Die Qualität der hier legal und ohne Zeitdruck entstandenen Graffiti
unterscheidet sich deutlich von den im Alltag bisher sichtbaren illegalen
Graffiti. Die fast 30-jährige Exklusion jugendlich-kreativer Energie
der Graffiti-Szene hat zu einer gewachsenen "Unkultur" sowohl
auf Seiten geschädigter Eigentümer wie auch auf Seiten der
Sprayer geführt, der man heute auch und gerade mit dem Bochumer
Graffiti-Konzept durch bewusste Integrationsbemühungen um eine
im Kern gewaltfreie Jungend(sub)kultur mit der Bereitstellung legaler
Freiflächen zu begegenen sucht. Ein wachsender Wertewandel im Sinne
einfacher, auch bei Nicht-Gefallen tolerierter Hinnahme von Graffiti
auf "öffentlich-rechtlichen Flächen" kommt damit
auch im Bereich der Ruhr-Universität Bochum zum Ausdruck.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bochum hatte das Konzept "Graffiti"
ursprünglich in der Sitzung am 25.10.2000 zur Kenntnis genommen
und am 31.01.2001 die Verwaltung aufgefordert, dieses Konzept umzusetzen.
Das Konzept sieht die Bereitstellung von städtischen Flächen
für das Anbringen legaler Graffitis vor. Nach verwaltungsinterner
Abstimmung sind nachstehend aufgeführte Flächen seit dem 28.05.01
zum Aufsprayen von Graffitis freigegeben:
01. Fußgängertunnel Dorstener Str. (Höhe
Haus Nr. 336)
02. Innenhof und Wandflächen am JugendFreizeitHaus Gehrte, Hegel
Str.32 (Heimleitung ansprechen)
03. Lärmschutzwand Castroper Hellweg
04. Frühere EBG-Brücke, Castroper Hellweg
05. Brücke Hasenwinkeler Str.
06. Brücke Universitäts Str. / Auf dem alten Kamp / Fußgängertunnel
07. Brücke Universitäts Str. / Mark Str. (nur unterhalb der
Beleuchtung)
08. Brücke Universitäts Str. / Fußgängertunnel
Ausgang Schulzentrum (nur unterhalb der Beleuchtung)
09. Brücke Universitäts Str. / Ein- und Ausfahrt Universität
Mitte (nur unterhalb der Universitäts Str.)
10. Brücke Universitäts Str. / Hustadtring
11. Brücke Universitäts Str. / Schattbach Str. (nur unterhalb
der Beleuchtung, aber einschl. der Säulen und dem Endstück
der Straßenbahn)
12. Lärmschutzwand Donezkring / Wattenscheider Str. (bis zum Beginn
der Bepflanzung)
13. Brücke Donezkring / Essener Str. (nur auf der Ost- / Innenstadtseite)
14. Lärmschutzwand Hütten Str. / beginnend Auf der Landwehr
(nur auf der Ost- / Innenstadtseite)
15. Brücke Oviedoring / Marbachbrücke (nur unterhalb der Fahrbahn,
beide Seiten, einschl. Säulen)
16. Brücke Oviedoring / Gräbenwiese (nur unterhalb der Fahrbahn,
beide Seiten, einschl. Säulen)
17. Brücke Wasser Str. / Marbach (nur unterhalb der Fahrbahn, beide
Seiten, einschl. Säulen)
18. Lärmschutzwand Wasser Str. (nicht auf den Glasflächen,
nur auf der Fahrbahnseite, nicht auf der Seite der Häuserfront)
Neben den hier aufgeführten Freiflächen gibt
es darüber hinaus sogenannte "Aktionsflächen", deren
Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen - z.B. Absperrungen - möglich
sind, sowie sogenannte "Projektflächen", für die es
motivische Vorgaben und Festlegungen gibt, für deren Gestaltung daher
auch Materialien gestellt und Honorare gezahlt werden
Wer sich für diese Flächen interessiert und an weiteren Projekten
der Bochumer Graffiti-Szene (Vereinsgründung, Dokumentationsgruppe,
Vergabe zusätzlicher privater Flächen, Aufbau eines "Wand-Forums"
in Bochum - Weitmar) kann zu den regelmäßig stattfindenden
Sprayertreffen eingeladen werden, wenn er/sie sich an Jürgen Kotbusch
vom Jugendamt wendet:
Jugendamt / Streetwork
Büro: Arndtstr. 19
Auskunft: Herr J. Kotbusch
Telefon: 0234 - 90442 -187
Fax: 0234 - 90442 -190
E-Mail: streetwork@bochum.de
i.A.
Jürgen Kotbusch