PRAKTIKA
Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, sich eine Vorstellung von
möglichen Berufsfeldern zu verschaffen und die im Studium
erworbenen Kenntnisse in der Praxis zu erproben. Möglicherweise
ergeben sich während eines Praktikums bereits Kontakte für
eine spätere Berufstätigkeit. Ein Praktikum im Ausland
vermittelt darüber hinaus Einblicke in gesellschaftliche,
politische und wirtschaftliche Gegebenheiten des Landes. Praktika
zählen heute zu den wesentlichen Kriterien für eine
erfolgreiche Bewerbung. Die Sektion Politik Ostasiens empfiehlt ihren
Studierenden ausdrücklich, ein Praktikum – wenn möglich
im ostasiatischen Raum - zu absolvieren und bietet deshalb eine
umfassende Beratung an.
Praktikumsberatung
Ein erfolgreiches Praktikum erfordert eine gute Vorbereitung. Die Fachberater helfen Ihnen gerne bei
der Klärung der folgenden Fragen:
- Welcher Bereich interessiert mich?
- Möchte ich ein Inlands- oder Auslandspraktikum absolvieren?
- Wie finde ich potentielle Praktikumsplätze?
- Wie bewerbe ich mich?
- Welche Vorbereitungen muss ich vor dem Praktikumsantritt treffen?
- Worauf sollte ich während des Praktikums achten?
In der Regel erfolgt die Bewerbung für ein Praktikum 6-12 Monate im Voraus.
Eine Finanzierung für Praktika in Ostasien können beispielsweise bei der GIZ oder beim DAAD beantragt werden.
Bei Interesse an einem Praktikum wenden Sie sich als B.A.-StudentIn bitte an Max D. Zellmer., Tel. 0234/32-26449, e-Mail: maximilian.zellmer@rub.de und als M.A.-StudentIn bitte an Robert Pauls, Tel. 0234/32-25603, e-Mail: robert.pauls@rub.de.
Anerkennung von Praktika
Praktika können sowohl im B.A. Wirtschaft und Politik Ostasiens und im M.A. Politik Ostasiens im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnungen anerkannt werden. Dafür muss das Praktikum einen politikwissenschaftlichen Fachbezug oder Ostasienbezug aufweisen.
Ein vorheriges Beratungsgespräch und eine Anmeldung ist für die Anerkennung eines Praktikums im Rahmen des Studiums obligatorisch (bereits absolvierte Praktika können ggf. nach Absprache anerkannt werden). Darüberhinaus müssen nach dem Praktikum ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Praktikumszeugnis (Original und Kopie), sowie ein selbstverfasster Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Länge von 2-3 Seiten haben und auf einem Deckblatt Bezeichnung, Ort und Dauer des Praktikums nennen. Inhaltlich sollte der Bericht die Anbahnung und Vorbereitung des Praktikums, sowie den Verlauf und die Inhalte des Praktikums beschreiben und positive und negative Ergebnisse abschließend zusammenfassen. Sie können Ihren Praktikumsbericht unter Nennung von Namen und Kontaktdaten oder anonymisiert abgeben.
Die Sektion rät, ein Praktikum
frühestens im 3. Semester (B.A.) zu absolvieren. Ausnahmen sind nach
Absprache möglich.
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Praktikumsberichte
Für Interessenten sind die Praktikumsberichte Ihrer KommilitonInnen an der Sektion (GB 1/51) einsehbar. Hier ein exemplarischer Praktikumsbericht von Mareike Bergmann.
Einige PraktikumsMÖGLICHKEITEN IM AUSLAND
EINIGE PraktikumsMÖGLICHKEITEN IN Deutschland
Praktika- und JOBBÖRSEN