Zensur greift ein in die Wirkung, die ein Schaffensprodukt über den privaten Rahmen hinaus hat, und stellt somit eine Schnittstelle zwischen dem individuellen kreativen Schaffen und dem staatlichen System bzw. gesellschaftlichen Autoritäten dar.[1]
Der Begriffskontext erstreckt sich damit nach zwei Seiten: Einerseits beschäftigen sich die jeweiligen Philologien (bzw. Theater-, Film- oder Musikwissenschaften und Kunstgeschichte) mit der Wirkung zensorischer Eingriffe auf die Persönlichkeit und das Œuvre eines betroffenen Künstlers sowie auf das gesamte künstlerische Schaffen einer Epoche. Hier lassen sich Verschiebungen im Genresystem beobachten (s. z. B. unten für das britische Drama des 19. Jahrhunderts) ebenso wie Veränderungen in der Struktur der einzelnen Werke, z. B. im literarischen Bereich eine Bevorzugung indirekter Ausdrucksformen wie Satire (s. unten über die Entwicklung der "äsopischen" Sprache in der russischen Literatur des 20. Jahrhunderts). Andererseits muß man sich bei der Erforschung zensorischer Eingriffe mit ihren Motivationen, Formen und Folgen innerhalb des gesellschaftlichen Systems beschäftigen. Hier ergeben sich Beziehungen zu gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen (Geschichte, Soziologie, Rechtswissenschaften oder auch Kirchengeschichte).[2] Zensur wird aus dieser Blickrichtung als Gegenbegriff zur Rede- und Pressefreiheit verstanden.
In der Literaturwissenschaft ist "Zensur" als Unterbegriff von "Literaturkritik" bzw. als eine Form der textlichen Überarbeitung gesehen worden (Holquist in Publications of the Modern Language Association of America, 1994, S. 18). Eine solche Einordnung birgt aber die Gefahr, den für die Zensur spezifischen Bezug der Evaluation auf die gesellschaftliche Wirkung und die der Bearbeitung inhärente Repression nicht ausreichend zu berücksichtigen. Diese Tendenz wird zu einer den Begriff aushöhlenden Beliebigkeit, wenn "Zensur" als unabdingbares Element jeglicher Wahrnehmung verstanden wird, die aus der Fülle der Sinneseindrücke immer nur auswählen kann. "Zensur" entzieht sich dann jeder Beurteilung; "[ t] o be for or against censorship as such is to assume a freedom no one has. Censorship is." ("Sich für oder gegen die Zensur als solche auszusprechen, heißt, eine Freiheit vorauszusetzen, die niemand hat. Zensur existiert.")[3]
Der Begriff "Zensur" leitet sich ab von lat. "censura", das eine strenge Prüfung bzw. Beurteilung bedeutet, sowie gleichzeitig konkret das Amt des Sittenrichters (Zensors) im römischen Staat bezeichnet.
Obwohl sich der Begriff damit ursprünglich auf die Evaluation einer möglichen gesellschaftsschädigenden Wirkung konzentriert, läßt sich in der Wortgeschichte mehr und mehr eine Verschiebung hin zu den konkret beobachtbaren repressiven Eingriffen im Falle eines negativen Prüfungsresultats erkennen. In der Umgangssprache wird "Zensur" heute mit dem Akt des Veröffentlichungs- bzw. Aufführungsverbots gleichgesetzt. Diese populäre Auffassung befindet sich im Einklang mit der etablierten eindimensionalen Sichtweise von Zensur als zielgerichtete Einwirkung des Zensors auf das Zensuropfer, die im Zuge poststrukturalistischer Kritik an binären Oppositionen zunehmend suspekt geworden ist.
Die neuere literarische Zensurforschung versteht "Zensur" deshalb als dynamische beidseitige Beziehung. Dabei wird zum einen die Abhängigkeit der Zensoren selbst von den Auffassungen der dominanten gesellschaftlichen Kräfte zum Thema (sehr deutlich z. B. in dem am 12. Juni 1834 unterzeichneten geheimen Schlußprotokoll der Wiener Ministerkonferenzen, das eine Überwachung der Zensoren festlegt). Die neuere Zensurforschung versucht dieser Sichtweise Rechnung zu tragen durch den Begriff des "Normenhorizonts" des Zensors, der aus Anweisungen an die Zensoren und den Begründungen für Ablehnungen rekonstruiert werden kann. Andererseits erhalten die Reaktionen der Autoren und des Publikums eine neue Wichtigkeit, da sie die Wirkung der Zensur untergraben oder sogar umkehren können.[4]
Auf der Grundlage dieses flexibleren Verständnisses von "Zensur" lassen sich bestehende Differenzierungen innerhalb des Begriffes untersuchen und einige neue anbringen.
