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Abstimmungsverfahren im Rat
Im Rat der EU erhält jedes Mitgliedsland eine
Anzahl von Stimmen (Stimmgewicht), die von der Größe seiner
Bevölerkung abhängt. Jedes Land kann seine Stimmen nur als
Block abgeben, d.h. Stimmsplitterung eines Landes ist nicht
möglich. Beschlüsse werden mit "qualifizierter Mehrheit"
gefasst, d.h. für einen Beschluss ist eine bestimmte Anzahl von
Stimmen erforderlich (z.B. 72% der möglichen Stimmen). Die
Mindestanzahl von Stimmen für einen Beschluss nennt man auch das
Quorum. So war bis zum Vertrag von Nizza in der 15er EU ein Quorum von
62 der 87 möglichen Stimmen erforderlich. (Stimmverhältnis
im Rat vor Nizza)
Mit dem Vertrag von Nizza müssen für einen
Beschluss DREI Kriterien erfüllt sein:
1. Eine einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten (derzeit 13
von 25 Ländern) (Ländermehrheit)
2. Eine qualifizierte Mehrheit (derzeit 232 von 321 Stimmen)
3. Die Befürworter müssen mindestens 62% der
EU-Bevölkerung repräsentieren (Bevölkerungsmehrheit)
Mit seinen drei Stufen ist das Nizza-Verfahren sehr
komplex.
Stimmgewichte von Nizza:
Nizza für 25er EU
Nizza für 27er EU (nach der
Aufnahme von Bulgarien und Rumänien)
Die Stimmgewichte, die der Vertrag von Nizza festlegt, erscheinen sehr
willkürlich gewählt. Jedenfalls ist kein rationales Verfahren
dahinter zu erkennen. So erhält etwa Deutschland mit 82,5
Millionen Einwohnern genau so viele Stimmen (nämlich 29) wie
Italien mit 57 Millionen Einwohnern, während Polen mit 38
Millionen Einwohnern immerhin 27 Stimmen erhält. Es stellt sich
heraus, dass die beiden zusätzlichen Kriterien
(Ländermehrheit und Bevölkerungsmehrheit) so gut wie keinen
Einfluss auf die Machtverhältnisse haben. (Banzhaf
27er Nizza) In der verabschiedeten Fassung enthält der Vertrag
von Nizza widersprüchliche Angaben zum Abstimmungsverfahren. Er
enthält zwei unterschiedliche Varianten für die Abstimmung
nach Aufnahme von Bulgarien und Rumänien (Widerspüche im Vertrag von Nizza).
Das Europäische Konvent hat im Entwurf einer
Europäischen Verfassung ein zweistufiges Abstimmungsverfahren
vorgeschlagen. Zum einen sollte - wie beim Nizza-Vertrag - eine
einfache Mehrheit der Mitlgiedsstaaten nötig sein. Zum anderen
sollen die Befürworter mindestens 60% der EU-Bevölkerung
repräsentieren. Dieser letzte Schritt entspricht Stimmgewichten,
die zur Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates proportional sind.
Es ist zu vermuten, dass der Konvent mit diesem Schritt das Prinzip "on
person, one vote" umsetzen wollte, also jedem EU-Bürger den
gleichen Einfluss im Ministerrat zubilligen wollte. (Verfassungsentwurf und Varianten)
Dieser Gedankengang klingt auf den ersten Blick
plausibel. Er ist aber nachweisbar falsch!
Ein von Lionell Penrose 1946 bewiesener mathematischer Satz besagt,
dass gleicher Einfluss im Rat für alle Bürger nur gegeben
ist, wenn der Einfluss eines Landes im Rat proportional zur
Quadratwurzel aus seiner Bevölkerung wächst. Um diesen Satz
zu verstehen, müssen wir zunächst den Begriff "Einfluss auf
Entscheidung" (also "Macht") genauer fassen. (Machtindex)
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