Häufig lassen sich Hörstörungen schon mit einfachen orientierenden Untersuchungsmethoden erkennen. Zu diesen Methoden gehören die Stimmgabelversuche nach Rinne und Weber. Sie gehören ebenso wie Anamnese und körperliche Untersuchung zu den Basiselementen der hals- nasen- ohrenärztlichen Untersuchung. Diese Methoden werden mit Stimmgabeln verschiedenster Frequenzen durchgeführt.
Beim Stimmgabelversuch nach Weber setzt der Untersucher dem Patienten die Stimmgabel mit ihrem Fuß auf den Scheitel auf. Der Ohrgesunde wird den von der Stimmgabel erzeugten Ton etwa mittig lokalisieren. (siehe Schema weiter unten)
Gibt der Patient an er höre den Ton deutlich mehr auf einer Seite, so läßt sich sagen, daß der Patient auf einem seiner beiden Ohren eine Hörminderung haben muß. Projiziert der Untersuchte den Ton beispielsweise in sein linkes Ohr (er »webert« in das linke Ohr) so kann dies eine Schalleitungsschwerhörigkeit (Mittelohrerkrankung) links bedeuten. Der gleiche Befund kann aber auch auf eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (Innenohrerkrankung) rechts hinweisen.
Zur weiteren Differenzierung muß der Stimmgabelversuch nach Rinne durchgeführt werden.
Mit dieser Untersuchung vergleicht man jeweils das Hörvermögen des Schalleitungsapparates mit dem des Innenohres einer Seite. Der Untersucher setzt die Stimmgabel mit ihrem Fuß zunächst auf das Mastoid auf. Im Anschluß daran hält er die Stimmgabel direkt vor den betreffenden Gehörgang des Patienten. Der Ohrgesunde oder der Innenohrkranke wird den Ton vor dem Ohr als lauter oder länger klingend empfinden. Dieser Zustand wird als »positiver Rinne« bezeichnet.
Ein Patient mit Schalleitungsschwerhörigkeit wird den Stimmgabelton hinter dem Ohr als lauter empfinden (Rinne negativ).