Historisch geht die Überwachung der Veröffentlichung seit ihrer Einführung im alten Rom zunächst von staatlichen Stellen aus. Ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. sind dann erste Versuche der Kirche feststellbar, ihre Stellung durch eine Kontrolle und Einschränkung der den Gläubigen zugänglichen Schriften zu festigen. Die anglo-amerikanische Literatur unterscheidet in beiden Fällen zwischen Makro- und Mikrozensur, d. h. zwischen der Zentralgewalt mit ihren untergeordneten Ebenen und regionalen Vertretern, die vom Zentrum abweichende Ziele verfolgen können.
Neben dieser Zensur durch herrschende Autoritäten, in der sich gängige Verallgemeinerungen über Zensur erschöpfen, gibt es eine Selbstzensur der Produzenten. Sie besteht einmal in der von äußeren Einflüssen relativ unabhängigen Unterdrückung von Bewußtseinsinhalten, die der Autor für zu privat hält oder sich sogar selbst nicht eingesteht. Im 20. Jahrhundert versuchten Surrealisten wie André Breton durch eine auf Freud basierende "écriture automatique" diese Form der Selbstzensur zu überwinden, während die Literaturkritik begann, Werke auf ihren verborgenen "Subtext" hin zu analysieren. Im Konflikt mit staatlicher oder kirchlicher Zensur kann es als zweite Form der Selbstzensur dazu kommen, daß ein Autor kontroverse Passagen bewußt unterdrückt, um seinem Werk nicht alle Chancen auf eine Veröffentlichung zu nehmen.
Als weiterer möglicher Ausgangspunkt von Eingriffen mit zensorischer Wirkung kommen - je nach Medium - Verleger, Fernseh- und Rundfunkanstalten, Theaterdirektoren oder Filmproduzenten und Kinobetreiber hinzu, die die technischen Mittel kontrollieren, mit denen ein Werk an die Öffentlichkeit gebracht wird.
Schließlich kann auch das Publikum selbst Zensur ausüben. Am häufigsten geschieht dies über den Markterfolg bzw. -mißerfolg, wobei die Wirtschaftsinteressen der Verleger und Medienbetreiber es einem Autor fast unmöglich machen, sich einem gefestigten gesellschaftlichen Konsens zu widersetzen. Sonderfälle sind "pressure groups" oder Einzelpersonen, die sich durch ein Werk in ihren Interessen oder Gefühlen verletzt sehen und sein Verbot gesetzlich durchzusetzen versuchen.
Am deutlichsten aber wird das Publikum selbst zum Zensor, wenn zensierte Fassungen von Werken anderer Epochen in Mode kommen, da sich die Grenzziehung in bezug auf Obszönitäten oder religiöse Tabus verschoben hat. Das war z. B. im Großbritannien des 19. Jahrhunderts der Fall, wo Thomas Bowlderss "gereinigter" Family Shakespeare (1818) eine solche Vielzahl von Auflagen erlebte, daß der Name des Bearbeiters zur Bezeichnung solcher Kürzungen in den englischen Wortschatz einging ("to bowdlerise"). Wie der Fall Salman Rushdie zeigt, kann es außerdem zu einer Verbindung zwischen staatlicher bzw. religiöser Zensur und privaten Gruppen kommen, die die Beschlüsse der Machthabenden sogar über das eigene Staatsgebiet hinaus durchzusetzen versuchen.
Zensorische Eingriffe können sich gegen Veröffentlichungen in allen Bereichen richten, d. h. gegen literarische, musikalische und künstlerische Werke ebenso wie gegen journalistische und Sachtexte. Auch in bezug auf das Medium gibt es keine Grenzen; Zensur kann sich auf traditionelle Printmedien wie Monographien und periodisch erscheinende Zeitungen oder Zeitschriften ebenso beziehen wie auf Fernseh- oder Rundfunkübertragungen. Bei Theatertexten und Filmen können Eingriffe sowohl bei der Veröffentlichung des Stücktextes bzw. bei der Herstellung des Films ansetzen, als auch bei einzelnen oder allen Aufführungen bzw. Vorführungen des Werks vorgenommen werden. Über auf den Text gerichtete Eingriffe hinaus, kann Zensur die Person des Autors und des Verlegers bzw. eines anderen Medieneigentümers treffen und sogar den Rezipienten einbeziehen, wenn auch der bloße Besitz als gefährlich eingestufter Schriften unter Strafe gestellt wird (so z. B. im Wormser Edikt vom 26. Mai 1521).
