B.A. WPOA
Erste Schritte
- Machen Sie sich mit der Prüfungsordnung Ihres Faches vertraut!
- Informieren Sie sich über die Anmeldefristen und Prüfungstermine. Diese gelten für die Anmeldung zu allen mündlichen Prüfungen und Klausuren, nicht jedoch für die Anmeldung zur Abschlussarbeit, für die es keine besonderen Fristen gibt. Beachten Sie, dass die Anmeldefristen oftmals in die vorlesungsfreie Zeit/Forschungszeit fallen, in der nicht immer alle Mitarbeiter am Lehrstuhl anzutreffen sind. Erledigen Sie in diesem Falle so viele Formalitäten wie möglich während der Vorlesungszeit oder vereinbaren Sie frühzeitig Termine mit den zuständigen Mitarbeitern!
- Sammeln und sortieren Sie Ihre Leistungsnachweise (auch im VSPL sowie die dazugehörigen Ausdrucke) und überprüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Sie die Anmeldevoraussetzungen (s.u.) erfüllen. Teilnahmescheine aus der Fakultät für Ostasienwissenschaften können ohne Modulnachweis angerechnet werden, soweit auf ihnen entsprechende CP vermerkt sind. Veranstaltungen der Fakultät für Sozialwissenschaften können nur als vollständiges Modul angerechnet werden. Modulscheine für Veranstaltungen der Fakultät für Sozialwissenschaften erhalten Sie nur dort!
- Planen Sie für den Anmeldungsprozess ausreichend Zeit ein, da Sie mehrere Unterschriften benötigen und ggf. mehrere Sprechstunden wahrnehmen müssen!
PrÜfungsreihenfolge
Die Reihenfolge, in der Sie Ihre mündliche und schriftliche Prüfung ablegen, ist frei wählbar, d.h., Ihre erste Prüfung kann sowohl die mündliche Prüfung als auch die Abschlussarbeit sein. Je nachdem, ob es sich bei einer Prüfung um die erste oder die zweite Prüfung handelt, gelten unterschiedliche Anmeldevoraussetzungen.
Anmeldung zur ersten Prüfung
- Sie müssen mindestens 130 CP in Veranstaltungen des Curriculums des Studiengangs WPOA erreicht haben.
- Sie müssen mindestens zwei der folgenden Module erfolgreich absolviert haben: APO, LPO, GrundPol, PolSys, VePoWi, IntBez.
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur BA-Prüfung aus.
- Besorgen Sie sich den Nachweis über die erbrachten Studienleistungen im Umfang von 130 CP vom Studienfachberater.
Anmeldung zur zweiten Prüfung
- Sie müssen mindestens 158 CP in Veranstaltungen des Curriculums des Studiengangs WPOA erreicht und alle vorgegebenen Module erfolgreich abgeschlossen haben.
- Besorgen Sie sich den Nachweis über die erbrachten Studienleistungen im Umfang von 158 CP vom Fachberater.
- Legen Sie bei der Anmeldung im Prüfungsamt (s.u.) alle Modulscheine vor, die für die Berechnung Ihrer Abschlussnote benötigt werden (Sprachkurse, alle Politikmodule, APO, LPO).
Art der PrÜfung
Nicht nur bezüglich der Prüfungsreihenfolge, sondern auch abhängig von der Art der Prüfung sind unterschiedliche Vorbereitungen zu treffen und Voraussetzungen zu erfüllen.
Die mündliche B.A.-Prüfung
- Besuchen Sie die Sprechstunde eines Mitarbeiters des Lehrstuhls, um
- ihre ersten Themenvorschläge zu besprechen,
- ihren Wunsch nach einem bestimmten Beisitzer zu äußern.
Bringen Sie das von Ihnen ausgefüllte Formular Meldung zur Fachprüfung im Rahmen der 1 Fach B.A.-Prüfung und ggf. alle für den Nachweis über 130CP erforderlichen Leistungsnachweise (siehe oben) mit.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer (i.d.R. Prof. Gottwald) die endgültigen Prüfungsthemen und einen Prüfungstermin. Lassen Sie dabei auch das von in 1. genannte Formular (Meldung zur Fachprüfung im Rahmen der 1 Fach B.A.-Prüfung) unterschreiben.
- Melden Sie sich mit den vollständigen Unterlagen innerhalb der Fristen und Öffnungszeiten im Prüfungsamt (GB 1/45, Frau Nossier) zur mündlichen B.A.-Prüfung an.
- Reichen Sie spätestens eine Woche vor Ihrer Prüfung das Formular mit den Prüfungsthemen und der von Ihnen zur Vorbereitung verwendeten Literatur beim Prüfer ein. Pro Thema sollten mindestens fünf Monografien oder bis zu zehn Aufsätze aus Fachzeitschriften und Fachbüchern ausgewählt werden.
Die Abschlussarbeit
- Vereinbaren Sie mit einem der wissenschafltichen Mitarbeiter, wer das Zweitgutachten für Ihre Arbeit übernimmt und besprechen Sie Ihre Arbeit mit ihm/ihr.
- Besprechen und vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer das Thema der Arbeit und lassen Sie das Formular Meldung zur B.A.-Arbeit im Rahmen der 1 Fach B.A.-Prüfung ausfüllen und unterschreiben.
