Zensur greift ein in die Wirkung, die ein Schaffensprodukt über den privaten Rahmen hinaus hat, und stellt somit eine Schnittstelle zwischen dem individuellen kreativen Schaffen und dem staatlichen System bzw. gesellschaftlichen Autoritäten dar.[1]

Zweiteilung des Begriffskontexts

Der Begriffskontext erstreckt sich damit nach zwei Seiten: Einerseits beschäftigen sich die jeweiligen Philologien (bzw. Theater-, Film- oder Musikwissenschaften und Kunstgeschichte) mit der Wirkung zensorischer Eingriffe auf die Persönlichkeit und das Œuvre eines betroffenen Künstlers sowie auf das gesamte künstlerische Schaffen einer Epoche. Hier lassen sich Verschiebungen im Genresystem beobachten (s. z. B. unten für das britische Drama des 19. Jahrhunderts) ebenso wie Veränderungen in der Struktur der einzelnen Werke, z. B. im literarischen Bereich eine Bevorzugung indirekter Ausdrucksformen wie Satire (s. unten über die Entwicklung der "äsopischen" Sprache in der russischen Literatur des 20. Jahrhunderts). Andererseits muß man sich bei der Erforschung zensorischer Eingriffe mit ihren Motivationen, Formen und Folgen innerhalb des gesellschaftlichen Systems beschäftigen. Hier ergeben sich Beziehungen zu gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen (Geschichte, Soziologie, Rechtswissenschaften oder auch Kirchengeschichte).[2] Zensur wird aus dieser Blickrichtung als Gegenbegriff zur Rede- und Pressefreiheit verstanden.

Ausweitung des Zensurbegriffs

In der Literaturwissenschaft ist "Zensur" als Unterbegriff von "Literaturkritik" bzw. als eine Form der textlichen Überarbeitung gesehen worden (Holquist in Publications of the Modern Language Association of America, 1994, S. 18). Eine solche Einordnung birgt aber die Gefahr, den für die Zensur spezifischen Bezug der Evaluation auf die gesellschaftliche Wirkung und die der Bearbeitung inhärente Repression nicht ausreichend zu berücksichtigen. Diese Tendenz wird zu einer den Begriff aushöhlenden Beliebigkeit, wenn "Zensur" als unabdingbares Element jeglicher Wahrnehmung verstanden wird, die aus der Fülle der Sinneseindrücke immer nur auswählen kann. "Zensur" entzieht sich dann jeder Beurteilung; "[ t] o be for or against censorship as such is to assume a freedom no one has. Censorship is." ("Sich für oder gegen die Zensur als solche auszusprechen, heißt, eine Freiheit vorauszusetzen, die niemand hat. Zensur existiert.")[3]


Etymologie

Der Begriff "Zensur" leitet sich ab von lat. "censura", das eine strenge Prüfung bzw. Beurteilung bedeutet, sowie gleichzeitig konkret das Amt des Sittenrichters (Zensors) im römischen Staat bezeichnet.

Wortgeschichte

Obwohl sich der Begriff damit ursprünglich auf die Evaluation einer möglichen gesellschaftsschädigenden Wirkung konzentriert, läßt sich in der Wortgeschichte mehr und mehr eine Verschiebung hin zu den konkret beobachtbaren repressiven Eingriffen im Falle eines negativen Prüfungsresultats erkennen. In der Umgangssprache wird "Zensur" heute mit dem Akt des Veröffentlichungs- bzw. Aufführungsverbots gleichgesetzt. Diese populäre Auffassung befindet sich im Einklang mit der etablierten eindimensionalen Sichtweise von Zensur als zielgerichtete Einwirkung des Zensors auf das Zensuropfer, die im Zuge poststrukturalistischer Kritik an binären Oppositionen zunehmend suspekt geworden ist.

Zensur als Interaktion

Die neuere literarische Zensurforschung versteht "Zensur" deshalb als dynamische beidseitige Beziehung. Dabei wird zum einen die Abhängigkeit der Zensoren selbst von den Auffassungen der dominanten gesellschaftlichen Kräfte zum Thema (sehr deutlich z. B. in dem am 12. Juni 1834 unterzeichneten geheimen Schlußprotokoll der Wiener Ministerkonferenzen, das eine Überwachung der Zensoren festlegt). Die neuere Zensurforschung versucht dieser Sichtweise Rechnung zu tragen durch den Begriff des "Normenhorizonts" des Zensors, der aus Anweisungen an die Zensoren und den Begründungen für Ablehnungen rekonstruiert werden kann. Andererseits erhalten die Reaktionen der Autoren und des Publikums eine neue Wichtigkeit, da sie die Wirkung der Zensur untergraben oder sogar umkehren können.[4]

