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pix Lehrstuhl Makroökonomik
FAQ
 
 
  
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Makroökonomik » Makroökonomik » Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Allgemein


• Ich habe per Email eine Frage gestellt, deren Antwort eindeutig aus den Unterlagen des Lehrstuhls hervorgeht. Ich habe keine Antwort erhalten. Warum?

Die Homepage des Lehrstuhls für Makroökonomik versucht Ihnen die häufig gestellten Fragen hier und in den Modulbeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Leider ist es uns durch ein hohes Arbeitsaufkommen nicht möglich, Fragen mehrfach zu beantworten. Natürlich freuen wir uns, auf Fehler hingewiesen zu werden und mögliche Lücken in unserem Informationsangebot auszubessern. In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Anfragen!

• Ich habe eine Frist verpasst (Anmeldung für Prüfung, Seminar, Abgabe einer Seminararbeit ...). Kann eine Ausnahme gemacht werden?

Nein. Gesetzte Fristen gelten.

Prüfungen

• Kann ich Klausuren bestehen, ohne an Vorlesungen oder Übungen teilgenommen zu haben?

Das ist grundsätzlich möglich. Für die Benotung der Klausur zählt nur die erbrachte Leistung in eben dieser Klausur. Umgekehrt ist es ja auch möglich, Klausuren nicht zu bestehen, selbst wenn Sie jede Vorlesung und Übung „besucht“ haben. Die aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen hilft allerdings, behandelten Lehrstoff zu verstehen und entsprechend Prüfungsleistungen positiv erbringen zu können.

• Wann werden die Klausurnoten bekannt gegeben?

Wir verpflichten uns die Klausurnoten binnen vier Wochen nach der Prüfung an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Wir bemühen uns, Klausuren so schnell und gründlich wie möglich zu korrigieren.

• Kann ich einen gesonderten Prüfungstermin wahrnehmen? Ist es möglich einen Termin vorzuziehen bzw. zu verschieben?

Nein. Leider ist es uns durch ein hohes Arbeitsaufkommen nicht möglich, gesonderte Klausuren für einzelne Studenten zu stellen.

• Kann meine Klausur vorzeitig korrigiert werden?

Nein. Leider ist es nicht möglich, einzelne Klausuren vorzeitig zu korrigieren. Die Noten einer Prüfung können nur gesammelt an das Prüfungsamt weitergeleitet werden.

• Wann finden Klausureinsichten statt?

Die Termine zur Klausureinsicht werden rechtzeitig für die jeweilige Klausur bekanntgegeben. Es gibt allgemeine Termine für die Sie sich vorher anmelden sollten. Einzeltermine werden nicht vergeben.

• Kann meine Note nachträglich noch geändert werden?

Noten sind nicht verhandelbar!
In erster Linie dienen Klausureinsichten dem Ziel, Sie auf Ihre Fehler hinzuweisen und so konstruktiv zu einem weiteren Studienverlauf beizutragen. Wir möchten Studenten mit einem hohen Verhandlungsgeschick hier nicht bevorzugen.
Sollten Sie einen Fehler des Korrektors bemerken werden wir diesen selbstverständlich korrigieren.

• Ich bin durch die Klausur gefallen, gibt es die Möglichkeit durch eine Hausarbeit, mündliche Prüfung oder zusätzliche Klausur die Note zu ändern?

Grundsätzlich nein. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie alle Prüfungen bestanden haben und im laufenden Semester ihr Studium abschließen können, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. Sie müssen vor der Prüfung nachweisen, dass Sie alle anderen Prüfungen bestanden haben.

Seminare (bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden)

• Kann ich mich noch nachträglich zu einem Seminar anmelden?

Nein. Wir versuchen Ihnen durch frühzeitige Bekanntgabe von Seminaren und lange Anmeldefristen die Möglichkeit zu geben, Ihren Studienverlauf langfristig zu planen. Studenten gegenüber, die Fristen eingehalten haben, wäre eine „Nachzügler-Regelung“ unfair.

• Kann ich zu Seminaren, an denen ich aus verschiedenen Gründen nicht teilnehmen kann eine Klausur oder mündliche Prüfung anstelle der Seminararbeit ablegen?

Nein. Seminare dienen der Übung, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten und eine Eigenleistung (meist in Form einer Seminararbeit und der Diskussion mit anderen Studenten und den Dozenten) zu erstellen. Durch eine Klausur oder mündliche Prüfung kann dies von uns leider nicht sichergestellt werden.

• Ich stelle nach Unterschreiben der Verpflichtungserklärung fest, dass ich nicht an dem Seminar teilnehmen kann. Kann ich mich wieder von dem Seminar abmelden?

Mit der Verpflichtungserklärung sind Sie verbindlich zu einer Prüfung angemeldet und werden von uns beim Prüfungsamt zu dieser Prüfung angemeldet. Nur in begründeten Fällen können Sie mit einem Nachweis (z. B. ärztlichem Attest) wieder abgemeldet werden.

• Ich habe eine Seminararbeit eines anderen Studenten (ein Buch, einen Schulaufsatz etc.) entdeckt, die mein Thema behandelt. Kann ich diese (in Teilen) kopieren und unter meinem Namen abgeben?

Hier wird keine Eigenleistung erbracht und die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Plagiate in jeder Form sind Prüfungsbetrug und werden sowohl zu universitären (z.B. Ausschluss vom Studium) als auch strafrechtlichen Konsequenzen führen.

• Ich kann meine Seminararbeit nicht fristgemäß abgeben. Was passiert jetzt?

Die Prüfungsleistung gilt als nicht erbracht.

Sprechstunden

• Ich möchte gerne mit Mitarbeitern des Lehrstuhls sprechen. Wann ist dies möglich?

Die Sprechzeiten der Mitarbeiter des Lehrstuhls sind auf der Homepage bzw. in den jeweiligen Blackboard-Kursen angegeben. Wir bitten Sie sich an diese Zeiten zu halten.

• Ich bin in ein Büro des Lehrstuhls eingetreten ohne anzuklopfen. Wirsch wurde mir erwidert, das Büro zu verlassen. Was habe ich falsch gemacht?

Sie hätten anklopfen sollen. Auch die Worte „Guten Morgen/Tag/Abend“ (auch weniger formale Grüße sind bei einigen wissenschaftlichen Mitarbeitern zulässig). „Bitte“, „Danke“ und „Auf Wiedersehen“ sind gerne gehört.

• Ich habe einen größeren Vorlesungsinhalt nicht verstanden. Kann ich die Sprechstunde nutzen, um mir diesen erklären zu lassen?

Sprechstunden sind kein Einzelunterricht. Der passende Rahmen ist die dazu stattfindende Vorlesung oder Übung. Häufig geht es nicht nur Ihnen als einzelner Person so, dass Sie etwas nicht verstehen, sondern weitere Studenten sind betroffen. Durch ein Nachfragen kann die Antwort auch den anderen Studenten helfen. Eine aktive Mitarbeit der Studenten ist uns ein Herzensanliegen.

 


 
 
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Letzte Änderung: 06.10.2010 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an mak@ruhr-uni-bochum.de