RUB »Analytische Chemie - UTRM-Chemielabor

Schwangerschaft

Für Schwangere und Stillende sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor (MuSchG).

Die betroffenen Personen sowie die Praktikumsleitung sind verpflichtet, Gefahren für das ungeborene Leben bzw. gestillte Kind fernzuhalten.

Aus diesem Grund sollten Studentinnen eine Schwangerschaft sofort bei der Praktikumsleitung melden.

Die Praktikumsleitung ist verpflichtet bei einer gemeldeten Schwangerschaft eine Beurteilung über eine Gefährdung in den Räumlichkeiten zu erstellen und Schutz- oder Ersatzmaßnahmen festzulegen. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist die Stabsstelle für Arbeitssicherheit zu informieren.

 Das Praktikum findet in einem Praktikumssaal mit bis zu 108 Teilnehmern statt. Da eine Gefährdung, durch Chemikalien und Chemikaliendämpfen, von Schwangeren und Stillenden nicht ausgeschlossen werden kann, besteht für das Praktikum ein Arbeitsverbot.

Des Weiteren sind die Praktikumsräumlichkeiten nicht frei von einer Belastung durch PCB.