Anerkennung von Praktika
Für die Anerkennung von Praktika / Ausbildungen im Rahmen des Studienfachs Medienwissenschaft gelten folgende Regelungen.
- Praktika und Ausbildungen können als Teilveranstaltungen von Praxismodulen anerkannt werden. Dies erfordert die Anfertigung eines Praktikumsberichts im Umfang von drei Seiten (s.rechts), einen Fragebogen sowie Kopie eines Zeugnisses / einer Bescheinigung über Art und Umfang des Praktikums.
- Wenn Sie eine Teilveranstaltung des Praxismoduls durch ein Praktikum ersetzten wollen, so muss dieses Praktikum mind. 2 Wochen (mehr als 70 Stunden) umfassen.
- Wenn Sie auch die zweite Teilveranstaltung des Praxismoduls durch ein Praktikum ersetzen wollen, so muss dieses zweite Praktikum mind. 4 Wochen (mehr als 140 Stunden) umfassen.
- Eine dreijährige Berufsausbildung wird als komplettes Praxismodul anerkannt.
Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht soll drei Seiten umfassen und dabei folgende Punkte behandeln:
- Vorlauf (Erwartungen an das Praktikum, wie wurde das Praktikum möglich)
- Hauptteil: Beschreibung der Tätigkeitsbereiche, der Abteilungen, der Anforderungen, der dabei erworbenen Kompetenzen.
- Fazit: Einschätzung des Berufsfelds, Beziehungen zum Studium.
((Diese Formalia sind angelehnt an die Vorgaben des Optionalbereichs.
Für Rückfragen ist die Studienberatung am IfM zu kontaktieren )