BAC 31
Das römische Oberamt in der frühen Republik und das
Problem der "Konsulartribunen"
Robert Bunse
Die strukturelle und quantitative Entwicklung des
römischen Oberamtes in der frühen Republik stellt ein in der Forschung viel diskutiertes
Problem dar. Der Verfasser versucht trotz aller Schwierigkeiten, die sich aus der
schlechten Quellenlage ergeben, diese Entwicklung für den Zeitraum zwischen dem Ende des
sechsten Jahrhunderts v.Chr., dem anzunehmenden Datum der Vertreibung des letzten
römisch-etruskischen Königs, und den leges Liciniae Sextiae (367 v.Chr.)
nachzuvollziehen. Dazu werden der praetor maximus aus der bei Livius tradierten lex
vetusta, der magister populi, die Zwölftafelgesetze und die leges Liciniae Sextiae
ausführlich erörtert. Im Mittelpunkt steht jedoch eine umfangreiche Untersuchung und
Neubewertung der "tribuni militum consulari potestate", der sogenannten
Konsulartribunen, die zwischen 444 und 367 v.Chr. im römischen Eponymenverzeichnis
erscheinen.
Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß
das römische Oberamt in der Zeit zwischen dem Beginn der Republik und den leges Liciniae
Sextiae und darüber hinaus bis in die Zeit um 242 v.Chr., als die Magistratur des praetor
peregrinus geschaffen wurde, sich quantitativ nicht veränderte.
ISBN 3-88476-290-7, 278 S., kt., Euro 25,-
1998