufgabe: Ein „modernes,
betriebswirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement
nach kaufmännischen Grundsätzen“, so die Minister Peter
Steinbrück (Finanzen) und Michael Vesper (Städtebau, Wohnen,
Kultur und Sport) beim Startschuss am 11. Januar. Auf den
BLB sind rund 1.700 Grundstücke und 3.700 Gebäude zur
Bewirtschaftung übertragen worden, darunter auch alle
Hochschulgebäude. Das Land hofft mit dieser Maßnahme,
jährlich bis zu 250 Mio. DM einzusparen.
Untervermietung bedeutet: „mehr Verantwortung für
Mitarbeiter“
Auch die RUB schreitet fort auf dem Weg zu einem
effektiveren Management und ist sicher, dass mit der
Untervermietung, die nach § 9 des Mietvertrags mit dem BLB
ausdrücklich erlaubt werden wird, die Räume demnächst
ökonomischer genutzt und sauberer gepflegt sein werden.
Darüber hinaus rechnet sie mit steigenden Einnahmezuwächsen.
Da sie den Mietzins für Büros, Labore und Werkstätten nach
Quadratmetern erheben wird, geht die Verwaltung davon aus,
dass Mitarbeiter mit niedrigeren Einkommen Räume gemeinsam
mieten werden. Eine besondere Wirkung erhofft sie sich von
der Untervermietung an Teilzeitkräfte: So könnten zehn und
mehr Teilzeitkräfte gleichzeitig Räume mieten, wodurch das
Ärgernis vieler zeitweise ungenutzter Räume ausgeräumt wäre.
Vermutlich werden insbesondere studentische Hilfskräfte und
Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeiten besser miteinander
koordinieren. Der UVV sieht außerdem vor, dass Untermieter
in Räumen mit einer Deckenhöhe von mehr als 3,85 Metern auf
Antrag Zwischendecken einziehen dürfen, um zusätzlichen Raum
zu schaffen bzw. um Heizkosten zu sparen. Schließlich
verpflichtet der UVV die Mitarbeiter, die von ihnen
gemieteten Räume selbst regelmäßig zu renovieren und sauber
zu halten. Kosten für Wasser, Heizung und Strom, sowie für
Aufzüge, Flurlicht und die Nutzung von Netzanschlüssen
werden jährlich auf die Untermieter abgewälzt; nicht
vernetzte Räume bekommen einen Mietabschlag, für Räume mit
Blick nach Süden wird hingegen etwas mehr verlangt.
DiMiDo ist eben teuerer als abends und am Wochenende
Hörsäle und Seminarräume will die Verwaltung auf
Stundenbasis mit wechselndem Mietzins vermieten: Dienstags,
mittwochs und donnerstags von 8 bis 15 Uhr sind höhere
Mieten fällig als montags und freitags sowie in den
Abendstunden. Vermutlich werden unterausgelastete Fächer und
Fakultäten mit geringen Mitteln für Forschung und Lehre
(Titelgruppe 94) auf die deutlich preiswerteren Abend- und
Nachtstunden sowie Wochenenden ausweichen.
Wer weniger verdient bekommt auch in der RUB Mietzuschuss
Übrigens: Wie die Hochschulen vom Land, so bekommen auch die
Mitarbeiter von der Hochschule jährlich Mittel aus dem
Haushalt, um die Mieten bezahlen können. Diese sind
monatlich fällig und werden jährlich angepasst – nach dem
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
(Index 1995 = 100). Da allerdings die Mittel den
Mitarbeitern nach ihrer jeweiligen Einstufung im
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw.
Beamtenbesoldungsgesetz zur Verfügung gestellt werden, die
Miete aber nach Quadratmetern berechnet wird, will die
Hochschulverwaltung im Personaldezernat eine Anlaufstelle
einrichten, die Anträge auf Mietzuschüsse entgegen nimmt.
Heimarbeit soll sich lohnen
Zu guter Letzt: Da „arbeiten zu Hause“ besonders bezuschusst
werden soll, sieht die RUB in diesen Maßnahmen auch ein
Instrument, die Hochschulräume ebenso wie den starken
Pendlerverkehr im Ruhrgebiet zu entlasten.
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Mit freundlichen Gruessen
Dr. Josef Koenig
RUB - Ruhr-Universitaet Bochum
- Pressestelle -
44780 Bochum
Tel: + 49 234 32-22830, -23930
Fax: + 49 234 32-14136
Josef.Koenig@ruhr-uni-bochum.de
Schauen Sie doch bei uns mal rein:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressestelle
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