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Reisekostenerstattung für Studierende mit eigenem Beitrag

Für Studierende, die sich mit einem eigenen Beitrag aktiv an der Konferenz beteiligen, bzw. die als Co-Autor*innen an einem Beitrag beteiligt sind, gibt es die Möglichkeit der Reisekostenerstattung.

Hierbei ist folgendes zu beachten:
Die Reisekostenerstattung ist nur möglich für Gäste, die von außerhalb kommen.
Das heißt, Studierende der Ruhr-Universität sowie der benachbarten Hochschulen haben keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung.

Studierende aus NRW, die ein Semesterticket haben, können ebenfalls keine Reisekosten geltend machen. Sollte jedoch bei längerer Anreise eine Übernachtung in Bochum erforderlich sein, so übernehmen wir die Kosten.

Studierende, die aus anderen Bundesländern kommen, können ihre Reisekosten für Bus und Bahn erstattet bekommen.

Für die Abrechnung und Erstattung der Kosten werden alle Quittungen und Nachweise benötigt. Die detaillierten Informationen und das Formular finden Sie hier.