Die interdisziplinäre Nachwuchsforschergruppe "Ethik und Recht in der modernen Medizin" ist seit dem 15.08.2012 am Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum (Leiter: Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann) angesiedelt. Sie wird geleitet von der Juristin Dr. jur. Tanja Henking, LL.M.
Die Nachwuchsforschergruppe befasst sich mit komplexen ethischen Fragen, die die moderne Medizin mit sich bringt. Zugleich muss das Recht eine Antwort auf diese ethisch schwierigen Fragen finden. Das Projekt "Ethik und Recht in der modernen Medizin" befasst sich mit diesen Fragen und stellt eine Verbindung zwischen der ethischen und der rechtlichen Diskussion her. Einen besonderen Stellenwert erhalten dabei Situationen, in denen Grenzentscheidungen anstehen. Hierzu gehören insbesondere die Themenfelder Sterbehilfe, Fortpflanzungsmedizin (im Besonderen Präimplantationsdiagnostik) und Transplantationsmedizin. Angesprochen sind dabei die Grenzfragen des Lebens.
Weitere Felder erschließen sich durch die Besonderheiten bei der Bewertung von Zwangsmaßnahmen bei psychisch Kranken. Bei allen Fragekomplexen bildet die Patientenautonomie und das Konzept der informierten Einwilligung (informed consent) einen wichtigen Teil der Untersuchungen. Wie weit berücksichtigt das Recht die Autonomie des Patienten, wo setzt es dieser Autonomie Grenzen und wie lassen sich diese Grenzen legitimieren? Wie viel Paternalismus steckt in einzelnen Normen? Damit ist die ethische wie die strafrechtliche Debatte gleichermaßen eröffnet.