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Abstimmungsverfahren des Verfassungsentwurfes

Nach dem Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents soll es im Ministerrat das Abstimmungsverfahren der 
"doppelten Mehrheit" geben: Zum einen ist eine Mehrheit der Mitgliedsländer erforderlich (also zur Zeit 13 von 25), zum anderen müssen die Befürworterstaaten mindestens 60 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Gegen dieses Verfahren haben sich insbesondere Spanien und Polen gewandt, weil sie sich durch diesen Abstimmungsmodus benachteiligt fühlen. (Ein Blick auf die Machtindices zeigt, dass dies tatsächlich der Fall ist!) Als Kompromiss werden Varianten des Verfahrens diskutiert, z.B. mit 55% der Staaten und 55% der Bevölkerung  oder mit 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung. Beides führt zu einem Machtverlust Spaniens und Polens gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsentwurf und ist folglich als Kompromiss bei verständiger Würdigung völlig ungeeignet.

Verfassungsentwurf und Varianten
 
 
Letzte Änderung: 28.06.2007 | Ansprechpartner: Prof. Dr. Werner Kirsch