Vom Standpunkt der Produzenten gibt es dabei Versuche, der Zensur außerliterarisch auszuweichen durch den Wechsel des Aufenthaltsortes (s. z. B. Houben 1978, S. 41-51) oder durch das "Maskieren" kritischer Bücher mit unverdächtigen Umschlägen beim Versand in Länder mit strengen Zensurregeln.[5] Außerdem läßt sich eine ganze Bandbreite literarischer Reaktionen erkennen, von der Beschränkung auf systemkonforme Aussagen und Stilmittel bis zu dem Versuch, auf das Vorliegen von Zensur in den Schriften selbst anzuspielen. Das geschieht z. B. durch absichtliche, mit Gedankenstrichen gekennzeichnete "Zensurlücken" (am deutlichsten wohl im Kapitel XII des zweiten Teils von Heinrich Heines Reisebildern, 1827 oder durch Aussagen der Figuren  "Rukopisi ne gorjat." ("Manuskripte brennen nicht.") in Michail Bulgakovs unter dem stalinistischen Terror entstandenem Master i Margarita.[6] Rezipienten, die über die Entstehung eines Werkes unter der Zensur informiert sind, werden es ihrerseits auf eine solche Sinnebene hin lesen, so daß Zensur zu einer Spezialform des Kontextes eines literarischen Werkes wird und - in der Art der rhetorischen Figur der litotes - die Aufmerksamkeit auf das lenkt, was sie unterdrückt.[7] Staatliche Zensur kann so den Nebeneffekt der Herausbildung eines scharfsinnigen Publikums haben, das fähig ist, zwischen den Zeilen zu lesen (s. u.). Die literarischen Texte erhalten dabei einen fast kanonischen Status, da sie tabuisierte Gegenstände zur Sprache bringen oder zumindest andeuten, die in der alltäglichen Situation des Publikums eine besondere Bedeutung haben.

Arten von Zensur

Auf der Grundlage dieses flexibleren Verständnisses von "Zensur" lassen sich bestehende Differenzierungen innerhalb des Begriffes untersuchen und einige neue anbringen.

ausübende Stelle

Historisch geht die Überwachung der Veröffentlichung seit ihrer Einführung im alten Rom zunächst von staatlichen Stellen aus. Ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. sind dann erste Versuche der Kirche feststellbar, ihre Stellung durch eine Kontrolle und Einschränkung der den Gläubigen zugänglichen Schriften zu festigen. Die anglo-amerikanische Literatur unterscheidet in beiden Fällen zwischen Makro- und Mikrozensur, d. h. zwischen der Zentralgewalt mit ihren untergeordneten Ebenen und regionalen Vertretern, die vom Zentrum abweichende Ziele verfolgen können.
Neben dieser Zensur durch herrschende Autoritäten, in der sich gängige Verallgemeinerungen über Zensur erschöpfen, gibt es eine Selbstzensur der Produzenten. Sie besteht einmal in der von äußeren Einflüssen relativ unabhängigen Unterdrückung von Bewußtseinsinhalten, die der Autor für zu privat hält oder sich sogar selbst nicht eingesteht. Im 20. Jahrhundert versuchten Surrealisten wie André Breton durch eine auf Freud basierende "écriture automatique" diese Form der Selbstzensur zu überwinden, während die Literaturkritik begann, Werke auf ihren verborgenen "Subtext" hin zu analysieren. Im Konflikt mit staatlicher oder kirchlicher Zensur kann es als zweite Form der Selbstzensur dazu kommen, daß ein Autor kontroverse Passagen bewußt unterdrückt, um seinem Werk nicht alle Chancen auf eine Veröffentlichung zu nehmen.

Dabei spielen auch Lenkungsversuche des familiären Umfelds bzw. des Freundeskreises eine wichtige Rolle. Das Leiden am Zwang zu Selbstzensur dieser Art haben die Autoren oft selbst beschrieben, s. z. B. Heine: "Zensur von der schlimmsten Art war die Angst vor dem eignen Wort." (1854)[8] oder Vladimir Majakovskij: "stanovjas' / na gorlo / sobstvennoj pesne" ("ich trete meinem eigenen Lied auf die Kehle").[9] (Für weitere Beispiele für diese Form der Selbstzensur s. den von Brockmeier und Kaiser herausgegebenen Sammelband.)
Ein Phänomen des 20. Jahrhunderts ist es außerdem, daß sich organisierte zensorische Eingriffe zumindest in Westeuropa und den USA zunehmend von staatlichen oder kirchlichen Organen zu Vereinigungen der Produzenten selbst verlagern, die in "freiwilliger Selbstkontrolle" Schaffensprodukte nach vorgegebenen Kriterien überprüfen und ggf. Veröffentlichungsbeschränkungen aussprechen, die für die Mitglieder verbindlich sind (neben der deutschen "freiwilligen Selbstkontrolle" der Filmindustrie z. B. "British Board of Film Censors" und "National Board of Censorship of Motion Pictures" in den USA). Diese Verlagerung der Kontrollfunktion soll eine staatliche Überprüfung durch Vorwegnahme überflüssig werden lassen und erinnert so an die von Foucault beobachtete Internalisierung der Repressionsmechanismen im 20. Jahrhundert. In den kommunistischen Regimen Osteuropas, insbesondere der UdSSR, fand die organisierte Selbstzensur der Produzenten in den sog. "Schriftstellerverbänden" statt. Diese Organisationen waren ein Mittel, die Schriftsteller auf der Linie der Partei zu halten, da ein Ausschluß praktisch einem vollständigen Veröffentlichungsverbot gleichkam. Die auf den Sitzungen dieser Verbände häufig praktizierte "Selbstkritik" der Schriftsteller an ihren eigenen Werken bedeutete in Wirklichkeit eine Umsetzung politischer Vorgaben, wie sie durch die im Regelfall parteipolitisch aktiven Mitglieder der Leitungsgremien dieser Verbände repräsentiert wurden. Hier verschwimmt also die Grenze zwischen Selbstzensur und staatlicher Zensur.

