Teilnahme
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Ziel
Lernen, wie man lernt: Mit der SchülerUni.Bochum fördern wir das individuelle Leistungspotenzial der Teilnehmer. Es geht nicht darum, "Eliteschüler" auszubilden, sondern Schülerinnen und Schüler zu motivieren, damit sie selbständig, zielgerichtet und engagiert arbeiten. Frühzeitig und kontinuierlich wollen wir ihnen Chancen und Möglichkeiten eines Studium aufzeigen und sie für ein Studium begeistern. Die SchülerUni bietet die Chance, sich frühzeitig zu orientieren.
Voraussetzungen
Die jeweiligen Auswahlkriterien für die Schüler/innen legt jede beteiligte Schule selbst fest. Seitens der Projektkoordinatoren gibt es keine Vorgaben - die Ruhr-Universität Bochum behält sich jedoch im Einzelfall die endgültige Entscheidung über die Teilnahme vor. Aufgrund des Projektablaufes und der Ziele sind gute schulische Leistungen, eine selbstbewusste Persönlichkeit und die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten Grundvoraussetzungen für die Teilnahme. Die Schule wird also jeden "Einzelfall" sorgfältig prüfen.
Ablauf
Die Fakultäten der Ruhr-Universität öffnen für jedes Semester eine Auswahl aus dem normalen Veranstaltungsprogramm für das Projekt. Diese Veranstaltungen werden in einem gesonderten "Veranstaltungsverzeichnis" zusammengestellt. Es finden also keine Sonderveranstaltungen statt.
Mit dem Anmeldeformular, auf dem auch die Schulleiter unterzeichnen
müssen, melden sich die Schüler bei der schulischen
Projektkoordinatorin an. Eine nochmalige Auswahl seitens der Universität
geschieht nicht. Die Teilnehmer des Projekts haben an der Ruhr-Universität
einen gebührenfreien "Gasthörerstatus" und damit
Zugang zur Bibliothek und zur Mensa.
Zahlreiche Veranstaltungen
finden vormittags statt. Für diese
Zeit (einschl. Fahrzeit) sind die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht
freigestellt. Den verpassten Unterrichtsstoff müssen
sie selbstständig nacharbeiten - die Teilnahme an den schulischen
Klausuren ist Pflicht.
Die Dozenten der RUB werden über die Teilnahme von "Schülerstudenten" an ihren Veranstaltungen namentlich informiert. Die Projektkoordinatoren halten während den Semesters per E-Mail mit den Teilnehmern Kontakt und stehen für Fragen, Anregungen, Kritik oder sonstige Angelegenheiten zur Verfügung.
Abschluss
Die Ruhr-Universität zertifiziert in den meisten Lehrveranstaltungen und Modulen den erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung und erkennt die Leistungsnachweise im Falle eines späteren Studiums an. Dazu haben bereits Gespräche hinsichtlich einer Anerkennung auch an anderen Universitäten begonnen (z. B. Köln, Aachen, Bonn). Entscheidend ist: Die Schüler dürfen an den meisten Abschlussklausuren oder sonstigen Leistungsüberprüfungen teilnehmen - müssen aber nicht (dann gibt es natürlich auch keinen Leistungsnachweis).
Abbruch
Sollte sich im Laufe des Semesters herausstellen, dass eine Fortsetzung
der SchülerUni für einen Teilnehmer aus bestimmten
Gründen nicht sinnvoll ist, kann das Projekt ohne Konsequenzen
abgebrochen werden. Dies können alle beteiligten Seiten: z.B.
die Schule bei Leistungsabfall, die Ruhr-Universität
bei Überforderung und die Schülerin bzw. der Schüler bei sonstigen
Gründen. Die Abmeldung muss den Projektkoordinatoren schriftlichen
mitgeteilt werden.
Teilnahmebedingungen:
- Die Schüler/innen sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich wie in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen. Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Schule und Hochschule behalten sich vor, die Teilnahme zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern.
- Die Schüler/innen sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbständig nachzuarbeiten, ggf. Klausuren zu schreiben und/oder zusätzliche Leistungen (Referat) zu erbringen. Dies ist mit dem jeweilgen Fachlehrer abzustimmen.
- Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Projekt mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken liegt ausschließlich bei den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
- Die Schüler/innen sind verpflichtet, der Schule und der Universität eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d. h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen.

