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Nächster Einreichungstermin:
In diesem Jahr findet keine Ausschreibung mehr statt.

 

Ansprechpartner:

Dr. Gunter Friedrich
Tel.: +49 (0)234 32-29142

Email: rektoratsprogramme@rub.de

 

Nachwuchsförderung

Programm zur Unterstützung besonderer Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses

Welches Ziel verfolgt das Programm?

Mit dem „Programm zur Unterstützung besonderer Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses“ wollen wir die Qualifizierung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern. Unser Ziel ist es, durch zusätzliche Mittel die Karriereentwicklung und die Antragstellung für  drittmittelgeförderte Forschungsprojekte unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu unterstützen.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich an alle promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Ruhr-Universität. Wir begrüßen die Einrichtung von interdisziplinären bzw. kooperativen Projekten. Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller kann in dieser Programmlinie in der Regel nur einmal gefördert werden.  

Wie kann ich mich bewerben?

  1. Laden Sie einfach das Antragsformular „Besondere Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses“ herunter
  2. Füllen Sie den Antrag aus (max. fünf DIN A4-Seiten)
  3. Schicken Sie Ihren Antrag mit Betreff „Programm zur Förderung von besonderen Aktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses“ an rektoratsprogramme@rub.de

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Das Rektorat entscheidet über die Förderung Ihres Antrags. Zuvor werden die eingegangenen Anträge von einem Panel des Rektorats bewertet. Sind Sie in der engeren Auswahl, werden Sie eventuell auch gebeten, Ihr Projekt vor dem Rektorat zu präsentieren.

In welcher Höhe werde ich gefördert?

Ihre Anschubfinanzierung kann bis zu 10.000 Euro betragen. Eine Förderung ist in der Regel mit einem fachnahen Coaching verbunden. Nach spätestens einem Jahr sollen Sie in einem schriftlichen Bericht das Rektorat über die Verwendung der Mittel und den Antragsstatus informieren.

Wie lange werde ich gefördert?

Die Förderdauer beträgt max. 12 Monate.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!