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Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Der Preis kann an einzelne Mitglieder, Gruppen oder Organisationseinheiten aller Statusgruppen auf Vorschlag oder eigene Bewerbung vergeben werden.

Sonstige Voraussetzungen:

  • Zugehörigkeit der Bewerber/innen oder Vorgeschlagenen zur RUB;
  • Einschlägigkeit und Aktualität des Projekts und seine überwiegende Ansiedlung an der RUB;
  • das Preisgeld muss innerhalb der RUB im Sinne des prämierten Projekts innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden können
  • dem Rektorat ist über die Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Jahren nach Mittelzuweisung zu berichten
  • abgelehnte Bewerbungen können nach Überarbeitung bei späteren Ausschreibungen maximal zwei mal in überarbeiteter Form erneut eingereicht werden.

Was wird prämiert?

1. Maßnahmen im Bereich Wissenschaft

Ausgezeichnet werden aktuelle Projekte zur Entwicklung und zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur im Gebiet der Frauen- und Geschlechterforschung.

Preiswürdig sind zum Beispiel:

  • Tagungen, Workshops mit innovativem Charakter
  • Erstellen von Dokumentationen
  • Aufbau von Forschungskooperationen und Netzwerken
  • Statusübergreifende Initiativen zur Frauen- und Geschlechterforschung

2. Maßnahmen im Bereich Gleichstellungs-/Frauenförderung

Ausgezeichnet werden aktuelle Projekte und Initiativen zur Gleichstellungs-/Frauenförderung im institutionalisierten und politischen Bereich.

Preiswürdig sind zum Beispiel:

  • Maßnahmen zur besseren Studienorganisation oder Arbeitssituation für Frauen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf den oberen Hierarchieebenen von Verwaltung und Wissenschaft
  • nicht-institutionalisierte Projekte zur Gleichstellungs-/Frauenförderung an der RUB