In der Sekundärliteratur wird generell zwischen Vor- und Nachzensur unterschieden. Der erste Begriff bezeichnet dabei ein Vorlageverfahren, in dem alle zur Veröffentlichung bestimmten Schaffensprodukte einer gesetzlich festgelegten Stelle vorzulegen sind und nur mit ihrer Billigung von einem Verlag gedruckt bzw. in einem anderem Medium an die Öffentlichkeit gebracht werden dürfen. "Nachzensur" setzt nach der Veröffentlichung an, d. h. es werden entweder in Einzelfällen Verbote ausgesprochen oder (z. B. nach einem politischen Umschwung) Werke mit unpassender ideologischer Ausrichtung massenhaft beseitigt. Die Differenzierung zwischen Vor- und Nachzensur wird dann problematisch, wenn - wie oben für Theatertexte und Filme beschrieben - ein Schaffensprodukt in verschienenen Medienformen vorliegt und reproduzierbar ist, d. h. z. B. die Inszenierung eines Stückes vor der ersten Aufführung verboten wird, das Werk aber bereits veröffentlicht ist und die Uraufführung schon stattgefunden hat.
Zensur von Seiten der staatlichen oder kirchlichen Autorität hat traditionell das Ziel der Machtsicherung; Gedanken, die die Position der Herrschenden untergraben könnten, sollen auf keinen Fall veröffentlicht werden, um eine Änderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse gar nicht erst "denkbar" werden zu lassen. Außerdem kann Zensur eine Schutzabsicht in bezug auf den Rezipienten haben, wenn sie z. B. seine moralischen Wertvorstellungen und religiösen Gefühle vor der Wirkung des zensierten Werkes bewahren soll. Dieses Ziel findet sich am deutlichsten im Jugendschutz.
Bei der Differenzierung zwischen Machtsicherung und Schutzabsicht muß man beachten, daß staatliche Stellen und in ihrem Auftrag oder im Einvernehmen mit ihnen handelnde gesellschaftliche Gruppen natürlich das erste Ziel kaum offen zugeben können und stattdessen einen wie auch immer gearteten Schutz der Bevölkerung vor subversivem Gedankengut vorschieben werden. Bei einer Selbstzensur durch Vereinigungen der Produzenten und auch bei der Auswahl von Bibliotheksbeständen oder Schultexten ist diese Schutzabsicht ernster zu nehmen, während sich bei Verlegern und Medieneigentümern eine zensorische Wirkung meist nur mittelbar aus den wirtschaftlichen Interessen ergibt.
In der Geschichte der Zensur kann man nach der Reichweite der Eingriffe verschiedene Arten unterscheiden: Am gängigsten ist der Ausschluß eines oder mehrerer Themen(kreise) von der Veröffentlichung. Besonders häufig sind natürlich kritische Äußerungen gegenüber politischen oder kirchlichen Machthabern betroffen, aber auch der politische Bereich allgemein kann unzulässig sein. Fast genauso oft werden - mit einer tatsächlichen oder vorgeschobenen Schutzabsicht - religiöse Themen und nach der herrschenden gesellschaftlichen Auffassung obszöne Inhalte verboten. Eine höhere Intensität der Eingriffe liegt vor, wenn Themen nicht mehr ausgeschlossen, sondern vorgeschrieben werden, d. h. die Autoren zur Gleichschaltung auf eine politische Linie auf einen sehr engen Themenkreis beschränkt sind und auch die verwendbaren Stilmittel genau festgelegt werden. Beispiele für eine solche Art von Zensur finden sich naturgemäß in erster Linie in totalitären Staaten, z. B. in der Themenvorgabe des sozialistischen Realismus in der UdSSR (s. u.). Die weitreichendsten Eingriffe sind Schreibverbote für mißliebige Schriftsteller, die sogar einen Ausdruck im engsten Umfeld unter Strafe stellen und durch die mit dem Verbot verbundenen Kontrollen eine Trennung von privatem und staatlichen Bereich unmöglich machen.