Als weiterer möglicher Ausgangspunkt von Eingriffen mit zensorischer Wirkung kommen - je nach Medium - Verleger, Fernseh- und Rundfunkanstalten, Theaterdirektoren oder Filmproduzenten und Kinobetreiber hinzu, die die technischen Mittel kontrollieren, mit denen ein Werk an die Öffentlichkeit gebracht wird.

Beispiele sind kartellähnliche Absprachen zwischen den Betreibern verschiedenen Medien, die aus politischen und anderen Gründen bestimmte Produzenten(gruppen) boykottieren (s. z. B. die USA in der Ära McCarthy oder Becker-Cantarino in McCarthy/ von der Ohe über die "Geschlechtszensur" in der deutschen Romantik)[10] oder die interne Zensur innerhalb größerer Anstalten.[11] Außerdem kann man hier eine Art "kommerzieller Zensur" anführen, in der der Literaturbetrieb als Markt diejenigen Produzenten von der Veröffentlichung ausschließt, deren Werke keinen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, und angenommene Werke den Bedürfnissen des Publikums entsprechend verändert werden. In die Kategorie der Eingriffe durch Vermittler zwischen den Werken und der Öffentlichkeit gehört weiterhin die von Bibliotheken notwendigerweise getroffene Auswahl aus der Masse der Publikationen, deren potentiell zensorische Intention besonders bei den britischen "circulating libraries" des 19. Jahrhunderts zu Tage tritt und von der Zensurforschung zunehmend als Thema gesehen wird.[12] In diesem Zusammenhang ist auch der Auswahl des Textkanons für den schulischen Literaturunterricht sowie den benutzten Anthologien eine zensorische Wirkung zugesprochen worden.[13]

Schließlich kann auch das Publikum selbst Zensur ausüben. Am häufigsten geschieht dies über den Markterfolg bzw. -mißerfolg, wobei die Wirtschaftsinteressen der Verleger und Medienbetreiber es einem Autor fast unmöglich machen, sich einem gefestigten gesellschaftlichen Konsens zu widersetzen. Sonderfälle sind "pressure groups" oder Einzelpersonen, die sich durch ein Werk in ihren Interessen oder Gefühlen verletzt sehen und sein Verbot gesetzlich durchzusetzen versuchen.

Ein bekanntes Beispiel ist hier das Stück The Romans in Britain (1980) des britischen Dramatikers Howard Brenton, dessen Gleichsetzung der britischen Armee in Nordirland mit den Römern in Britannien ebenso wie die Darstellung einer versuchten homosexuellen Vergewaltigung heftige Kontroversen über die Freiheit der Kunst auslöste. Das gegen das Stück 1982 von einer Privatperson angestrengte gerichtliche Verfahren war wegen eines Formfehlers erfolglos.

Am deutlichsten aber wird das Publikum selbst zum Zensor, wenn zensierte Fassungen von Werken anderer Epochen in Mode kommen, da sich die Grenzziehung in bezug auf Obszönitäten oder religiöse Tabus verschoben hat. Das war z. B. im Großbritannien des 19. Jahrhunderts der Fall, wo Thomas Bowlderss "gereinigter" Family Shakespeare (1818) eine solche Vielzahl von Auflagen erlebte, daß der Name des Bearbeiters zur Bezeichnung solcher Kürzungen in den englischen Wortschatz einging ("to bowdlerise"). Wie der Fall Salman Rushdie zeigt, kann es außerdem zu einer Verbindung zwischen staatlicher bzw. religiöser Zensur und privaten Gruppen kommen, die die Beschlüsse der Machthabenden sogar über das eigene Staatsgebiet hinaus durchzusetzen versuchen.

Adressaten

Zensorische Eingriffe können sich gegen Veröffentlichungen in allen Bereichen richten, d. h. gegen literarische, musikalische und künstlerische Werke ebenso wie gegen journalistische und Sachtexte. Auch in bezug auf das Medium gibt es keine Grenzen; Zensur kann sich auf traditionelle Printmedien wie Monographien und periodisch erscheinende Zeitungen oder Zeitschriften ebenso beziehen wie auf Fernseh- oder Rundfunkübertragungen. Bei Theatertexten und Filmen können Eingriffe sowohl bei der Veröffentlichung des Stücktextes bzw. bei der Herstellung des Films ansetzen, als auch bei einzelnen oder allen Aufführungen bzw. Vorführungen des Werks vorgenommen werden. Über auf den Text gerichtete Eingriffe hinaus, kann Zensur die Person des Autors und des Verlegers bzw. eines anderen Medieneigentümers treffen und sogar den Rezipienten einbeziehen, wenn auch der bloße Besitz als gefährlich eingestufter Schriften unter Strafe gestellt wird (so z. B. im Wormser Edikt vom 26. Mai 1521).

