Anerkennung von Praktika

Für die Anerkennung von Praktika / Ausbildungen im Rahmen des Studienfachs Medienwissenschaft gelten folgende Regelungen.

  • Praktika und Ausbildungen können als Teilveranstaltungen von Praxismodulen anerkannt werden. Dies erfordert die Anfertigung eines Praktikumsberichts im Umfang von drei Seiten (s.rechts), einen Fragebogen sowie Kopie eines Zeugnisses / einer Bescheinigung über Art und Umfang des Praktikums.
  • Wenn Sie eine Teilveranstaltung des Praxismoduls durch ein Praktikum ersetzten wollen, so muss dieses Praktikum mind. 2 Wochen (mehr als 70 Stunden) umfassen.
  • Wenn Sie auch die zweite Teilveranstaltung des Praxismoduls durch ein Praktikum ersetzen wollen, so muss dieses zweite Praktikum mind. 4 Wochen (mehr als 140 Stunden) umfassen.
  • Eine dreijährige Berufsausbildung wird als komplettes Praxismodul anerkannt.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht soll drei Seiten umfassen und dabei folgende Punkte behandeln:

  1. Vorlauf (Erwartungen an das Praktikum, wie wurde das Praktikum möglich)
  2. Hauptteil: Beschreibung der Tätigkeitsbereiche, der Abteilungen, der Anforderungen, der dabei erworbenen Kompetenzen.
  3. Fazit: Einschätzung des Berufsfelds, Beziehungen zum Studium.

((Diese Formalia sind angelehnt an die Vorgaben des Optionalbereichs.
Für Rückfragen ist die Studienberatung am IfM zu kontaktieren )