Außerdem lassen sich die Eingriffsarten nach der Reichweite der gewählten Mittel differenzieren: Neben Kürzungen und Buchverboten vor oder nach der Veröffentlichung wird durch die Beschlagnahme von Manuskripten versucht, die bisher vorhandenen Resultate zu vernichten oder zumindest dem Zugriff des Autors zu entziehen. Ein solcher Angriff auf die physische Existenz des Werks kann sich nach der Veröffentlichung auf alle erreichbaren Exemplare ausdehnen, so daß es zu einer Bücherverbrennung (wie am 10. Mai 1933 in Deutschland) kommt. Daneben läßt sich eine Kontrolle der der Öffentlichkeit zugänglichen Werke auch über den Zugang zu Sachmitteln ausüben, wenn diese nicht allgemein verfügbar sind. Wenn die Person des Autors oder Verlegers einbezogen wird, reichen die Eingriffe von strafrechtlichen Schwierigkeiten über persönliche Repressionen bis zur physischen Vernichtung des Autors; wie Shaw es 1909 formulierte, "[a]ssassination is the extreme form of censorship" ("Mord ist die extreme Form von Zensur").[14]
Versuche, die öffentliche Meinung über Zensur zu kontrollieren, durchziehen die gesamte Geschichte staatlicher und kirchlicher Macht. 443 v. Chr. wurde in Rom das Amt des Zensors als Verwalter des Steuerregisters und Kontrollinstanz für die öffentliche Moral eingerichtet. Zensur wurde hier und im griechischen Staat als selbstverständlich hingenommen bzw. positiv gesehen als Mittel, die Bevölkerung in Einklang mit den herrschenden Wertvorstellungen zu bringen. So enthalten Platons Überlegungen in Politeia z. B. eine vollständige Festlegung dessen, was in der Gesellschaft gesagt werden darf und wie es gesagt werden soll. Diese Zensur soll erst in dem zu erreichenden idealen Gemeinwesen entfallen.
Wirklich wichtig als Lenkungsinstrument wurde Zensur allerdings erst nach der Erfindung des Buchdrucks 1479, als kritische Schriften auf einmal sehr schnell verbreitet werden konnten. Die Kirche reagierte auf diese Bedrohung z. B. in einer Bulle von 1501, die den deutschen Bischöfen das Recht gab, gottlose und ketzerische Schriften zu verbieten. 1559 trat dann der Index librorum prohibitorum in Kraft, eine Liste der für die Gläubigen verbotenen Bücher, die bis 1966 ständig aktualisiert wurde. Die weltliche Zensur wurde im Deutschen Reich 1529 allgemein eingeführt, und bei der Veröffentlichung mußten jetzt der Drucker und der Druckort, später auch der Autor angegeben werden. 1569 wurde für die Überprüfung von Druckerzeugnissen das kaiserliche Bücherkommissariat in Frankfurt a. M. eingerichtet. Im Gegensatz zum römischen und griechischen Staat wurden diese Gesetze von der Bevölkerung und besonders von den künstlerisch Tätigen als Beschränkung empfunden. Milton z. B. legte 1644 in Areopagitica die klassische Argumentation gegen Zensur dar: Ein offener Gedankenaustausch sei die beste Möglichkeit, Fehler festzustellen und zu beheben, während Zensur den geistigen Fortschritt einschränke. Miltons Ablehnung bezog sich allerdings in erster Linie auf die Vorzensur; eine nachträgliche gerichtliche Verfolgung wegen einer Veröffentlichung hielt er für gerechtfertigt. Im ersten "Amendment" zur Verfassung der USA von 1791 wurden dann die Rede- und Pressefreiheit zum ersten Mal gesetzlich festgeschrieben, wobei bereits die Verfassung selbst den Vorwurf des Landesverrats für Meinungsäußerungen ausgeschlossen hatte. Im Deutschen Reich wurde die Zensur - nach einer Verschärfung durch die Karlsbader Beschlüsse von 1819- 1848
aufgehoben.
Zur Erhellung der Wirkung der verschiedenen Arten von Zensur auf das literarische System in verschiedenen Epochen und Kulturen sollen zwei Beispiele aus der Begriffs- und Problemgeschichte herausgegriffen werden. Dabei werden gleichzeitig die bereits unter "Begriffskontext" genannten interdisziplinären und intermedialen Aspekte verdeutlicht.
Im britischen Theater gab der "Stage Licensing Act" von 1737 dem Lord Chamberlain offiziell die Funktion des Zensors für öffentliche Aufführungen und schuf so eine Nachfolge für das in Elisabethanischer Zeit mit zensorischen Befugnissen ausgestattete Amt des "Master of Revels", das in der Folgezeit immer unwichtiger geworden war.