Zeitpunkt

In der Sekundärliteratur wird generell zwischen Vor- und Nachzensur unterschieden. Der erste Begriff bezeichnet dabei ein Vorlageverfahren, in dem alle zur Veröffentlichung bestimmten Schaffensprodukte einer gesetzlich festgelegten Stelle vorzulegen sind und nur mit ihrer Billigung von einem Verlag gedruckt bzw. in einem anderem Medium an die Öffentlichkeit gebracht werden dürfen. "Nachzensur" setzt nach der Veröffentlichung an, d. h. es werden entweder in Einzelfällen Verbote ausgesprochen oder (z. B. nach einem politischen Umschwung) Werke mit unpassender ideologischer Ausrichtung massenhaft beseitigt. Die Differenzierung zwischen Vor- und Nachzensur wird dann problematisch, wenn - wie oben für Theatertexte und Filme beschrieben - ein Schaffensprodukt in verschienenen Medienformen vorliegt und reproduzierbar ist, d. h. z. B. die Inszenierung eines Stückes vor der ersten Aufführung verboten wird, das Werk aber bereits veröffentlicht ist und die Uraufführung schon stattgefunden hat.

Ziele

Zensur von Seiten der staatlichen oder kirchlichen Autorität hat traditionell das Ziel der Machtsicherung; Gedanken, die die Position der Herrschenden untergraben könnten, sollen auf keinen Fall veröffentlicht werden, um eine Änderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse gar nicht erst "denkbar" werden zu lassen. Außerdem kann Zensur eine Schutzabsicht in bezug auf den Rezipienten haben, wenn sie z. B. seine moralischen Wertvorstellungen und religiösen Gefühle vor der Wirkung des zensierten Werkes bewahren soll. Dieses Ziel findet sich am deutlichsten im Jugendschutz.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Bestimmungen zum Schutz der Jugend als mögliche Rechtfertigung für Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit genannt (Art. 5 Abs. 2), wobei aber Art. 5 Abs. 1 S. 3 als sog. "Schranken-Schranke" (Einschränkung der Rechtfertigungsgründe) festlegt, daß eine Zensur nicht stattfindet. (Art. 5 GG) <\text 1> Der Gesetzesvorbehalt des Art. 5 Abs. 2 bezieht sich allerdings bereits aus der systematischen Stellung heraus nicht auf die in Art. 5 Abs. 3 vorbehaltlos gewährleistete Kunstfreiheit. Einschränkungen können sich hier nur aus der Kollision mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang ergeben.

In der Praxis sichert die dem Bundesfamilienministerium unterstellte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften die Einhaltung des Jugendschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag von Behörden, zumeist Jugendämtern, entscheidet die Prüfstelle über die Aufnahme von Werken in die Liste jugendgefährdender Schriften. Für diese Titel dürfen die Verlage nicht werben, und sie dürfen auch in den Buchhandlungen nicht ausgelegt werden.

Bei der Differenzierung zwischen Machtsicherung und Schutzabsicht muß man beachten, daß staatliche Stellen und in ihrem Auftrag oder im Einvernehmen mit ihnen handelnde gesellschaftliche Gruppen natürlich das erste Ziel kaum offen zugeben können und stattdessen einen wie auch immer gearteten Schutz der Bevölkerung vor subversivem Gedankengut vorschieben werden. Bei einer Selbstzensur durch Vereinigungen der Produzenten und auch bei der Auswahl von Bibliotheksbeständen oder Schultexten ist diese Schutzabsicht ernster zu nehmen, während sich bei Verlegern und Medieneigentümern eine zensorische Wirkung meist nur mittelbar aus den wirtschaftlichen Interessen ergibt.

 

Eingriffsarten

In der Geschichte der Zensur kann man nach der Reichweite der Eingriffe verschiedene Arten unterscheiden: Am gängigsten ist der Ausschluß eines oder mehrerer Themen(kreise) von der Veröffentlichung. Besonders häufig sind natürlich kritische Äußerungen gegenüber politischen oder kirchlichen Machthabern betroffen, aber auch der politische Bereich allgemein kann unzulässig sein. Fast genauso oft werden - mit einer tatsächlichen oder vorgeschobenen Schutzabsicht - religiöse Themen und nach der herrschenden gesellschaftlichen Auffassung obszöne Inhalte verboten. Eine höhere Intensität der Eingriffe liegt vor, wenn Themen nicht mehr ausgeschlossen, sondern vorgeschrieben werden, d. h. die Autoren zur Gleichschaltung auf eine politische Linie auf einen sehr engen Themenkreis beschränkt sind und auch die verwendbaren Stilmittel genau festgelegt werden. Beispiele für eine solche Art von Zensur finden sich naturgemäß in erster Linie in totalitären Staaten, z. B. in der Themenvorgabe des sozialistischen Realismus in der UdSSR (s. u.). Die weitreichendsten Eingriffe sind Schreibverbote für mißliebige Schriftsteller, die sogar einen Ausdruck im engsten Umfeld unter Strafe stellen und durch die mit dem Verbot verbundenen Kontrollen eine Trennung von privatem und staatlichen Bereich unmöglich machen.
Außerdem lassen sich die Eingriffsarten nach der Reichweite der gewählten Mittel differenzieren: Neben Kürzungen und Buchverboten vor oder nach der Veröffentlichung wird durch die Beschlagnahme von Manuskripten versucht, die bisher vorhandenen Resultate zu vernichten oder zumindest dem Zugriff des Autors zu entziehen. Ein solcher Angriff auf die physische Existenz des Werks kann sich nach der Veröffentlichung auf alle erreichbaren Exemplare ausdehnen, so daß es zu einer Bücherverbrennung (wie am 10. Mai 1933 in Deutschland) kommt. Daneben läßt sich eine Kontrolle der der Öffentlichkeit zugänglichen Werke auch über den Zugang zu Sachmitteln ausüben, wenn diese nicht allgemein verfügbar sind. Wenn die Person des Autors oder Verlegers einbezogen wird, reichen die Eingriffe von strafrechtlichen Schwierigkeiten über persönliche Repressionen bis zur physischen Vernichtung des Autors; wie Shaw es 1909 formulierte, "[a]ssassination is the extreme form of censorship" ("Mord ist die extreme Form von Zensur").[14]


