DEr moot Court beim Bundesarbeitsgericht
Im Wintersemester 2013/2014 findet der 5. arbeitsrechtliche Moot Court des Bundesarbeitsgerichts stattAlle interessierten Studierenden sind
herzlich eingeladen zur Informationsveranstaltung am Montag, dem 13.05.2013, um
12 Uhr, in GC 5/31.
Nachfolgend
haben wir einige Informationen zu dem Wettbewerb zusammengestellt. Diese sollen
einen Überblick über dessen Ablauf bieten. Detailliertere Informationen finden
Sie auf dem Merkblatt
des BAG zum 5. arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts.
Was ist ein Moot Court?
Bei einem
Moot Court handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung, bei der
jeweils zwei studentische Teams in den Rollen der Prozessvertreter gegeneinander
antreten. Es gewinnt dasjenige Team, das den Fall am besten bearbeitet hat.
Wer ist der Veranstalter?
Der
Veranstalter ist das Bundesarbeitsgericht. Die teilnehmenden Studierenden der
Ruhr-Universität Bochum werden dabei vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht (Prof. Dr. Jacob
Joussen) betreut.
Wer kann am 5. arbeitsrechtlichen Moot
Court des Bundesarbeitsgerichts teilnehmen?
Teilnehmen
können Studierende der Rechtswissenschaft ab dem vierten Semester (Zeitpunkt
der Anmeldung). Studenten, denen am Tag des Anmeldeschlusses bereits die Ladung
zur mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegt, können
nicht mehr teilnehmen.
Wie sieht der Ablauf der Veranstaltung aus?
1.
Anmeldung
uns Auswahl der Teilnehmer
Studierende können sich bis
einschließlich Montag, den 13.05.2013, via E-Mail für die Teilnahme am Moot
Court anmelden. Die E-Mail ist unter Angabe des Namens, der Adresse und der
Semesterzahl an konrad.dabrowski[at]rub.de oder tim.husemann[at]rub.de zu
richten.
Eine Anmeldung ist auch im Rahmen der
Informationsveranstaltung des Lehrstuhls am 13.05.2013, um 12 Uhr, in GC 5/31
möglich.
Die Anmeldung ist sowohl in Teams von
2-3 Personen als auch einzeln möglich. Melden sich zu viele Studierende an,
wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Nachdem feststeht, welche
Studierenden an dem Wettbewerb teilnehmen, werden auch unter denjenigen
Studierenden, die sich einzeln angemeldet haben, Teams aus 2-3 Personen
gebildet.
2. Aufgabenstellung
Am
Montag, dem 22.07.2013 wird den Teams ein vom Bundesarbeitsgericht erstellter
arbeitsrechtlicher Fall zugesandt. Dieser enthält einen unstreitigen
Sachverhalt.
3. Eröffnungsrunde
In
der Eröffnungsrunde vertritt jeweils ein Team den Kläger und ein anderes den
Beklagten. Welches Team welche Rolle übernimmt und welcher Kammer es zugewiesen
wird, wird durch Losentscheid ermittelt. Welche Rolle ein Team übernimmt wird
vorab zur Vorbereitung mitgeteilt.
Das
Verfahren wird von den Teams durch kurze Schriftsätze vorbereitet. Nähere
Informationen zur Ausgestaltung der Schriftsätze finden Sie auf dem Merkblatt
des BAG (unter 5. a)).
Die
Schriftsätze müssen bis zum 13.12.2013 per E-Mail beim BAG eingehen und werden
am nächsten Tag an das gegnerische Team zur Vorbereitung weitergeleitet.
Am
16.01.2014 findet die simulierte Verhandlung vor den Kammern statt. Für die
Eröffnungsrunde werden vier Kammern gebildet, vor denen die Teams plädieren.
Auch hierzu finden Sie nähere Informationen auf dem Merkblatt
des BAG (unter 5. a)).
Sowohl
die Schriftsätze als auch der Auftritt der Teams werden entsprechend den
Kriterien der juristischen Staatsprüfung bewertet. Die Teams mit der höchsten
Punktzahl vor der jeweiligen Kammer kommen in die Zwischenrunde.
4. Zwischenrunde
In
der Zwischenrunde treten im „Knock-out“-Verfahren jeweils zwei Teams in einer
Verhandlung gegeneinander an. Hierzu wird eine Fallvariante an die verbliebenen
4 Teams ausgegeben, zu der nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten plädiert
werden muss. Welche Teams in welcher Rolle gegeneinander antreten, entscheidet
das Los. Für den Ablauf der Verhandlung und die Bewertungsmaßstäbe gelten
dieselben Regeln, wie in der Eröffnungsrunde.
5. Finalrunde
Die
beiden besten Teams aus der zweiten Runde treten gegeneinander an. Welches Team
welche Rolle übernimmt, entscheidet das Los. Es findet eine „Verhandlung“
statt, die wie in der Zwischenrunde anhand der Fallvariante geführt und
bewertet wird.
Hier eine
Übersicht über die Termine:
13.05.2013 Anmeldeschluss
22.07.2013 Versand der zu bearbeitenden Fälle
13.12.2013 Einreichung der Schriftsätze
16.01.2014 Tag der Verhandlung
Warum lohnt sich eine Teilnahme?
Die
Teilnahme an dem Moot Court lohnt sich vielerlei Gründen. Zunächst handelt es
sich um eine interessante Abwechslung zur sonstigen juristischen Ausbildung.
Die Teilnehmer können bei dem Wettbewerb ihr theoretisches Wissen an einem
praktischen Fall anwenden. Im Rahmen der Vorbereitung lernt man zudem Praktiker
aus allen Bereichen des Arbeitsrechts kennen. Zugleich stellt die Teilnahme an
einem Moot Court eine gute Übung für die eigenen rhetorischen Fähigkeiten dar.
Die Studierenden erhalten zudem einen wertvollen Einblick in die anwaltliche
Tätigkeit.
Die Gewinner
des Moot-Court-Wettbewerbs erhalten überdies Buchpreise. Allen Teilnehmern wird
eine Bescheinigung über die Teilnahme am Moot Court ausgestellt.
Welche Kosten sind mit der Teilnahme
verbunden?
Die
Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Reisekosten werden übernommen.
Noch nicht genug Informationen?
Am
13.05.2013 findet um 12 Uhr in GC 5/31 eine Informationsveranstaltung zum 5. arbeitsrechtlichen
Moot Court statt (siehe Aushang).
Auf der Homepage
des BAG finden Sie weitere Hinweise zum aktuellen und zu vergangenen
Wettbewerben des Bundesarbeitsgerichts.
Ein
Interview von CT – das Radio mit einer Bochumer Teilnehmerin des 4.
arbeitsrechtlichen Moot Courts des BAG finden Sie hier.
