Bitte beachten Sie: Die Prüfungsanmeldung ist keine Anrechnung von Studienleistungen (s. dazu auch die Hinweise unter Anrechnung)!
Bescheinigungen gemäß § 8, § 9 und § 20 GemPO* [Formblatt 4 (20 CP) bzw. 6 (30CP)]
Die Bescheinigungen gemäß § 8, § 9 und § 20 GemPO (20- bzw. 30 CP-Bescheinigungen) erhalten Sie in der Sprechstunde von Frau Steger (i. d. R. während der Vorlesungszeit Di., Mi. und Do. von 11-13 Uhr, während der vorlesungsfreien Zeit Di. und Mi. von 11-13 Uhr.) Sie erhalten die Bescheinigungen ebenfalls in der Sprechstunde von Herrn Henrich. Kurzfristige Änderungen der Termine entnehmen Sie bitte dem Punkt "Sprechzeiten"
Wir benötigen von Ihnen:
Die Anmeldetermine der Prüfungsämter für die 2-Fach-Bachelor-Prüfungen sind vom 17.10. -28.10.2011
(Prüfungsblock: 16.01.2012 - 27.01.2012)
Da die Anmeldung der Bachelor-Arbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit zu den Öffnungszeiten des zuständigen Prüfungsamtes erfolgen kann, berücksichtigen Sie bitte die angegebenen Zeiträume, in denen eine Bescheinigung durch den Optionalbereich nicht möglich ist!
*(Stand der Informationen: 20.05.2011 12:00 Uhr)