Versuche, die öffentliche Meinung über Zensur zu kontrollieren, durchziehen die gesamte Geschichte staatlicher und kirchlicher Macht. 443 v. Chr. wurde in Rom das Amt des Zensors als Verwalter des Steuerregisters und Kontrollinstanz für die öffentliche Moral eingerichtet. Zensur wurde hier und im griechischen Staat als selbstverständlich hingenommen bzw. positiv gesehen als Mittel, die Bevölkerung in Einklang mit den herrschenden Wertvorstellungen zu bringen. So enthalten Platons Überlegungen in Politeia z. B. eine vollständige Festlegung dessen, was in der Gesellschaft gesagt werden darf und wie es gesagt werden soll. Diese Zensur soll erst in dem zu erreichenden idealen Gemeinwesen entfallen.

Wirklich wichtig als Lenkungsinstrument wurde Zensur allerdings erst nach der Erfindung des Buchdrucks 1479, als kritische Schriften auf einmal sehr schnell verbreitet werden konnten. Die Kirche reagierte auf diese Bedrohung z. B. in einer Bulle von 1501, die den deutschen Bischöfen das Recht gab, gottlose und ketzerische Schriften zu verbieten. 1559 trat dann der Index librorum prohibitorum in Kraft, eine Liste der für die Gläubigen verbotenen Bücher, die bis 1966 ständig aktualisiert wurde. Die weltliche Zensur wurde im Deutschen Reich 1529 allgemein eingeführt, und bei der Veröffentlichung mußten jetzt der Drucker und der Druckort, später auch der Autor angegeben werden. 1569 wurde für die Überprüfung von Druckerzeugnissen das kaiserliche Bücherkommissariat in Frankfurt a. M. eingerichtet. Im Gegensatz zum römischen und griechischen Staat wurden diese Gesetze von der Bevölkerung und besonders von den künstlerisch Tätigen als Beschränkung empfunden. Milton z. B. legte 1644 in Areopagitica die klassische Argumentation gegen Zensur dar: Ein offener Gedankenaustausch sei die beste Möglichkeit, Fehler festzustellen und zu beheben, während Zensur den geistigen Fortschritt einschränke. Miltons Ablehnung bezog sich allerdings in erster Linie auf die Vorzensur; eine nachträgliche gerichtliche Verfolgung wegen einer Veröffentlichung hielt er für gerechtfertigt. Im ersten "Amendment" zur Verfassung der USA von 1791 wurden dann die Rede- und Pressefreiheit zum ersten Mal gesetzlich festgeschrieben, wobei bereits die Verfassung selbst den Vorwurf des Landesverrats für Meinungsäußerungen ausgeschlossen hatte. Im Deutschen Reich wurde die Zensur - nach einer Verschärfung durch die Karlsbader Beschlüsse von 1819- 1848 aufgehoben.

In dem nach der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 erlassenen Preußischen Pressegesetz vom 12. Mai 1851 blieb dann die Vorzensur abgeschafft. Die Herausgeber einer Zeitung hatten allerdings eine Kaution zu hinterlegen, und von jeder Zeitung oder Zeitschrift mußte bei Beginn der Auslieferung ein Exemplar bei der örtlichen Polizei abgegeben werden. Bei allen anderen Drucksachen "unter zwanzig Bogen" hatte diese Hinterlegung bis zu 24 Stunden vor ihrer Versendung oder Ausgabe zu erfolgen. (Auszüge aus dem Preußischen Pressegesetz) <\text 3> In anderen westeuropäischen Ländern war die Zensur ebenfalls im 19. Jahrhundert weitgehend abgeschafft, z. B. in Frankreich 1871. In Großbritannien wurde die nach Abschaffung des Lizensierungssystems für Druckerzeugnisse 1694 eingeführte "Stamp Duty" für Zeitungen 1855 aufgehoben, die Theaterzensur allerdings erst 1968.

