Molekulargenetische Diagnostik

Morbus Alexander (Alexander disease)
OMIM: 203450

Hintergrund

Morbus Alexander ist eine neurogenetische Erkrankung, welche insbesondere mit einer Degeneration der weißen Substanz einhergeht. Es können verschiedene Verlaufsformen unterschieden werden: Das Manifestationsalter kann in der frühen Kindheit (infantil), im 1.-2. Lebensjahrzehnt (juvenil) oder im Erwachsenenalter (adult) liegen, wobei mildere Verlaufsformen mit einem späteren Manifestationsalter einhergehen. Charakteristisch ist bei Kleinkindern mit Morbus Alexander eine Leukodystrophie, Makrocephalus, das Auftreten von Krampfanfällen und psychomotorische Retardierung. Bei der juvenilen und adulten Form sind klinisch charakteristisch Ataxie, Bulbärsymptomatik und Spastik. Neuroradiologische Kriterien wurden von van der Knaap definiert (AJNR, 2001): Unter anderem sind Veränderungen der weißen Substanz, eine Erweiterung des Ventrikelsystems, Veränderungen in Basalganglien und Thalamus sowie Veränderungen des Hirnstamms kennzeichnend.

Ursache für Morbus Alexander sind Mutationen im Glial Fibrillary Acidic Protein (GFAP)-Gen, welche zu zytoplasmatischen Einschlüssen, den sogenannten Rosenthal-Fasern, in Astrozyten führen. Eine sichere Bestätigung der Diagnose war früher nur durch die neuropathologische Untersuchung und den Nachweis sog. Rosenthal-Fasern möglich. Die genetische Untersuchung ermöglicht nun die schnelle Abklärung bei klinischem Verdacht auf Morbus Alexander.

Die häufigste, infantile Verlaufsform tritt in der Regel sporadisch auf; bei allen bisher molekulargenetisch bestätigten Fällen wurden dominante Neumutationen im GFAP-Gen als Ursache nachgewiesen. Bei spät manifesten Verlaufsformen wurden auch Familien mit autosomal-dominanter Vererbung beschrieben.

Erforderliches Probenmaterial

  • 5-10 ml EDTA-Blut (2 Proben)

EDTA-Blutproben für molekulargenetische Untersuchungen können in der Regel ungekühlt mit der Post verschickt werden.
Bitte beschriften Sie alle Probengefäße eindeutig mit Namen und Geburtsdatum des Patienten. Nicht eindeutig beschriftete Proben können nicht bearbeitet werden. Bitte benutzen Sie unsere Anforderungsscheine (incl. Patienteneinverständnis-Erklärung). Hier können alle erforderlichen Angaben zur Anforderung von Untersuchungen eingetragen werden.

Schriftliche Einwilligungserklärung gemäß GenDG ist erforderlich!

Bei humangenetischen Untersuchungen ist wichtig, ob es sich um eine diagnostische Abklärung bei einem Erkrankten oder um (prädiktive) Testung einer Risikoperson auf Anlageträgerschaft für eine in der Familie bekannte Mutation handelt. Bei prädiktiven genetischen Untersuchungen ist gemäß GenDG eine vorherige genetische Beratung verpflichtend gefordert.

Methode

Aus der Blutprobe wird genomische DNA isoliert und die kodierende Sequenz des GFAP-Gens mittels Sequenzanalyse untersucht.

Dauer der Untersuchung: bis zu 4 Wochen nach Probeneingang
Kosten: auf Anfrage

Akkreditiertes Verfahren nach DIN EN ISO 15189:2014

 

Diagnostik

  • PD Dr. med. Sabine Hoffjan 
    Humangenetik
    Gebäude MA 5
    Ruhr-Universität
    Universitätsstraße 150
    44801 Bochum
    Germany

    Tel.: +49 (0)234/32-23823
    Fax: +49 (0)234/32-14196
    sabine.hoffjan@rub.de