In der Praxis wurde die Überprüfung nicht vom Lord Chamberlain selbst durchgeführt, sondern von einem von ihm auf Lebenszeit ernannten "Examiner of Plays" oder dessen und es mußte eine im Gesetz nicht vorgesehene Gebühr entrichtet werden.
Außerdem erstreckte sich das Vorlageverfahren tatsächlich größtenteils auf die Theater mit einem königlichen "Patent", d. h. Dury Lane, Covent Gardens und Haymarket. Von den anderen Theatern (den sog. "minor theatres") legten die in den Zuständigkeitsbereich des Lord Chamberlain fallenden und ihm mit einer eingeschränkten Aufführungsgenehmigung ausgestatteten (wie z. B. "Adelphi" oder "Olympia") einige Stücke vor. Bei jenseits der Themse gelegenen Theatern geschah dies nur unregelmäßig oder gar nicht.
Wie bereits angedeutet, gab es zusätzlich zu dem Vorlageverfahren eine Beschränkung in der Art der Stücke, die an einem bestimmten Theater aufgeführt werden konnten: "Legitimes Drama", d. h. Komödien und Tragödien, war nur den "Patent Theatres" erlaubt; alle anderen Theater mußten sich auf musikalische Dramenformen beschränken. Dieses "illegitime" Drama hatte zunächst meist die Form der sog. "burletta" - ein schon von den Zeitgenossen als kaum definierbar gesehener Begriff, der Sprache auf der Bühne ausschließen sollte, in der Praxis aber lediglich bedeutete, daß das Stück höchstens drei Akte haben konnte und fünf Lieder pro Akt vorkommen sollten. Selbst diese Beschränkung wurde aber zunehmend von den Theatern unterwandert, indem sie - wenn sie ihre Stücke überhaupt dem Zensor vorlegten - die in dieser Version vorhandenen Lieder in der eigentlichen Aufführung wegließen. Mit dem großen Publikumserfolg des Melodramas war dann kaum noch ein Unterschied zwischen den Theaterprogrammen erkennbar, da sich auch die "Patent Theatres" zunehmend auf die umsatzsichernde Wirkung dieser Art von Stücken verließen. So war das Monopol der "Patent Theatres" im Grunde schon wirkungslos geworden, als es durch den "Theatre Regulation Act" von 1843 abgeschafft wurde.
Dieses Gesetz behielt das Vorlageverfahren bei, das sich jetzt auch auf die Theater jenseits der Themse erstreckte. Die Frist zur Vorlage wurde dabei auf sieben Tage verkürzt, um die Planung der Theater zu erleichtern.
Insgesamt waren unter beiden Gesetzen die eigentlichen zensorischen Eingriffe durch die "Examiners of Plays" relativ gering und beschränkten sich meist auf religiöse Konnotationen sowie auf Namen, die auf der Bühne nicht genannt werden durften. Nur wenige Stücke wurden ganz verboten. Besonders aktiv war die Zensur lediglich unmittelbar nach dem Gesetz von 1737, als vielfältige politische Anspielungen von der Bühne verbannt werden mußten, und dann noch einmal in den Jahren der Französischen Revolution. Allein die Existenz der Theaterzensur hatte aber zur Folge, daß sich viele talentierte und kritische Autoren eher dem Roman als dem Drama zuwandten, da sie dort keine Auseinandersetzungen mit der Zensur zu fürchten hatten. Außerdem gab es eine Spaltung in das populäre Drama, für das sich je nach Stadtbezirk spezielle Zuschauergruppen herausbildeten, und das sog. "closet drama".
Die sowjetische Kulturpolitik konzentrierte sich von Anfang an gleichermaßen auf die Förderung ideologisch passender Literatur wie auf das Verbot oppositioneller Werke. So wurde der von Lunacarskij 1920 gebildete und von Trockij ab 1923 verbreitete Begriff der "poputciki" ("Mitläufer") dazu benutzt, nicht-kommunistische Schriftsteller, die der Revolution nicht ablehnend gegenüberstanden, in die Kultur des neuen politischen Systems einzubinden.
In einem nächsten Schritt legte die am 18. Juni 1925 erlassene Resolution Über die Politik der Partei im Bereich der schönen Literatur fest, daß über die personelle Besetzung von Zeitschriftenredaktionen und Verlagen und die verstärkte Entwicklung einer marxistischen Literaturkritik eine stärkere ideologische Kontrolle der Literatur erreicht werden sollte. So wollte man alle Schriftsteller enger an die Partei binden und eine breite Massenliteratur für Arbeiter, Bauern und Soldaten schaffen. Mit dem Erstarken der proletarischen und bäuerlichen Literatur wäre dann die Zeit gekommen für eine allmähliche Verdrängung der "Mitläufer", d. h. der Zeitpunkt, an dem die repressiven Elemente von Zensur gegenüber der Lenkung durch Förderung passender ideologischer Gehalte überwiegen sollte.
