Ethikkomitees

Gründung eines Klinischen Ethikkomitees

  1. Beratungsangebot
  2. Häufige Fragen
  3. Literatur zum Thema

Begriff

Während in Deutschland Ethikkommissionen seit den 1970er Jahren ethische Voten zu medizinischen Forschungsuntersuchungen an Menschen abgeben, entstanden seit den 1990er Jahren an deutschen Krankenhäusern bisher ca. 70 Klinische Ethikkomitees (KEK). Sie beraten ethische Probleme aus dem klinischen Alltag, also medizinische Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten. Klinische Ethikkomitees werden von der Krankenhausleitung berufen. Die Mitglieder eines KEK (5-20) setzen sich aus den Berufsgruppen im Krankenhaus, z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Klinikseelsorge, Sozialarbeiter, Verwaltung, Patientenfürsprecher und externen Mitgliedern zusammen.

Aufgaben

Zu den Aufgaben Klinischer Ethikkomitees gehört die Klinische Ethikberatung im Einzelfall, die Leitlinienentwicklung und die Fort- und Weiterbildung.

  1. Ethikberatung
    Die Klinische Ethikberatung kann durch das Klinische Ethikkomitee, eine Arbeitsgruppe des KEK oder einen (professionellen) klinischen Ethikberater durchgeführt werden. In der Praxis hat sich die Bildung einer Arbeitsgruppe des KEK für eine zeitnahe und flexible Beratungsarbeit bewährt. Bei der Beratung handelt es sich um eine Unterstützung bei moralischen Konflikten auf Anforderung der Beteiligten. Dabei behalten die jeweiligen Berufsgruppen (behandelnder Arzt etc.) ihre uneingeschränkte Verantwortung und Entscheidungskompetenz. Das Klinische Ethikkomitee ist weder ein "Tribunal", das für andere entscheidet, noch das "gute Gewissen" des Krankenhauses. In vielen Krankenhäusern können sowohl die Mitglieder des Behandlungsteams, als auch die Patienten und ihre Angehörigen um eine Ethikberatung bitten.
  2. Leitlinienentwicklung
    Für ethische Fragestellungen, die in der Praxis häufig auftreten, können im Krankenhaus spezielle Leitlinien entwickelt werden. Beispiele hierfür ist der ethische Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden, der Umgang mit Patientenverfügungen, die Regelung des Verzichts auf Herz-Kreislauf-Wiederbelebung. Die Leitlinien werden vom KEK erarbeitet und danach von der Geschäftsleitung des Krankenhauses nach krankenhausinterner Diskussion und Bekanntmachung verabschiedet werden.
  3. Fortbildung
    Da die ethische Entscheidungskompetenz nicht auf das KEK delegiert werden soll, sondern möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus ethische Sensibilität und Kompetenz besitzen sollen, ist die Organisation von krankenhausinternen ethischen Fortbildungsveranstaltungen eine wesentliche Aufgabe des Klinischen Ethikkomitees. Finanziell und organisatorisch bedarf es der Unterstützung der Geschäftsführung.

Implementierung

Bei der Implementierung eines Klinischen Ethikkomitees bedarf es gleichermaßen der Unterstützung der Krankenhausleitung (Top-down-Modell) und der aktiven Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Bottom-up-Modell). Beide Bereiche müssen zusammen die Einrichtung eines Klinischen Ethikkomitees wollen und unterstützen. Dabei sollen bereits bestehende ethische Initiativen einbezogen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst frühzeitig über die Absicht, ein KEK zu gründen, informiert werden.

In einem ersten Arbeitsschritt bedarf es eines konkreten Arbeitsauftrages der Krankenhausleitung mit Benennung eines Koordinators/Ansprechpartners und der Bereitstellung von notwendigen Ressourcen (Räume, Dienstzeitregelung, bürotechnische Unterstützung, Gelder für Fachliteratur, externe Referenten). Der Koordinator leitet einen offenen Kreis "Ethik im Krankenhaus", der die Gründung des Klinischen Ethikkomitees vorbereiten. Erst nach dieser Vorbereitungsphase erscheint die offizielle Konstituierung des Klinischen Ethikkomitees mit Berufung der Mitglieder durch die Krankenhausleitung sinnvoll.

Der Gründungsprozess kann mit einer krankenhausinternen Auftaktveranstaltung mit Vorstellung der Initiative, der Arbeitsgruppe und ggf. mit einem Vortrags eines Fachreferenten beginnen. Darüber hinaus hat sich eine die Gründung und die Weiterentwicklung begleitende fachliche Beratung von außen in zahlreichen Krankenhäusern bewährt. Klinischer Ethiker haben Erfahrung in der Theorie und Praxis Klinischer Ethikkomitees. Jedes Krankenhaus muss "sein" Klinisches Ethikkomitee mit eigener Identität, Vernetzung und Arbeitsstil findet, "das" für alle gültige Modell eines Klinischen Ethikkomitees gibt es nicht!

Ansprechpartner

für Fachvorträge und für eine individuelle Beratung bezüglicher der vielen Fragen bei der praktischen Umsetzung im Krankenhaus:

Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Direktor
Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin
Ruhr-Universität Bochum
Malakowturm, Markstr. 258a
44799 Bochum

Tel.: 0234 - 32 - 23394
Fax: 0234 - 32 - 14205
E-Mail: ethik.geschichte.medizin@ruhr-uni-bochum.de