Anmeldung - Formalia
Die M.A.-Prüfung besteht aus zwei Teilelementen:
- einer mündlichen Prüfung von einer halben Stunde im 2-Fach M.A. bzw. einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten im 1-Fach M.A.
- einer schriftlichen Arbeit, die innerhalb von 4 Monaten fertig gestellt werden muss.
Für beide Prüfungen (mündlich und schriftlich) ist eine Anmeldung erforderlich; diese findet bei dem zuständigen Prüfungsamt des Fachs statt, in dem die M.A.-Arbeit geschrieben wird (wenn also die schriftliche Arbeit in der Medienwissenschaft geschrieben wird, findet die Anmeldung im Prüfungsamt des Dekanats für Philologie statt Frau Paul; GB 5/58).
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn in beiden Fächern und im Optionalbereich eine je spezifische CP-Anzahl erbracht wurde.
Im 1-Fach-Studium der M.A.-Phase sind ausgenommen
des Examensmoduls alle Module mit benoteten Modulbescheinigungen
abzuschließen. Prüfungsrelevant sind zwei unterschiedliche
Modultypen. Es kann zwischen Vertiefendem Modul,
Methodenmodul oder Projektmodul gewählt werden.
Im 2-Fach-Studium der M.A.-Phase sind alle Module mit
benoteten Modulbescheinigungen abzuschließen. Ein Vertiefendes
Modul, ein Methodenmodul oder ein Projektmodul ist
prüfungsrelevant. Bis zur Meldung zur M.A.-Prüfung sind im 1-Fach-
Studium mindestens 70 CP, im 2-Fach-Studium mindestens 35
CP nachzuweisen.
Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung gibt es Fristen (meist zum Ende eines Semesters); entsprechend finden die Prüfungen innerhalb eines festgelegten Blocks statt (meist zu Beginn des darauf folgenden Semesters); Aushänge zu den Prüfungsterminen finden Sie bei den zuständigen Prüfungsämtern sowie hier.
Die schriftliche Arbeit kann jederzeit angemeldet werden.
Zur mündlichen Prüfung
Die M.A.-Püfung besteht aus der M.A.-Arbeit nach § 27 in einem der studierten Fächer sowie - bei zwei Fächern - je einer mündlichen Prüfung von 30-45 Minuten Dauer in jedem Fach; bei einem Fach wird eine mündliche Prüfungen von 60 Minuten Dauer abgelegt.
Die mündliche Prüfung wird von einem Dozenten / einer Dozentin in Anwesenheit eines Beisitzers / einer Beisitzerin (Protokoll) vorgenommen.
In 30 Minuten werden zwei Themen bzw. in 60 Minuten drei Themen geprüft, die zuvor mit dem Prüfer / der Prüferin abgesprochen wurden.
Mind. zwei Wochen vor der Prüfung muss zu jedem Thema ein Thesenpapier von maximal einer Seite eingereicht (und mit dem Prüfer / der Prüferin besprochen) werden.
Prüfer/innen und Inhalte
Die Studierenden können sich die PrüferInnen selbst aussuchen, und mit diesen Themen für die Prüfungen absprechen; es wird empfohlen, rechtzeitig (mind. zwei Monate vor der Anmeldung) und mit konkreten Themenvorschlägen Kontakt zu den gewünschten PrüferInnen aufzunehmen.
Die mündliche Prüfung und die schriftliche Arbeit sollten bei zwei unterschiedlichen DozentInnen erfolgen; es bietet sich an, dass der Prüfer / die Prüferin der mündlichen Prüfung zugleich das Zweitgutachten für die schriftliche Arbeit erstellt.
In der mündlichen und in der schriftlichen Prüfung müssen unterschiedliche Themen bearbeitet werden.
Prüfungsberechtigt für die M.A.-Abschlussprüfung im Fach Medienwissenschaft sind alle Professorinnen und Professoren am Institut für Medienwissenschaft.
Mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen jeweils nach Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie (GPO) .
Zur schriftlichen Arbeit
Die schriftliche Arbeit wird von zwei DozentInnen begutachtet, wovon einer / eine für die Themenabsprache und die Betreuung der Arbeit verantwortlich ist.
Das Thema der schriftlichen Arbeit darf sich nicht mit den Themen der während des Studiums verfassten Hausarbeiten überschneiden.
Laut Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie soll die Arbeit „einen Umfang von 200.000 Zeichen (ca. 80 Seiten) nicht überschreiten"; inhaltlich soll sie „zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen." (§27 Abs. 1), außerdem muss sie „ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten“ sowie eine schriftliche Erklärung, dass „ die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht“ wurden (§27 Abs. 8).
Das Bewertungsverfahren für die M.A.-Arbeit seitens der Prüferin / des Prüfers soll acht Wochen nicht überschreiten.