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Abstimmungsverfahren im Rat

Im Rat der EU erhält jedes Mitgliedsland eine Anzahl von Stimmen (Stimmgewicht), die von der Größe seiner Bevölerkung abhängt. Jedes Land kann seine Stimmen nur als Block abgeben, d.h. Stimmsplitterung eines Landes ist nicht möglich. Beschlüsse werden mit "qualifizierter Mehrheit" gefasst, d.h. für einen Beschluss ist eine bestimmte Anzahl von Stimmen erforderlich (z.B. 72% der möglichen Stimmen). Die Mindestanzahl von Stimmen für einen Beschluss nennt man auch das Quorum. So war bis zum Vertrag von Nizza in der 15er EU ein Quorum von 62 der 87 möglichen Stimmen erforderlich. (Stimmverhältnis im Rat vor Nizza)

Mit dem Vertrag von Nizza müssen für einen Beschluss DREI Kriterien erfüllt sein:

  1. Eine einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten (derzeit 13 von 25 Ländern) (Ländermehrheit)
  2. Eine qualifizierte Mehrheit (derzeit 232 von 321 Stimmen)
  3. Die Befürworter müssen mindestens 62% der EU-Bevölkerung repräsentieren (Bevölkerungsmehrheit)

Mit seinen drei Stufen ist das Nizza-Verfahren sehr komplex. 

Stimmgewichte von Nizza:

Nizza für 25er EU                         Nizza für 27er EU (nach der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien)

Die Stimmgewichte, die der Vertrag von Nizza festlegt, erscheinen sehr willkürlich gewählt. Jedenfalls ist kein rationales Verfahren dahinter zu erkennen. So erhält etwa Deutschland mit 82,5 Millionen Einwohnern genau so viele Stimmen (nämlich 29) wie Italien mit 57 Millionen Einwohnern, während Polen mit 38 Millionen Einwohnern immerhin 27 Stimmen erhält. Es stellt sich heraus, dass die beiden zusätzlichen Kriterien (Ländermehrheit und Bevölkerungsmehrheit) so gut wie keinen Einfluss auf die Machtverhältnisse haben. (Banzhaf 27er Nizza) In der verabschiedeten Fassung enthält der Vertrag von Nizza widersprüchliche Angaben zum Abstimmungsverfahren. Er enthält zwei unterschiedliche Varianten für die Abstimmung nach Aufnahme von Bulgarien und Rumänien  (Widerspüche im Vertrag von Nizza).

Das Europäische Konvent hat im Entwurf einer Europäischen Verfassung ein zweistufiges Abstimmungsverfahren vorgeschlagen. Zum einen sollte - wie beim Nizza-Vertrag - eine einfache Mehrheit der Mitlgiedsstaaten nötig sein. Zum anderen sollen die Befürworter mindestens 60% der EU-Bevölkerung repräsentieren. Dieser letzte Schritt entspricht Stimmgewichten, die zur Bevölkerungszahl des jeweiligen Staates proportional sind. Es ist zu vermuten, dass der Konvent mit diesem Schritt das Prinzip "on person, one vote" umsetzen wollte, also jedem EU-Bürger den gleichen Einfluss im Ministerrat zubilligen wollte. (Verfassungsentwurf und Varianten)

Dieser Gedankengang klingt auf den ersten Blick plausibel. Er ist aber nachweisbar falsch!
Ein von Lionell Penrose 1946 bewiesener mathematischer Satz besagt, dass gleicher Einfluss im Rat für alle Bürger nur gegeben ist, wenn der Einfluss eines Landes im Rat proportional zur Quadratwurzel aus seiner Bevölkerung wächst. Um diesen Satz zu verstehen, müssen wir zunächst den Begriff "Einfluss auf Entscheidung" (also "Macht") genauer fassen. (Machtindex)


 
 
Letzte Änderung: 28.06.2007 | Ansprechpartner: Prof. Dr. Werner Kirsch