Auswahlkriterien
Die Preiswürdigkeit wird in Abhängigkeit von der Statusgruppe der Bewerber/innen oder Vorgeschlagenen beurteilt.
1. Maßnahmen im Bereich Wissenschaft
- innovative Bedeutung für das Fachgebiet und für die Frauen- und Geschlechterforschung an der RUB
- über die RUB hinausgehende Bedeutung und Wirkung
- Qualität der Kontakte zu und Intensität der Kooperation mit den entsprechenden Institutionen und Einrichtungen der RUB und außerhalb
- inter-/transdisziplinärer Gehalt
2. Maßnahmen im Bereich der Gleichstellungs-/Frauenförderung
- aktuell und innovativ
- Gleichstellungs-/frauenpolitische Bedeutung und Wirkung
- Qualität und Ausmaß der zu erwartenden/vorhandenen Außenwirkung
- Qualität der Kontakte zu und Intensität der Kooperation mit den entsprechenden Institutionen und Einrichtungen an der RUB und außerhalb
- quantitative Wirkung
Wer entscheidet über die Preisvergabe, und wie wird der Preis verliehen?
Der Preis wird alle zwei Jahre auf Empfehlung einer Jury von dem Rektor/der Rektorin der RUB in der Regel auf der akademischen Jahresfeier verliehen.
Die Jury unterbreitet dem Rektorat einen begründeten Vorschlag für die Preisverleihung. Das Rektorat ist an diesen Vorschlag gebunden. Der Preis kann auch geteilt werden.

