Gute wissenschaftliche Praxis_Tabelle_KM
Ergebnistabelle

Gute wissenschaftliche Praxis

Vertrauen in die Wissenschaft setzt voraus, dass Forscherinnen und Forscher redlich arbeiten.

Die Ruhr-Universität Bochum hat Leitlinien verabschiedet, die eine gute wissenschaftliche Praxis sichern sollen. Sie regeln auch das Verfahren bei vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Allgemeine Verhaltensregeln für Angehörige der Ruhr-Universität in verschiedensten Zusammenhängen regelt die RUB-Richtlinie zur Compliance.

Auch in der Anbahnung und Umsetzung internationaler Wissenschaftskooperationen gelten die genannten Leit- und Richtlinien. Darüber hinaus dienen die Ethischen Grundsätze zur Kooperation mit Wissenschaftler*innen und Studierenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union für Mitglieder und Angehörige der Ruhr-Universität Bochum als Orientierungs- und Handlungsrahmen in der internationalen Zusammenarbeit.

Als Ansprechpartner bei tatsächlichem oder vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten hat das Rektorat der Ruhr-Universität vier Ombudspersonen ernannt.

Ombudsgremium für gute wissenschaftliche Praxis

Ombudspersonen

Repräsentant der Medizin: Prof. Dr. med. Ulf Eysel

Ulf Eysel - Ombudsstelle
Porträt Ulf Eysel

Repräsentant der Medizin: Prof. Dr. med. Ulf Eysel

Repräsentant der Naturwissenschaften: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schuhmann

Wolfgang Schuhmann - Ombudsstelle
Porträt Wolfgang Schuhmann

Repräsentant der Naturwissenschaften: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schuhmann

Repräsentant der Ingenieurwissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Peter Awakowicz

Peter Awakowicz - Ombudsstelle
Poträt Peter Awakowicz

Repräsentant der Ingenieurwissenschaften: Prof. Dr.-Ing. Peter Awakowicz

Kontakt

Sprecher des Ombudsgremiums

Prof. Dr. med.
Ulf
Eysel

Gut zu wissen

Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat eine Denkschrift zum Thema herausgegeben.

Zusammenschluss der Akademien der Wissenschaften in Europa: Kodex für Forschungsintegrität

In Zusammenarbeit mit der EU-Kommission hat der Zusammenschluss der Akademien der Wissenschaften in Europa (ALLEA) einen überarbeiteten Kodex für Forschungsintegrität vorgelegt. Der neue Kodex ist kürzer und klarer als die vorherige Version und nimmt Bezug auf aktuelle Entwicklungen wie Open Science. Die Bedeutung von Forschungsintegrität für Qualität und Exzellenz der europäischen Forschung soll damit bestärkt werden. Dies ist das Referenzdokument für Fördervereinbarungen (Grant Agreements) im Rahmen von Horizont 2020-Förderungen.

Ansprechpartnerin in der Universitätsverwaltung

Annika
von Hof

Forschungskultur
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