Ab dem 1. Januar 2007 wird voraussichtlich das neue Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW in Kraft treten. Im §24 dieses Gesetzes sollen die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten erstmals festgeschrieben werden.
An der Ruhr Universität Bochum gibt es die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten bereits seit einigen Jahren. Mit der Aufnahme in das Hochschulfreiheitsgesetz hat der Gesetzgeber dieses Bochumer Spezifikum honoriert.
Diese Homepage, der zentrale Wegweiser zu den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, nimmt in ihrer Übersichtlichkeit der Entwicklung des Hochschulfreiheitsgesetzes die Festschreibung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten vorweg. Erstmals ist es an der Ruhr Universität möglich, die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten von zentraler Stelle aus zu erreichen.
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