Interkulturelle Aspekte

Zur Erhellung der Wirkung der verschiedenen Arten von Zensur auf das literarische System in verschiedenen Epochen und Kulturen sollen zwei Beispiele aus der Begriffs- und Problemgeschichte herausgegriffen werden. Dabei werden gleichzeitig die bereits unter "Begriffskontext" genannten interdisziplinären und intermedialen Aspekte verdeutlicht.

Britische Theaterzensur

Im britischen Theater gab der "Stage Licensing Act" von 1737 dem Lord Chamberlain offiziell die Funktion des Zensors für öffentliche Aufführungen und schuf so eine Nachfolge für das in Elisabethanischer Zeit mit zensorischen Befugnissen ausgestattete Amt des "Master of Revels", das in der Folgezeit immer unwichtiger geworden war.

Anlaß für das Gesetz von 1737 waren in erster Linie Henry Fieldings dramatische Satiren. Zur Erleichterung der staatlichen Kontrolle des Dramas konnten ab 1737 Theater in London und Westminster sowie in den königlichen Residenzen nur noch mit einer Lizenz des Lord Chamberlain gegründet werden. Außerdem mußten alle neuen Stücke vierzehn Tage vor einer öffentlichen Aufführung dem Lord Chamberlain zur Genehmigung vorgelegt werden, d. h. es handelte sich um eine Form der Vorzensur. Gegen die Entscheidung des Lord Chamberlain gab es keine Widerspruchsmöglichkeit.

In der Praxis wurde die Überprüfung nicht vom Lord Chamberlain selbst durchgeführt, sondern von einem von ihm auf Lebenszeit ernannten "Examiner of Plays" oder dessen und es mußte eine im Gesetz nicht vorgesehene Gebühr entrichtet werden.
Außerdem erstreckte sich das Vorlageverfahren tatsächlich größtenteils auf die Theater mit einem königlichen "Patent", d. h. Dury Lane, Covent Gardens und Haymarket. Von den anderen Theatern (den sog. "minor theatres") legten die in den Zuständigkeitsbereich des Lord Chamberlain fallenden und ihm mit einer eingeschränkten Aufführungsgenehmigung ausgestatteten (wie z. B. "Adelphi" oder "Olympia") einige Stücke vor. Bei jenseits der Themse gelegenen Theatern geschah dies nur unregelmäßig oder gar nicht.

Wie bereits angedeutet, gab es zusätzlich zu dem Vorlageverfahren eine Beschränkung in der Art der Stücke, die an einem bestimmten Theater aufgeführt werden konnten: "Legitimes Drama", d. h. Komödien und Tragödien, war nur den "Patent Theatres" erlaubt; alle anderen Theater mußten sich auf musikalische Dramenformen beschränken. Dieses "illegitime" Drama hatte zunächst meist die Form der sog. "burletta" - ein schon von den Zeitgenossen als kaum definierbar gesehener Begriff, der Sprache auf der Bühne ausschließen sollte, in der Praxis aber lediglich bedeutete, daß das Stück höchstens drei Akte haben konnte und fünf Lieder pro Akt vorkommen sollten. Selbst diese Beschränkung wurde aber zunehmend von den Theatern unterwandert, indem sie - wenn sie ihre Stücke überhaupt dem Zensor vorlegten - die in dieser Version vorhandenen Lieder in der eigentlichen Aufführung wegließen. Mit dem großen Publikumserfolg des Melodramas war dann kaum noch ein Unterschied zwischen den Theaterprogrammen erkennbar, da sich auch die "Patent Theatres" zunehmend auf die umsatzsichernde Wirkung dieser Art von Stücken verließen. So war das Monopol der "Patent Theatres" im Grunde schon wirkungslos geworden, als es durch den "Theatre Regulation Act" von 1843 abgeschafft wurde.

Dieses Gesetz behielt das Vorlageverfahren bei, das sich jetzt auch auf die Theater jenseits der Themse erstreckte. Die Frist zur Vorlage wurde dabei auf sieben Tage verkürzt, um die Planung der Theater zu erleichtern.
Insgesamt waren unter beiden Gesetzen die eigentlichen zensorischen Eingriffe durch die "Examiners of Plays" relativ gering und beschränkten sich meist auf religiöse Konnotationen sowie auf Namen, die auf der Bühne nicht genannt werden durften. Nur wenige Stücke wurden ganz verboten. Besonders aktiv war die Zensur lediglich unmittelbar nach dem Gesetz von 1737, als vielfältige politische Anspielungen von der Bühne verbannt werden mußten, und dann noch einmal in den Jahren der Französischen Revolution. Allein die Existenz der Theaterzensur hatte aber zur Folge, daß sich viele talentierte und kritische Autoren eher dem Roman als dem Drama zuwandten, da sie dort keine Auseinandersetzungen mit der Zensur zu fürchten hatten. Außerdem gab es eine Spaltung in das populäre Drama, für das sich je nach Stadtbezirk spezielle Zuschauergruppen herausbildeten, und das sog. "closet drama".

