Willkommen auf der Startseite des Personalrates für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Was macht der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum?
Der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum wird von allen Beschäftigten der Universität für vier Jahre gewählt. Er besteht zur Zeit aus 15 Mitgliedern:
13 VertreterInnen der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2 VertreterInnen der Gruppe der Beamtinnen und Beamten
Er vertritt die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes - er ist direkter Ansprechpartner.
Der Personalrat beteiligt sich an der Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung der Universität. Er initiiert konkrete Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung.
Er handelt in
direkten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten,
in Gesprächen mit der Universitätsleitung (Rektor und Kanzler),
in formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (Information, Diskussion und Abstimmung mit allen Beschäftigten).
Rat für die Beschäftigten
Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit
Mit dem Personalrat sprechen - Rat einholen und Problemlösungen angeboten bekommen
Wer kann mir helfen bei einem Konflikt am Arbeitsplatz?
Leider stellt sich immer wieder einmal die Frage, an wen die Kolleginnen und Kollegen sich wenden können, wenn es zu Konflikten am Arbeitsplatz kommt. Hier sind die entsprechenden Personen und Ansprechstellen aufgelistet.
Alle diese Personen wollen Ihnen helfen. Sie alle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden erst tätig, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig um Hilfe zu bitten. Wir sind für Sie da. Das ist unsere Aufgabe.
Auf dem Campus mobil mit dem Rollstuhl
Aktuell werden viele Maßnahmen im Rahmen der Mobilitäts- und Verkehrsstrategie geplant und umgesetzt. Dazu gehört unter anderem auch der Campusplan für Rollstuhlfahrende, der hier hinterlegt ist.
Immer noch wichtig!
Hier finden Sie das Rundschreiben des Dezernates für Personalangelegenheiten vom 15.12.2009 zur Übertragung bzw. Abgeltung von krankheitsbedingt erloschenen Urlaubsansprüchen bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis.
Änderungen der Übertragung des Urlaubsanspruches in das folgende Kalenderjahr
Hier finden Sie das Rundschreiben des Dezernates für Personalangelegenheiten vom 25.05.2012 zur Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr. War bis jetzt eine Übertragung bis zum 30.09. möglich, ist diese jetzt in Anlehnung an das Beamtenrecht bis zum 31.12. des Folgejahres zugelassen.
Änderung Urlaubsregelung Mai 2012
(220 kB)Dienstvereinbarungen - Amtliche Bekanntmachungen
Hier sind die Amtlichen Bekanntmachungen und Dienstvereinbarungen seit 1970 aufgelistet. Es handelt sich hierbei um eine immer aktuelle Excel-Liste, hinterlegt auf den Seiten des Dezernates 1. Um die entsprechende Dienstvereinbarung zu finden, öffnet man über die Tastenkombination Strg.+F ein Suchfenster, in welches dann ein entsprechendes Stichwort eingegeben werden kann. Der Cursor springt dann zu der gesuchten Dienstvereinbarung in dieser Liste.

