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AuSSerplanmÄßige Professuren

 

Nach §41 HG NRW kann die Universität die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ an Personen verleihen, die die Einstellungsvorraussetzungen einer Professorin oder eines Professors erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistung erbringen. Die Medizinische Fakultät kann dem Rektorat zur Verleihung der Bezeichnung qualifizierte Personen vorschlagen, die die Fakultät an sich binden möchte. Den Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin / außerplanmäßiger Professor“ nimmt die Fakultät in der Regel frühestens 5 Jahre nach Erteilung der Venia legendi entgegen. Die Frist kann auf 4 Jahre verkürzt werden, wenn der Antragsteller auf einen Listenplatz für eine W3- oder W2- Professur verweisen kann. Juniorprofessoren / Juniorprofessorinnen können den Antrag frühestens 5 Jahre nach der Ernennung zum Juniorprofessor / Juniorprofessorin stellen, falls eine positive Zwischenevaluierung vorliegt.

 

Nach ordnungsgemäßer Antragstellung entscheidet der Fakultätsrat über die Eröffnung des Verfahrens. Dabei spielt auch die geplante zukünftige Einbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers in Lehre und Forschung an der Fakultät eine Rolle. Nach Eröffnung des Verfahrens prüft die Medizinische Fakultät mit Hilfe externer Gutachter und anhand der von ihr festgesetzten Qualitätsstandards die Qualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers. Auf Beschluss des Fakultätsrates kann dann dem Rektor vorgeschlagen werden, die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ zu verleihen.

 

Ansprechpartnerin

Frau Gabriele Teiting

Persönliche Beratung und Antragsabgabe
im Dekanat nach Terminvereinbarung

Raum: MA 1/54
Telefon: +49 (0) 234-32-28953

Gabriele.Teiting@rub.de

 

Folgende Unterlagen sind im Dekanat bei Anträgen auf Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin/außerplanmäßiger Professor“ einzureichen:
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Formblätter und Ordnungen zum Downloaden:

 

Evaluation - Lehrveranstaltung

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