Zulassung
Sprachnachweise
Für das Studium der Medienwissenschaft ist der Nachweis von sicheren Kenntnissen im Englischen und einer weiteren Fremdsprache (auch Latein) erforderlich. Der Nachweis ist bis zur Anmeldung zur B.A.-Prüfung zu erbringen, d.h. es können studienbegleitend Sprachkurse belegt werden.
Zulassungsbeschränkung
Einen Studienplatz erhält man entweder über die Abiturnote oder über die Wartezeit. Der Numerus Clausus wird je nach Bewerberanzahl jedes Jahr bestimmt und liegt erfahrungsgemäß bei einem Notendurchschnitt zwischen 1,5 und 2,0. Das Studium der Medienwissenschaft kann nur zum Wintersemester (Oktober) begonnen werden.
Zulassungsantrag
Zulassungsantrag (virtuelles Sekretariat der RUB)