Auswahlkriterien / Jury
Auswahlkriterien
Die Preiswürdigkeit wird in Abhängigkeit von der Statusgruppe der Bewerber/innen oder Vorgeschlagenen beurteilt.
1. Maßnahmen im Bereich Wissenschaft
- innovative Bedeutung für das Fachgebiet und für die Frauen- und Geschlechterforschung an der RUB
- über die RUB hinausgehende Bedeutung und Wirkung
- Qualität der Kontakte zu und Intensität der Kooperation mit den entsprechenden Institutionen und Einrichtungen der RUB und außerhalb
- inter-/transdisziplinärer Gehalt
2. Maßnahmen im Bereich der Gleichstellungs-/Frauenförderung
- aktuell und innovativ
- Gleichstellungs-/frauenpolitische Bedeutung und Wirkung innerhalb der RUB
- Qualität und Ausmaß der zu erwartenden/vorhandenen Außenwirkung
- Qualität der Kontakte zu und Intensität der Kooperation mit den entsprechenden Institutionen und Einrichtungen an der RUB und außerhalb
- quantitative Wirkung
Wer entscheidet über die Preisvergabe, und wie wird der Preis verliehen?
Der Preis wird alle zwei Jahre auf Empfehlung einer Jury von dem Rektor/der Rektorin der RUB auf der akademischen Jahresfeier verliehen.
Die Jury besteht aus neun Mitgliedern, und zwar je zwei Vertreter/innen aus den Gruppen der Wissenschaftler/innen, der Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden. Die Gleichstellungsbeauftragte der RUB und ihre Stellvertreterin sind qua Amt stimmberechtigte Mitglieder. Den Vorsitz der Jury führt ein/e von der/m Rektor/in beauftragte/r Professor/in der RUB. Bewerbungen zur Teilnahme an der Jury nimmt das Gleichstellungsbüro entgegen. Die von der Gleichstellungsbeauftragten einberufene Versammlung der dezentralen Gleichstellungsbauftragten schlägt aus jeder der genannten Gruppen dem Senat zwei Kandidat/inn/en vor. Diese werden von der Gleichstellungsbeauftragten dem Senat vorgestellt und von ihm gewählt.
Die Jury unterbreitet dem Rektorat einen begründeten Vorschlag für die Preisverleihung. Das Rektorat ist an diesen Vorschlag gebunden. Der Preis kann auch geteilt werden.