Solche Stücke wurden von den Autoren von vornherein nicht für die als unwürdig betrachtete Bühne geschrieben, sondern als Lesestücke. Diese Form der Selbstzensur hielt z. B. fast alle Romantiker davon ab, eine Aufführung ihrer Stücke zu versuchen. Dazu kam die durch Publikum und Theaterdirektoren ausgeübte kommerzielle Zensur, die unterhaltende Stücke begünstigte und alle Auseinandersetzungen mit dem Wertekanon der Zeit auch ohne den "Examiner of Plays" von der Bühne fernhielt. So hielt sich bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Widerstand gegen zensorische Eingriffe in Grenzen: Autoren, die für die Bühne schrieben, waren einzig darauf bedacht, durch den Verkauf möglichst vieler Skripts an die Theater ihren Lebensunterhalt trotz des damals üblichen niedrigen Preises für Theaterstücke zu sichern. Sie waren an Eingriffe durch die Theaterdirektoren gewöhnt und akzeptierten auch die Änderungen der staatlichen Zensur stillschweigend, um eine Aufführung zu ermöglichen. Für die Theaterdirektoren selbst war die Lizenz des Lord Chamberlain eine Art Freibrief, der sie z. B. auf Tourneen vor den Eingriffen lokaler Behörden schützte, und so befürworteten sie sogar die Theaterzensur.

sowjetische Zensur

Die sowjetische Kulturpolitik konzentrierte sich von Anfang an gleichermaßen auf die Förderung ideologisch passender Literatur wie auf das Verbot oppositioneller Werke. So wurde der von Lunacarskij 1920 gebildete und von Trockij ab 1923 verbreitete Begriff der "poputciki" ("Mitläufer") dazu benutzt, nicht-kommunistische Schriftsteller, die der Revolution nicht ablehnend gegenüberstanden, in die Kultur des neuen politischen Systems einzubinden.

Sie sollten eine Lehrmeisterfunktion für die proletarischen Schriftsteller haben, deren mangelnde literarische Qualität in dieser Zeit auch von der Partei selbst gesehen wurde. Seit 1921 diente die Zeitschrift Krasnaja nov' als Publikationsorgan der "Mitläufer", durch das sie immer unter der direkten Kontrolle der Partei standen. So sollten sie zu einer allmählichen Assimilierung im Sinne des Kommunismus angeleitet werden, d. h. dazu, sich in einer Form der Selbstzensur von unpassenden Ansichten zu lösen. Bei den zahlreichen privaten Verlagsneugründungen während der "Neuen Ökonomischen Politik" bildete Krasnaja nov' gleichzeitig die Grundlage eines von der Agitprop-Abteilung des Zentralkommitees organisierten staatlichen Gegengewichts. Der Aktionsradius der neuen Verlage wurde außerdem über die Zuteilung von Sachmitteln wie Papier so stark eingeschränkt, daß sie nur mit der Produktion billiger Unterhaltungsliteratur finanziell überleben konnten. Diese Angebotspalette wurde dann von Seiten der Partei wiederum zu Angriffen gegen die dekadenten bürgerlichen Verleger benutzt.

In einem nächsten Schritt legte die am 18. Juni 1925 erlassene Resolution Über die Politik der Partei im Bereich der schönen Literatur fest, daß über die personelle Besetzung von Zeitschriftenredaktionen und Verlagen und die verstärkte Entwicklung einer marxistischen Literaturkritik eine stärkere ideologische Kontrolle der Literatur erreicht werden sollte. So wollte man alle Schriftsteller enger an die Partei binden und eine breite Massenliteratur für Arbeiter, Bauern und Soldaten schaffen. Mit dem Erstarken der proletarischen und bäuerlichen Literatur wäre dann die Zeit gekommen für eine allmähliche Verdrängung der "Mitläufer", d. h. der Zeitpunkt, an dem die repressiven Elemente von Zensur gegenüber der Lenkung durch Förderung passender ideologischer Gehalte überwiegen sollte.

Obwohl die Resolution von 1925 offiziell bis 1932 Geltung hatte, begann diese Entwicklung in der Praxis schon früher: Die bunte Szene der literarischen Gruppen der Zeit wurde gegen Ende der 20er Jahre zunehmend von der kommunistischen VAPP (Allrussische Assoziation proletarischer Schriftsteller) dominiert. Auf dem "Ersten Allunionskongreß proletarischer Schriftsteller" 1928 wurde dann durch Umbenennung der VAPP die RAPP gegründet (Russische Assoziation proletarischer Schriftsteller). Gleichzeitig entstand die VOAPP (Allunionsvereinigung der Assoziationen proletarischer Schriftsteller), innerhalb der die RAPP der größte und beherrschende Verband war. Die RAPP versuchte, mit dieser Führungsrolle alle anderen literarischen Gruppen zur Anpassung zu zwingen, während die Partei zunehmend, in der RAPP die Exekutive ihrer Literaturpolitik sah. Ab 1930 waren so die anderen Gruppen praktisch zerschlagen, während sich die Militanz der RAPP gegen mögliche oder vermeintliche Abweichler noch steigerte.