Der nächste offizielle Schritt hin zu einer totalen Gleichschaltung der Literatur war der Erlaß vom 23. April 1932 Über die Umbildung der Literatur- und Kunstorganisationen. Mit ihm wurde die RAPP ebenso wie alle noch existierenden literarischen Vereinigungen aufgelöst und der "Schriftstellerverband der UdSSR" geschaffen, der führende RAPP-Funktionäre übernahm. Die allgemeine Loyalitätsformel des Erlasses von 1932 wurde 1934 um die Formel des "sozialistischen Realismus" ergänzt. Damit wurden zensorische Eingriffe im herkömmlichen Sinne überflüssig, da der Verband alle Publikationsmedien kontrollierte und abweichende Meinungen so von vornherein nicht in die Öffentlichkeit gelangen konnten.
Bei den kritischen Schriftstellern der Zeit läßt sich eine Bandbreite von Reaktionen zwischen Anpassung (d. h. Selbstzensur und Widerrufen alter Positionen) und dem Wunsch nach Emigration beobachten, der, wenn er sich nicht realisieren ließ, häufig zu einer Haltung der "inneren Emigation" führte. In den Jahren des Stalinismus war Kritik selbst in indirekter Form unmöglich, da Gegner des Systems nicht nur nicht publizieren konnten, sondern - als extremste Form der Zensur - um ihr Leben fürchten mußten. Mit dem "Tauwetter" Mitte der 50er Jahre wurden versteckte kritische Anspielungen dann aber zu einem charakteristischen Merkmal der inoffiziellen, oft im Selbstverlag ("samizdat") oder im Westen publizierten sowjetischen Literatur. Es bildete sich eine (mit einem Begriff Saltykov-Scedrins aus den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts bezeichnete) "äsopische Sprache" heraus, die durch metonymische Ersetzungen tabuisierte Themen zur Sprache brachte. Den Lesern sollte dabei nichts Neues mitgeteilt werden; die "äsopische Sprache" erschließt sich im Gegenteil nur dann, wenn Autor und Leser das gleiche Vorwissen teilen. Diese indirekten Ausgangsformen wurden von den sowjetischen Autoren selbst als ein besonderes Qualitätsmerkmal, d. h. als eine positive Folge staatlicher Zensur gesehen, und so beklagten sie häufig einen Verlust dieser "Dichte" der Literatur, als in den 80er Jahren durch "glasnost" und "perestrojka" indirekte Ausdrucksformen überflüssig wurden.
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2 s. z. B. die Kombination von literaturwissenschaftlichen und juristischen Artikeln in Peter Brockmeier/ Gerhard R. Kaiser (Hg.): Zensur und Selbstzensur in der Literatur. Würzburg 1996
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7 Holquist: Introduction, S. 14-15
8 Heinrich Heine: Entwurf einer Vorrede zur zweiten Auflage der französischen Ausgabe der Reisebilder. In: H.H.: Sämtliche Schriften. Hg. von Klaus Briegleb. Bd. II. Hg. von Günter Häntzschel. München 1969, S. 682
9 s. Holquist: Introduction, S. 15. Für weitere Beispiele für diese Form der Selbstzensur s. Brockmeier/ Kaiser (Hg.): Zensur und Selbstzensur
10 Barbara Becker-Cantarino: Geschlechtszensur. Zur Literaturproduktion der deutschen Romantik. In: McCarthy/ von der Ohe. Zensur und Kultur, S. 87-98
11 s. z. B. Martin Wiggins: "Disgusted, Shepherd's Bush". Brimstone and Treacle at the BBC. In: Essays and Studies 46 (1993), S. 131-143
12 s. Judith Serebnick: Self-Censorship by Librarians. An Analysis of Checklist-Based Research. In: Drexel Library Quarterly 18 (1982), S. 35-56
13 Eleanore H. Richardson: Textbook Censorship and Intolerance in the Classroom. In: Drexel Library Quarterly 18 (1982), S. 82-94
14 Bernard Shaw: The Rejected Statement. Part I. [1909] In: B.S. Complete Plays with Prefaces. Bd. V. New York 1963, S. 196