Abstimmungsverfahren des Verfassungsentwurfes
Nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen
Konvents soll es im Ministerrat das Abstimmungsverfahren der
"doppelten Mehrheit" geben: Zum einen ist eine Mehrheit der
Mitgliedsländer erforderlich (also zur Zeit 13 von 25), zum
anderen müssen die Befürworterstaaten mindestens 60 Prozent
der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Gegen dieses Verfahren haben sich insbesondere Spanien
und Polen gewandt, weil sie sich durch diesen Abstimmungsmodus
benachteiligt fühlen. (Ein Blick auf die Machtindices zeigt, dass
dies tatsächlich der Fall ist!) Als Kompromiss werden Varianten
des Verfahrens diskutiert, z.B. mit 55% der Staaten und 55% der
Bevölkerung oder mit 55% der Staaten und 65% der
Bevölkerung. Beides führt zu einem Machtverlust Spaniens und
Polens gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsentwurf und
ist folglich als Kompromiss bei verständiger Würdigung
völlig ungeeignet.
Verfassungsentwurf und Varianten
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