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Zur Anerkennung des Praktikums gehört die Vorlage des Praktikantenzeugnisses im Original und des Berichtes.
Über den Bericht sollen die im Praktikum durchgeführten Tätigkeiten detaillierter als im Zeugnis dokumentiert werden.
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Zweck der schriftlichen Berichterstattung ist es, die bei der praktischen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und gemachten Beobachtungen zu vertiefen.
Ein künftiger Ingenieur sollte fähig sein bzw. dabei üben, über seine Arbeit in schriftlicher Form zu berichten.
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Falls irgend möglich soll der Text in gut leserlicher Handschrift abgefasst werden.
Einige Skizzen oder Bilder dienen dem besseren Verständnis.
In jedem Fall muss erkennbar sein, dass der Bericht vom Praktikanten selbst stammt.
Nicht anerkannt werden deshalb Ausarbeitungen, die aus Lehrbüchern, Ausbildungsrichtlinien oder ähnlichen Unterlagen verständnislos abgeschrieben und ohne näheren Bezug zur praktischen Tätigkeit sind.
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