Der nächste offizielle Schritt hin zu einer totalen Gleichschaltung der Literatur war der Erlaß vom 23. April 1932 Über die Umbildung der Literatur- und Kunstorganisationen. Mit ihm wurde die RAPP ebenso wie alle noch existierenden literarischen Vereinigungen aufgelöst und der "Schriftstellerverband der UdSSR" geschaffen, der führende RAPP-Funktionäre übernahm. Die allgemeine Loyalitätsformel des Erlasses von 1932 wurde 1934 um die Formel des "sozialistischen Realismus" ergänzt. Damit wurden zensorische Eingriffe im herkömmlichen Sinne überflüssig, da der Verband alle Publikationsmedien kontrollierte und abweichende Meinungen so von vornherein nicht in die Öffentlichkeit gelangen konnten.
Bei den kritischen Schriftstellern der Zeit läßt sich eine Bandbreite von Reaktionen zwischen Anpassung (d. h. Selbstzensur und Widerrufen alter Positionen) und dem Wunsch nach Emigration beobachten, der, wenn er sich nicht realisieren ließ, häufig zu einer Haltung der "inneren Emigation" führte. In den Jahren des Stalinismus war Kritik selbst in indirekter Form unmöglich, da Gegner des Systems nicht nur nicht publizieren konnten, sondern - als extremste Form der Zensur - um ihr Leben fürchten mußten. Mit dem "Tauwetter" Mitte der 50er Jahre wurden versteckte kritische Anspielungen dann aber zu einem charakteristischen Merkmal der inoffiziellen, oft im Selbstverlag ("samizdat") oder im Westen publizierten sowjetischen Literatur. Es bildete sich eine (mit einem Begriff Saltykov-Scedrins aus den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts bezeichnete) "äsopische Sprache" heraus, die durch metonymische Ersetzungen tabuisierte Themen zur Sprache brachte. Den Lesern sollte dabei nichts Neues mitgeteilt werden; die "äsopische Sprache" erschließt sich im Gegenteil nur dann, wenn Autor und Leser das gleiche Vorwissen teilen. Diese indirekten Ausgangsformen wurden von den sowjetischen Autoren selbst als ein besonderes Qualitätsmerkmal, d. h. als eine positive Folge staatlicher Zensur gesehen, und so beklagten sie häufig einen Verlust dieser "Dichte" der Literatur, als in den 80er Jahren durch "glasnost" und "perestrojka" indirekte Ausdrucksformen überflüssig wurden.




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darin u. a.:

John A. McCarthy: Einleitung. Zensur und Kultur. "Autoren nicht Autoritäten!", S. 1-13

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1 John A. McCarthy: Einleitung. Zensur und Kultur. "Autoren nicht Autoritäten!". In: John A. McCarthy/ Werner von der Ohe (Hg.): Zensur und Kultur/ Censorship and Culture. Zwischen Weimarer Klassik und Weimarer Republik mit einem Ausblick bis heute/ From Weimar Classicism to Weimar Republic and Beyond. Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur 51. Tübingen 1995, S. 5

2 s. z. B. die Kombination von literaturwissenschaftlichen und juristischen Artikeln in Peter Brockmeier/ Gerhard R. Kaiser (Hg.): Zensur und Selbstzensur in der Literatur. Würzburg 1996

3 Michael Holquist: Introduction. Corrupt Originals: The Paradox of Censorship. In: Publications of the Modern Language Association of America 109 (1994), S. 16, s. auch S. 23, fn. 2

4 s. z. B. Lucy McDiarmid: Augusta Gregory, Bernard Shaw, and the Shewing-Up of Dublin Castle. In: Publications of the Modern Language Association of America 109 (1994), S. 26-44 über das irische Abbey Theatre und die Zensur

5 s. Heinrich Hubert Houben: Der ewige Zensor. Längs- und Querschnitte durch die Geschichte der Buch- und Theaterzensur. [EA: Polizei und Zensur 1926] Hg. von Claus Richter und Wolfgang Labuhn. Kronberg 1978, S. 41-51, 96-97

6 Michail Bulgakov: Master i Margarita. Roman. Moskau 1986, S. 267

7 Holquist: Introduction, S. 14-15

8 Heinrich Heine: Entwurf einer Vorrede zur zweiten Auflage der französischen Ausgabe der Reisebilder. In: H.H.: Sämtliche Schriften. Hg. von Klaus Briegleb. Bd. II. Hg. von Günter Häntzschel. München 1969, S. 682

9 s. Holquist: Introduction, S. 15. Für weitere Beispiele für diese Form der Selbstzensur s. Brockmeier/ Kaiser (Hg.): Zensur und Selbstzensur

10 Barbara Becker-Cantarino: Geschlechtszensur. Zur Literaturproduktion der deutschen Romantik. In: McCarthy/ von der Ohe. Zensur und Kultur, S. 87-98

11 s. z. B. Martin Wiggins: "Disgusted, Shepherd's Bush". Brimstone and Treacle at the BBC. In: Essays and Studies 46 (1993), S. 131-143

12 s. Judith Serebnick: Self-Censorship by Librarians. An Analysis of Checklist-Based Research. In: Drexel Library Quarterly 18 (1982), S. 35-56

13 Eleanore H. Richardson: Textbook Censorship and Intolerance in the Classroom. In: Drexel Library Quarterly 18 (1982), S. 82-94

14 Bernard Shaw: The Rejected Statement. Part I. [1909] In: B.S. Complete Plays with Prefaces. Bd. V. New York 1963, S. 196