Kirchliches Eherecht
(
Juniorprof. Dr. Judith Hahn
)
- Inhalt:
Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundzüge der geltenden kirchlichen Ehelehre und des Eherechts behandelt. Welche Merkmale kennzeichnen eine gültige Ehe nach kirchlichem Verständnis? Wie kommt eine Ehe zustande? Welche Nichtigkeitsgründe verhindern die Entstehung einer Ehe? Was kann man aus kirchenrechtlicher Perspektive tun, wenn eine Ehe gescheitert ist? Diese und viele weitere Fragen werden in der Vorlesung beantwortet. // Literatur: Sebott, Reinhold, Das neue kirchliche Eherecht, 3. Aufl., Frankfurt am Main 2005; Reinhardt, Heinrich J. F., Die Kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Text und Kommentar (Münsterischer Kommentar zum CIC, Beihefte 3 ), Essen 1990; Lüdicke, Klaus, Kommentierungen zu cc. 1055-1165, in: ders. (Hg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Loseblattsammlung, Essen 1984ff. - Teilnehmer:
BA M VII+(VI) (1 oder 3 CP), Diplom, Kirchlicher Abschluss - Lehrveranstaltung:
Vorlesung - LV-Nummer:
020090 - Semesterwochenstunden:
2 - Zeit:
Di., 14-16 Uhr - Ort:
HGA 30 - Einführungsveranstaltung:
10.04.2012
Rechtlicher Rahmen religiösen Lehrens
(
Juniorprof. Dr. Judith Hahn
)
- Inhalt:
In der Vorlesung werden die kirchen- und staatskirchenrechtlichen Regelungen zum schulischen Religionsunterrichtes behandelt. Es werden im ersten Vorlesungsteil die kirchenrechtlichen Vorgaben zu katholischer Erziehung, Schule und Religionsunterricht im CIC/1983, in den Dokumenten der Würzburger Synode, in den Normen der Deutschen Bischofskonferenz und der deutschen Bischöfe zum Thema gemacht. Im zweiten Vorlesungsteil kommt der staatskirchenrechtliche Rahmen des Religionsunterrichts zur Sprache: die staatliche Organisation des Schulwesens, die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in öffentlichen Schulen (Art. 7 Abs. 3 GG) und ihre landesrechtliche Umsetzung sowie das religiöse Erziehungsrecht der Eltern. // Literatur: Rees, Wilhelm, Der Religionsunterricht und die katechetische Unterweisung in der kirchlichen und staatlichen Rechtsordnung, Regensburg 1986; Meckel, Thomas, Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts (Kirchen- und Staatskirchenrecht 14), Paderborn 2011; Listl, Joseph, Der Religionsunterricht, in: Listl, Joseph/Müller, Hubert/Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 1983, 590-605; Künzel, Heike, Die "Missio Canonica" für Religionslehrerinnen und Religionlehrer. Kirchliche Bevollmächtigung zum Religionsunterricht an staatlichen Schulen (Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Beiheft 39), Essen 2004; Diekmann, Hans D., Religion und Konfession. Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts, Hildesheim/Berlin 1994. - Teilnehmer:
MEd Modul A (2 CP); MA Modul V (1 oder 2 CP) - Lehrveranstaltung:
Vorlesung - LV-Nummer:
020091 - Semesterwochenstunden:
1 - Zeit:
Mi., 10-12 Uhr // Anmerkung: Die VL ist einstündig, wird aber doppelstündig gehalten. Die Veranstaltungen finden daher nur in der ersten Semesterhälfte statt (11.04.2012-23.05.2012). - Ort:
HGA 30 - Einführungsveranstaltung:
11.04.2012
Kirchenrecht in den Medien
Blockseminar in Kooperation mit dem Institut für Kanonisches Recht (IKR) der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster
(
Juniorprof. Dr. Judith Hahn
,
Dipl. Theol. Christian Wode
)
- Inhalt:
Medien haben enorme Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung. Sie informieren, stellen Zusammenhänge dar und provozieren gezielt. Mit Blick auf die katholische Kirche ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren viele negative Ereignisse in der Berichterstattung Niederschlag fanden. Die Missbrauchsfälle, die Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft und dabei besonders der Skandal um Bischof Williamson sind vielen Menschen noch in Erinnerung. In welcher Hinsicht dabei kirchenrechtliche Fragestellungen in den Fokus der Medienberichterstattung geraten, wird im Rahmen des Seminars „Kirchenrecht in den Medien“ untersucht. Welche kirchenrechtlichen Themen werden medial aufgegriffen, wie wird über kirchenrechtlich relevante Sachverhalte berichtet? Das gilt es anhand der Berichterstattung über aktuelle kirchliche Themen zu erheben. // Literatur: Hahn, Judith/Schüller, Thomas, Wode, Christian, Öffentliche Resonanz. Ein Projekt über Kirchenrecht in den Medien, in: HK 66 (2012), 24-29; Hahn, Judith, Kirchenrecht in den Medien. Dokumentation einer explorativen Annäherung an den Forschungsgegenstand, http://www.kirchenrecht-in-den-medien.de/dokumentation-forschungsgegenstand/ (Stand: 10. Jan. 2012). - Teilnehmer:
BA M VII+(VI) (5 CP), MA V (5 CP), Mag. Theol., Diplom, Kirchlicher Abschluss - Lehrveranstaltung:
Hauptseminar - LV-Nummer:
020092 - Semesterwochenstunden:
2 - Zeit:
Einführung: Do., 05. April 2012, 14-16 Uhr || Block I: Fr., 11. Mai 2012, 10-18 Uhr; Sa., 12. Mai 2012, 9-16:30 Uhr || Block III: Fr., 15. Juni 2012, 10-15:30 Uhr - Ort:
GA 6/134 - Einführungsveranstaltung:
Do., 05. April 2012, 14-16 Uhr

