DEr moot Court beim Bundesarbeitsgericht

Im Wintersemester 2013/2014 findet der 5. arbeitsrechtliche Moot Court des Bundesarbeitsgerichts statt

Alle interessierten Studierenden sind herzlich eingeladen zur Informationsveranstaltung am Montag, dem 13.05.2013, um 12 Uhr, in GC 5/31.

 
Nachfolgend haben wir einige Informationen zu dem Wettbewerb zusammengestellt. Diese sollen einen Überblick über dessen Ablauf bieten. Detailliertere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des BAG zum 5. arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts.


Was ist ein Moot Court?

Bei einem Moot Court handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung, bei der jeweils zwei studentische Teams in den Rollen der Prozessvertreter gegeneinander antreten. Es gewinnt dasjenige Team, das den Fall am besten bearbeitet hat.

 

Wer ist der Veranstalter?

Der Veranstalter ist das Bundesarbeitsgericht. Die teilnehmenden Studierenden der Ruhr-Universität Bochum werden dabei vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht (Prof. Dr. Jacob Joussen) betreut.

 

Wer kann am 5. arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teilnehmen?

Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaft ab dem vierten Semester (Zeitpunkt der Anmeldung). Studenten, denen am Tag des Anmeldeschlusses bereits die Ladung zur mündlichen Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegt, können nicht mehr teilnehmen.

 
Wie sieht der Ablauf der Veranstaltung aus?

1.       Anmeldung uns Auswahl der Teilnehmer

Studierende können sich bis einschließlich Montag, den 13.05.2013, via E-Mail für die Teilnahme am Moot Court anmelden. Die E-Mail ist unter Angabe des Namens, der Adresse und der Semesterzahl an konrad.dabrowski[at]rub.de oder tim.husemann[at]rub.de zu richten.

Eine Anmeldung ist auch im Rahmen der Informationsveranstaltung des Lehrstuhls am 13.05.2013, um 12 Uhr, in GC 5/31 möglich.

Die Anmeldung ist sowohl in Teams von 2-3 Personen als auch einzeln möglich. Melden sich zu viele Studierende an, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Nachdem feststeht, welche Studierenden an dem Wettbewerb teilnehmen, werden auch unter denjenigen Studierenden, die sich einzeln angemeldet haben, Teams aus 2-3 Personen gebildet.

2.       Aufgabenstellung

Am Montag, dem 22.07.2013 wird den Teams ein vom Bundesarbeitsgericht erstellter arbeitsrechtlicher Fall zugesandt. Dieser enthält einen unstreitigen Sachverhalt.

3.       Eröffnungsrunde

In der Eröffnungsrunde vertritt jeweils ein Team den Kläger und ein anderes den Beklagten. Welches Team welche Rolle übernimmt und welcher Kammer es zugewiesen wird, wird durch Losentscheid ermittelt. Welche Rolle ein Team übernimmt wird vorab zur Vorbereitung mitgeteilt.

Das Verfahren wird von den Teams durch kurze Schriftsätze vorbereitet. Nähere Informationen zur Ausgestaltung der Schriftsätze finden Sie auf dem Merkblatt des BAG (unter 5. a)).

Die Schriftsätze müssen bis zum 13.12.2013 per E-Mail beim BAG eingehen und werden am nächsten Tag an das gegnerische Team zur Vorbereitung weitergeleitet.

Am 16.01.2014 findet die simulierte Verhandlung vor den Kammern statt. Für die Eröffnungsrunde werden vier Kammern gebildet, vor denen die Teams plädieren. Auch hierzu finden Sie nähere Informationen auf dem Merkblatt des BAG (unter 5. a)).

Sowohl die Schriftsätze als auch der Auftritt der Teams werden entsprechend den Kriterien der juristischen Staatsprüfung bewertet. Die Teams mit der höchsten Punktzahl vor der jeweiligen Kammer kommen in die Zwischenrunde.

4.       Zwischenrunde

In der Zwischenrunde treten im „Knock-out“-Verfahren jeweils zwei Teams in einer Verhandlung gegeneinander an. Hierzu wird eine Fallvariante an die verbliebenen 4 Teams ausgegeben, zu der nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten plädiert werden muss. Welche Teams in welcher Rolle gegeneinander antreten, entscheidet das Los. Für den Ablauf der Verhandlung und die Bewertungsmaßstäbe gelten dieselben Regeln, wie in der Eröffnungsrunde.

5.       Finalrunde

Die beiden besten Teams aus der zweiten Runde treten gegeneinander an. Welches Team welche Rolle übernimmt, entscheidet das Los. Es findet eine „Verhandlung“ statt, die wie in der Zwischenrunde anhand der Fallvariante geführt und bewertet wird.

 

Hier eine Übersicht über die Termine:

13.05.2013          Anmeldeschluss

22.07.2013          Versand der zu bearbeitenden Fälle

13.12.2013          Einreichung der Schriftsätze

16.01.2014          Tag der Verhandlung

 

Warum lohnt sich eine Teilnahme?

Die Teilnahme an dem Moot Court lohnt sich vielerlei Gründen. Zunächst handelt es sich um eine interessante Abwechslung zur sonstigen juristischen Ausbildung. Die Teilnehmer können bei dem Wettbewerb ihr theoretisches Wissen an einem praktischen Fall anwenden. Im Rahmen der Vorbereitung lernt man zudem Praktiker aus allen Bereichen des Arbeitsrechts kennen. Zugleich stellt die Teilnahme an einem Moot Court eine gute Übung für die eigenen rhetorischen Fähigkeiten dar. Die Studierenden erhalten zudem einen wertvollen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit.

Die Gewinner des Moot-Court-Wettbewerbs erhalten überdies Buchpreise. Allen Teilnehmern wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Moot Court ausgestellt.

 

Welche Kosten sind mit der Teilnahme verbunden?

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Reisekosten werden übernommen.

 

Noch nicht genug Informationen?

Am 13.05.2013 findet um 12 Uhr in GC 5/31 eine Informationsveranstaltung zum 5. arbeitsrechtlichen Moot Court statt (siehe Aushang).

Auf der Homepage des BAG finden Sie weitere Hinweise zum aktuellen und zu vergangenen Wettbewerben des Bundesarbeitsgerichts.

Ein Interview von CT – das Radio mit einer Bochumer Teilnehmerin des 4. arbeitsrechtlichen Moot Courts des BAG finden Sie hier.