Bitte beachten Sie: Eine Anrechnung von Studienleistungen kann z.B. dann beantragt werden, wenn man von einer anderen Universität (In-/Ausland) an die Ruhr-Universität wechselt und Leistungsnachweise "übrig" hat, sprich man hat z.B. einen Kurs "Kommunikation im Beruf" besucht und kann diesen nun nicht im Fach/in den Fächern unterbringen (Fachinhalte können grundsätzlich bei Beibehaltung der Fächer/Fächerkombination nicht angerechnet werden!). Dann kann ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen gestellt werden, um Ihnen diese Leistungsnachweise eventuell im Optionalbereich zu kreditieren. Anrechnung von Studienleistungen sind immer individuell zu prüfen, eine Garantie zur Anrechnung anderweitig erbrachter Leistungen für den Optionalbereich kann nicht gegeben werden!
Die Bestätigung Ihrer erbrachten Leistungen zur Prüfungsanmeldung ist keine Anrechnung von Studienleistungen (siehe dazu Prüfung)!
Wichtige Punkte zur Anrechung von Studienleistungen: