Über das Institut
Konzeption
Das Institut für Berg- und Energierecht wurde 1987 zunächst als
unselbständige Forschungsstelle von Professor Dr. Peter J. Tettinger
(† 23. 9. 2005) gemeinsam mit den Professoren Dr. Fritz Fabricius († 24. 2. 2006) ,
Dr. Uwe Hüffer († 28.10. 2012) und Dr. Dr. h.c. mult. Knut Ipsen ins Leben gerufen.
Durch Beschluss der Satzung vom 27. Juli 1992 erhielt es den Rang
einer Zentralen, d.h. fakultätsübergreifend agierenden
Wissenschaftlichen Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum und hat
seitdem seinen Rang als wichtige Forschungs- und Beratungsstätte für
das deutsche, europäische und internationale Berg- und Energierecht
weiter ausgebaut.
Den Tätigkeitsschwerpunkt des Instituts bildet die Pflege der eng
miteinander verzahnten Materien des Bergrechts und des Energierechts
nebst sämtlicher rechtlicher Verbindungslinien, z.B. zum
Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Handels-, Gesellschafts-
und Wettbewerbsrecht, sowie ihrer internationalen und
interdisziplinären Bezüge in Forschung und Lehre. Das Ruhrgebiet als
bedeutendes Energiezentrum und Sitz zahlreicher zukunftsfähiger
Unternehmen auf diesem Sektor erwies sich als idealer, den
Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis unterstützender
Forschungsstandort.
Auf der Grundlage seiner Forschungstätigkeit ist das Institut zu
einem gefragten Ansprechpartner für im Bereich Bergbau und Energie
tätige Unternehmen, Behörden und Verbände nicht nur in der
Rhein-Ruhr-Region geworden.
An der Ruhr-Universität Bochum bestehen zudem günstige
Voraussetzungen für den gerade auf dem Energiesektor unabdingbaren
Dialog zwischen Juristen und Vertretern der Wirtschafts-, Geo- und
Ingenieurwissenschaften, woraus stets aufs Neue anspruchsvolle
interdisziplinäre Forschungsprojekte erwachsen.
Überdies existieren im Rahmen kontinuierlich erweiterter
internationaler Austausch- und Kooperationsprogramme Verbindungen zu
einschlägig befassten Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen in
Europa und Übersee.
Forschung
Die Forschungstätigkeit des Instituts ist grundsätzlich allen wissenschaftlichen Fragestellungen des Berg- und Energierechts unter Einschluss benachbarter Disziplinen sowie der europäischen und internationalen Bezüge gewidmet. Stichwortartig lassen sich folgende Schwerpunktbereiche benennen:
- Atomrecht und -wirtschaft
- Bergrecht (national/europäisch/international)
- Energieabgaben und -steuern
- Energierecht (national/europäisch/international)
- Energiepolitik (national/europäisch/international)
- Energiewirtschaft
- Emissionshandel
- Erneuerbare Energien
- Öffentliche, insbesondere kommunale Unternehmen; Recht der Kommunalwirtschaft
- Rechtliche Begleitung unterirdischer Bau- bzw. Pilotprojekte
- Regulierung öffentlicher Infrastrukturen, speziell in Energiemärkten
- Umweltrecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
- Vergaberecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
- Versorgungssicherheit in Deutschland, Europa und international
- (Recht der) Wasserwirtschaft
- (Leitungs-) Wegerecht
- Wettbewerbsrecht (Energiekartellrecht) und öffentliche Beihilfen
- Recht der Daseinsvorsorge
Internationale Kooperationen
Die Zusammenarbeit mit berg- und energierechtlichen Forschungseinrichtungen in Europa und Übersee hat maßgeblich zur internationalen Reputation des Instituts beigetragen. Hervorzuheben sind:
- die Beteiligung am ERASMUS-Programm „International Energy
Law“ mit Partneruniversitäten in:
- Almería
- Bologna
- Dundee
- Graz
- Kopenhagen
- Krakau
- Madrid
- Rom
- sowie mehrere bilaterale Forschungskooperationen,
zuletzt mit den Universitäten
- Buenos Aires
- Carlos III de Madrid III
- Navarra (Pamplona)
- Potchefstroom
- Libera Università Internazionale degli Studi Sociale Rom
Hinzu treten Forschungs-, Lehr- und Vortragstätigkeiten von Mitgliedern des Instituts an anderen ausländischen, europäischen und internationalen Stellen sowie Veröffentlichungen in ausländischen und internationalen Zeitschriften und Sammelbänden.