- Melden Sie sich mit den vollständigen Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten im Prüfungsamt (GB 1/45, Frau Nossier) zur B.A.-Arbeit an.
M.A. POA
Erste Schritte
- Machen Sie sich mit der Prüfungsordnung Ihres Faches vertraut!
- Informieren Sie sich über die Anmeldefristen und Prüfungstermine. Diese gelten für die Anmeldung zu allen mündlichen Prüfungen und Klausuren, nicht jedoch für die Anmeldung zur Abschlussarbeit, für die es keine besonderen Fristen gibt. Beachten Sie, dass die Anmeldefristen oftmals in die vorlesungsfreie Zeit/Forschungszeit fallen, in der nicht immer alle Mitarbeiter am Lehrstuhl anzutreffen sind. Erledigen Sie in diesem Falle so viele Formalitäten wie möglich während der Vorlesungszeit oder vereinbaren Sie frühzeitig Termine mit den zuständigen Mitarbeitern!
- Sammeln und sortieren Sie Ihre Leistungsnachweise (auch im VSPL sowie die dazugehörigen Ausdrucke) und überprüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Sie die Anmeldevoraussetzungen (s.u.) erfüllen. Teilnahmescheine aus der Fakultät für Ostasienwissenschaften können ohne Modulnachweis angerechnet werden, soweit auf ihnen entsprechende CP vermerkt sind. Veranstaltungen der Fakultät für Sozialwissenschaften können nur als vollständiges Modul angerechnet werden. Modulscheine für Veranstaltungen der Fakultät für Sozialwissenschaften erhalten Sie nur dort!
- Planen Sie für den Anmeldungsprozess ausreichend Zeit ein, da Sie mehrere Unterschriften benötigen und ggf. mehrere Sprechstunden wahrnehmen müssen!
PrÜfungsreihenfolge
Die Reihenfolge, in der Sie die mündliche Prüfung, die Klausur und die Abschlussarbeit absolvieren, ist frei wählbar, d.h., Ihre erste Prüfung kann eine beliebige der drei Prüfungen sein. Je nachdem, ob es sich bei einer Prüfung um die erste oder die letzte Prüfung handelt, gelten unterschiedliche Anmeldevoraussetzungen.
Anmeldung zur ersten Prüfung
- Sie müssen mindestens 60 CP in Veranstaltungen des Curriculums des Studiengangs Master Politik Ostasiens erreicht haben.
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur M.A.-Prüfung aus.
- Besorgen Sie sich den Nachweis über die erbrachten Studienleistungen (60 CP) vom Studienfachberater.
Anmeldung zur LETZTEN Prüfung
- Sie müssen mindestens 90 CP in Veranstaltungen des Curriculums des Studiengangs MMaster Politik Ostasiens erreicht und alle vorgegebenen Module erfolgreich abgeschlossen haben.
- Legen Sie bei der Anmeldung im Prüfungsamt (s.u.) alle Modulscheine vor.
Art der PrÜfung
Nicht nur bezüglich der Prüfungsreihenfolge, sondern auch abhängig von der Art der Prüfung sind unterschiedliche Vorbereitungen zu treffen und Voraussetzungen zu erfüllen.
Mündliche Prüfung und Klausur
- Besuchen Sie die Sprechstunde eines Mitarbeiters des Lehrstuhls, um
- ihre ersten Themenvorschläge zu besprechen,
- ihren Wunsch für einen bestimmten Beisitzer für die mündlcihe Prüfung zu äußern. Infrage kommen Herr Lin, Herr Pauls und Herr Zellmer.
Bringen Sie das von Ihnen ausgefüllte Formular Meldung zur Fachprüfung im Rahmen der 1 Fach M.A.-Prüfung mit.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer (i.d.R. Prof. Gottwald) die endgültigen Prüfungsthemen und einen Prüfungstermin. Lassen Sie dabei auch das Formular (Meldung zur Fachprüfung im Rahmen der 1 Fach M.A.-Prüfung) unterschreiben.
- Melden Sie sich mit den vollständigen Unterlagen innerhalb der Fristen und Öffnungszeiten im Prüfungsamt (GB 1/45, Frau Nossier) an.
- Reichen Sie spätestens eine Woche vor Ihrer Prüfung das Formular mit den Prüfungsthemen und der von Ihnen zur Vorbereitung verwendeten Literatur beim Prüfer ein. Pro Thema sollten mindestens fünf Monografien oder bis zu zehn Aufsätze aus Fachzeitschriften und Fachbüchern ausgewählt werden.
Die Abschlussarbeit
- Vereinbaren Sie mit einem der wissenschafltichen Mitarbeiter, wer das Zweitgutachten für Ihre Arbeit übernimmt und besprechen Sie Ihre Arbeit mit ihm/ihr.
- Besprechen und vereinbaren Sie mit Ihrem Prüfer das Thema der Arbeit und lassen Sie das Formular Meldung zur M.A.-Arbeit im Rahmen der 1 Fach M.A.-Prüfung ausfüllen und unterschreiben.
- Melden Sie sich mit den vollständigen Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten im Prüfungsamt (GB 1/45, Frau Nossier) zur M.A.-Arbeit an.