Priorisierung in der Medizin: Eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Projektleitung: Prof. Dr. Stefan Huster
Projektbearbeitung: wiss. Mitarbeiter André Bohmeier
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert die Forschergruppe "Priorisierung in der Medizin: Eine theoretische und empirische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung" mit 1,58 Millionen Euro für zunächst drei Jahre. 17 Wissenschaftler von 12 Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen sind an der Forschergruppe beteiligt. Sie befassen sich mit der Priorisierung, d.h. dem Festlegen von Rangordnungen für Fragen der medizinischen Versorgung.

Muss die Ausweitung medizinischer Interventionsmöglichkeiten zunehmend Verzicht auf mögliche Eingriffe und Behandlungen nach sich ziehen, da niemals alles, was medizinisch möglich ist, auch gesellschaftlich finanziert werden kann? Wenn ja, sollen z. B. Kinder grundsätzlich Älteren gegenüber bevorzugt werden? Ist Prävention wichtiger als Versorgung? Soll die Allgemeinheit Luxustherapien für wenige Patienten mittragen?

Solche und ähnliche Fragen werden heute von ärztlichen und politischen Entscheidungsträgern weitgehend pragmatisch und ad hoc entschieden, sozusagen mit versteckter Priorisierung. Es fehlen klare Konzepte und Verfahren zur systematischen Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung. Doch erst diese führen zu transparenten und damit nachvollziehbaren Entscheidungen.

Die Forschergruppe sucht Priorisierungsverfahren, die die Wünsche und Interessen der Betroffenen, also Patienten, Mediziner und Bürger, ernst nehmen. Entscheidungen über medizinische Leistungen sollen sowohl theoretisch und ethisch akzeptabel sein
-besonders für die Betroffenen- als auch institutionell und rechtskonform umsetzbar.

Beteiligt sind:
Prof. Dr. Marlies Ahlert, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomie und Finanzwissenschaft, Martin-Luther-Universität, Halle
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht. Universität Heidelberg
Prof. Dr. Adele Diederich, Professor of Psychology, Jacobs University Bremen
Dr. Andrea Dörries, Direktorin des Zentrums für Gesundheitsethik, Hannover
Prof. Dr. Stefan Felder, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
Dr. Michael Freitag, Wissenschaftlicher Assistent, Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Arnold Ganser, Direktor der Abteilung für Hämatologie, Hämostaseologie und Onkologie, Medizinische Hochschule Hannover
Prof. Dr. Stefan Huster, Institut für Sozialrecht, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Universität zu Köln
Prof. Dr. Hartmut Kliemt, Lehrstuhl für Praktische Philosophie, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Petra Lietz , Professor of Quantitative Research Methods, Jacobs University Bremen
Prof. Dr. Weyma Lübbe, Institut für Philosophie, Universität Leipzig
Prof. Dr. Eckhard Nagel, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Heiner Raspe, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, Direktorin des Instituts für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. Margrit Schreier, Professor of Empirical Methods in the Humanities and Social Sciences, Jacobs University Bremen
Priv.-Doz Dr. Walter Wohlgemuth, Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Medizinmanagement, Universität Bayreuth
aktualisiert am 01.08.2008